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    cinerenta medienfonds (Seite 65)

    eröffnet am 19.07.05 19:41:23 von
    neuester Beitrag 03.07.23 18:07:22 von
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      schrieb am 14.12.14 17:05:45
      Beitrag Nr. 654 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.564.533 von querdenker7 am 13.12.14 16:12:13Ich denke Herr Becker hat ein persönliches Interesse die Prozesse zu
      gewinnen.........nach meinen Wissen ist er selbst mit einer hohen Summe beteiligt.....ich denke die Bemühung ist sicher da um hier nicht den Totalverlust zu erleiden. Man kann viel erfahren wenn man so über Jahre ein bisschen telefoniert und neugierig nachfragt. Das Ganze ist aber ohne Gewähr!!!!!

      Ich bin und bleibe der Aktiengeier:)
      Avatar
      schrieb am 13.12.14 16:12:13
      Beitrag Nr. 653 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.496.472 von Insomnius am 05.12.14 10:01:02Lieber Herr Insomnius,

      wiederholt haben Sie darauf hingewiesen, dass sämtliche Anleger bislang ihre Klagen gegen den HDI verloren haben und sich eine Prozessführung angesichts der Vielzahl klageabweisender Entscheidungen demnach als aussichtslos, geradezu "mutwillig", darstelle. Könnten Sie ganz konkrete Gerichtsentscheidungen (mit Aktenzeichen) benennen? Für die Entscheidungsfindung eines Anlegers, der Selbstzahler ist, wäre dies sehr wichtig.

      Es ist zu beobachten, dass bestimmte Anlegeranwälte derzeit in den Startlöchern stehen und noch kurz vor Jahresende flächendeckende Klagen gegen den HDI einreichen wollen. Natürlich geschieht dies geballt, ein Anlegeranwalt wäre ja dumm, würde er mit einzelnen Klagen vorpreschen, die Gefahr des Prozessverlusts eingehen und sich damit bzgl. vieler weiterer Mandate die Butter vom Brot nehmen. Es ist erschreckend, wie hilflos man als Geschädigter diesem unwürdigen Gebahren ausgesetzt ist, aber es läßt sich wohl nicht ändern.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 10:01:02
      Beitrag Nr. 652 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.492.272 von Doppelspiel am 04.12.14 18:20:38Mein lieber Pfarrer/Unternehmensberater Dr. Dieter Becker,

      auch wenn Sie mich abermals mit Herrn Strempel verwechseln, möchte ich Ihnen gerne auf Ihren letzten Beitrag antworten:

      Zunächst einmal freue ich mich für Sie, dass Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, denn ein Großteil der Anleger, denen Sie die aussichtslose Klage gegen den HDI empfohlen haben, hat eine solche Versicherung nicht und klagt daher auf eigenes Risiko.

      Es ist sicherlich weiterhin für Sie erfreulich, dass Ihre Rechtsschutzversicherung jetzt doch noch die Deckungszusage für den Prozess gegen den HDI übernommen hat, denn andere Anleger haben hier nach wie vor erhebliche Probleme. Vielleicht haben Sie aber ja auch nur ein besonders gutes Verhältnis zu Ihrer Versicherung.

      Dass Sie so um eine Deckungszusage Ihrer Versicherung gekämpft haben, zeigt mir im Übrigen, wie wichtig es für Sie ist, den Prozess nicht auf Ihre eigenen Kosten führen zu müssen. Offenbar haben Sie Sorge, dass der Prozess verloren gehen könnte. Ich frage mich deshalb, wie Sie einen solchen Prozess Anlegern empfehlen konnten/können, die - anders als Sie - das volle Kostenrisiko selbst tragen müssen.

      Ich frage mich auch, weshalb Sie und die Geschäftsführung die Anleger bis heute nicht auf die ganz erheblichen Risiken dieses Prozesses hinweisen. Geht es hier etwa nur darum, Anleger in Prozesse zu treiben, um selbst daran zu verdienen?

      Warten wir es einfach ab, denn irgendwann werden Ihnen Herr Becker Ihre Empfehlungen noch einmal auf die Füße fallen - und zwar gewaltig.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.14 18:20:38
      Beitrag Nr. 651 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.491.063 von Insomnius am 04.12.14 16:39:31Ach, Herr Strempel. Sie werden es nie lernen.
      Hier geht es nicht darum, was eine Versicherung gerne will, sondern was ihre Verpflichtung ist. Fakt ist jedenfalls, dass ich jetzt die Deckungszusage habe, die mir zuvor vorenthalten wurde.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.14 16:39:31
      Beitrag Nr. 650 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.477.338 von Doppelspiel am 03.12.14 07:52:14Es ist schon bemerkenswert, dass der Beirat den Anlegern erst zu einer Klage gegen den HDI rät und jetzt - nachdem bislang sämtliche Klagen gegen den HDI verloren wurden und sich Rechtsschutzversicherungen inzwischen sogar weigern, weitere solcher (aussichtsloser) Klagen zu finanzieren - den Anlegern auch noch empfiehlt, gegen die eigene Rechtsschutzversicherung vorzugehen.

      Dazu Folgendes:

      Zunächst einmal ist es nicht verwunderlich, dass Rechtsschutzversicherungen für Prozesse gegen den HDI keine Deckung mehr übernehmen wollen, denn diese Prozesse erweisen sich in Anbetracht der Vielzahl klagabweisender Entscheidungen zunehmend nicht nur als aussichtslos, sondern sogar als mutwillig. Natürlich muss ein Versicherer, der seine Deckung für einen solchen Prozess bereits erteilt hatte, diese jetzt auch übernehmen, neue Deckungszusagen dürften aber von den Versicherern wohl zu Recht nicht mehr übernommen werden.

      Besonders zweifelhaft ist weiterhin die Frage, inwieweit die Rechtsschutzversicherer auch für Klagen einstehen müssen, die der Versicherungsnehmer/Anleger gar nicht selbst führt, sondern im Wege der Abtretung seiner angeblichen Ansprüche an die CR collective GmbH von dieser führen lässt.

      Ohnehin sollte jeder, der seine Rechtsschutzversicherung auf Deckung/Kostenübernahme für eine Klage gegen den HDI in Anspruch nimmt, bedenken, dass auch eine Versicherung das Recht zur Kündigung des Versicherungsvertrages hat. Es könnte daher passieren, dass die Versicherung zwar noch die Kosten dieses aussichtslosen Prozesses übernimmt, anschließend aber den Vertrag kündigt und dass der Anleger dann für andere Fälle keinen Rechtschutz mehr hat. Ob man daher tatsächlich das machen sollte, was unser Herr Pfarrer hier den Anlegern empfiehlt, sollte man sich daher besser noch einmal gut überlegen.

      Profiteure der ganzen Herumprozessiererei ist ohnehin nur die CR collective GmbH bzw. Herr Dr. L., denen der Beirat mit solchen zweifelhaften Empfehlungen die Anleger scharenweise in die Fänge treibt.
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      schrieb am 03.12.14 07:52:14
      Beitrag Nr. 649 ()
      Urteil BGH: IV / ZR 22 / 13 vom 05.11.2014.
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      Avatar
      schrieb am 03.12.14 07:19:26
      Beitrag Nr. 648 ()
      Hinweis für alle Anleger, die wegen ihrer Schadensersatzklagen gegen die HDI-Gerling/Wiesbadener Probleme mit ihrer Rechtschutzversicherung haben, weil diese den Deckungsschutz verweigern.
      In der letzen Woche hat der BGH eine schon länger angekündigte Entscheidung veröffentlicht, die sich mit dem Versicherungsschutz für eine sogenannte Drittschuldnereinzugsklage befasst. Um eine solche handelt es sich bei uns.
      Hieraus ergibt sich, dass (private) vertragliche Angelegenheiten vom Leistungsversprechen der Versicherung umfasst sein müssen. Dieser Schutz ist häufig zwar nicht von den zugrundeliegenden ARB abgedeckt, ist aber in der Regel fast immer zusätzlich vereinbart worden. Ob dies auch bei Ihnen so ist, ergibt sich aus ihrem Versicherungsschein. Aber sie können fast davon ausgehen, dass dem so ist. In diesem Fall haben Sie Versicherungsschutz ohne Wenn und Aber.
      Avatar
      schrieb am 02.12.14 06:06:29
      Beitrag Nr. 647 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.464.576 von Aktiengeier_1 am 01.12.14 17:20:36Richtig! Allerdings gilt dies nur für Diejenigen, die bei der von der Finanzverwaltung angebotenen AdV (Aussetzung der Vollziehung) sowohl ihre vermeintliche Steuerschuld und die Zinsen überwiesen haben. Die Zinsen hätten sie nicht überweisen müssen, sie waren durch die Überweisung der Steuerschuld festgeschrieben worden. Und da Zinsen auf Zinsen nicht gerechnet werden dürfen, kommt es zu dem geschilderten Fall. Wer nur seine vermeintliche Steuerschuld überwiesen hat, hätte den Zinsbetrag anderweitig anlegen können und hätte jetzt nicht das geschilderte (allerdings sehr kleine) Probem.
      Avatar
      schrieb am 01.12.14 17:20:36
      Beitrag Nr. 646 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.456.500 von Insomnius am 30.11.14 20:14:01Müsste dann so aussehen oder?

      Aus anderen Forum geklaut
      Ein Beispiel:
      Ein Anleger hat 50.000 Euro an das Finanzamt nachgezahlt. Davon waren 40.000 Steuernachzahlung und 10.000 Zinsen darauf.
      Wird diese Nachzahlung später vom Finanzamt an den Anleger zurückgezahlt, so bekommt er die 6 % Zinsen nur auf die 40.000. Die 10.000 werden unverzinst zurücküberwiesen.

      Aber wir habe noch einen steinigen Weg bis dort hin.

      Viel Glück Allen Beteiligten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.11.14 20:14:01
      Beitrag Nr. 645 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.455.882 von Doppelspiel am 30.11.14 18:21:25@ Aktiengeier

      Ich will Ihre (meines Erachtens ohnehin vage) Hoffnung auf Erstattungszinsen ungern schmälern aber die Verzinsung beginnt regelmäßig erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist (sog. Karenzzeit). Außerdem sind Erstattungszinsen einkommensteuerpflichtig. Siehe:

      http://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/erstattungszinsen…

      @ Doppelspiel

      Die Beschlüsse der letzten Gesellschafterversammlungen wurden aufgrund der selben Fehler immer wieder Jahr für Jahr von den Gerichten für nichtig erklärt. Statt diese Fehler zu beseitigen, setzt die Geschäftsführung ihr rechtswidriges Treiben einfach fort und wundert sich, dass die Beschlüsse wiederum angefochten werden. Wenn daher unnötige Kosten entstehen, dann doch nur deshalb, weil wir es mit einer Geschäftsführung und einem Beirat zu tun haben, die sich schlicht und einfach nicht ans Gesetz halten, sondern sich lieber (rechtswidrig) Jahr für Jahr selbst "Entlastung" erteilen.

      Ärgerlich ist vor allem, dass dieser Unsinn auch noch durch die Nachschüsse zahlreicher unbedarfter Anleger finanziert wird, die irrig glauben, dass außer einem gesellschaftsschädigenden Geschäftsführer, gegen den nach dem Finanznachrichtendienst GoMOPa sogar Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben worden sein soll, niemand für die steuerliche Anerkennung der Fonds sorgen könne.
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