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    cinerenta medienfonds (Seite 81)

    eröffnet am 19.07.05 19:41:23 von
    neuester Beitrag 03.07.23 18:07:22 von
    Beiträge: 1.294
    ID: 994.302
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      schrieb am 05.02.14 00:31:36
      Beitrag Nr. 494 ()
      hallo Mitleidende,

      bin neu hier und leider auch in den EP medienfonds IV investiert.

      habe nun eine freundliche einladung erhalten (zur finanzierung des rechtsstreits mit den finanzbehörden??) 4,5% meiner einlage nachzubezahlen.

      habt ihr das auch erhalten?
      und bezahlt?
      muss man wie angedroht bezahlen?

      bin für jeden tipp dankbar.

      gruß
      Avatar
      schrieb am 04.02.14 10:46:43
      Beitrag Nr. 493 ()
      Obwohl das Landgericht München mit überzeugender Begründung den Ausschluss einer Anlegerin aus Fonds III für unwirksam erklärt hat, hat Herr Dr. Lechner gegen diese Entscheidung im Namen der Fondsgesellschaft Berufung eingelegt. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass er dazu von der Gesellschafterversammlung einen Auftrag erhalten hätte.
      Avatar
      schrieb am 30.01.14 15:29:13
      Beitrag Nr. 492 ()
      @ Aktiengeier und @ Cineurenta

      ich bitte die Geschäftsführung seit Jahren vergeblich um nähere Informationen zum Stand der finanzgerichtlichen Verfahren. Ich kann Ihnen daher dazu leider nichts sagen. Fragen Sie doch mal Herrn Dr. Lechner. Er sollte es wissen.
      Avatar
      schrieb am 26.01.14 11:44:16
      Beitrag Nr. 491 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.278.007 von GregorStrempel am 22.01.14 14:45:00Danke Herr Strempel,

      dadurch müssten sich doch die Chancen für Cinerenta wesentlich verbessert
      haben?
      Wann wird das Urteil bei Cinerenta erwartet?
      Avatar
      schrieb am 25.01.14 22:34:09
      Beitrag Nr. 490 ()
      Was ist den der aktuelle Stand der Klage vor dem LG München zum Cinerenta III und IV was die steuerliche Verlustzuweisung betrifft?

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      schrieb am 22.01.14 22:00:58
      Beitrag Nr. 489 ()
      Sehr geehrter Herr Strempel,

      schön wieder hier so frequentiert von Ihnen zu lesen :)

      Bemerkenswert am Urteil der Hannover Leasing scheint aber zu sein, dass die Anfangsverluste mit dem Urteil anerkannt würden. Dies teilte mir ein Anleger des Hannover Leasing Fonds-Nr.: 114 Lord III aus einer Vorabinformation mit.
      Avatar
      schrieb am 22.01.14 14:45:00
      Beitrag Nr. 488 ()
      Gibt es doch noch ein Happy End für Filmfondsanleger?

      http://www.handelsblatt.com/finanzen/fonds/nachrichten/hanno…
      1 Antwort
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      schrieb am 17.01.14 13:04:23
      Beitrag Nr. 487 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.930.396 von Brammy am 27.11.13 14:58:53@ Brammy (Beitrag Nr. 477 - betreffend Equity Pictures Fonds IV).

      Die von der CR collective namens und im Auftrag der Torino Investment Advisors GmbH geltend gemachte Forderung aus der Inhaberschuldverschreibung ist meines Erachtens unberechtigt:

      Nach dem Begebungsvertrag zwischen den Anlegern und der Equity Pictures Advance GmbH (die inzwischen im Handelsregister gelöscht wurde und jetzt angeblich in Aideen S. A. umfirmiert und ihren Sitz nach Kingston, Saint Vincent and the Grenadines verlegt haben soll) stellte die Inhaberschuldverschreibung eine Gegenleistung/Absicherung dafür dar, dass die Equity Pictures Advance GmbH als Gläubigerin und Ankäuferin der Inhaberschuldverschreibung bis spätestens 29.12.2005 das dafür fällige Entgelt (die Hälfte des Nominalkapitals der mittelbaren Beteiligung/Pflichteinlage der Anleger sowie das Agio in Höhe von
      3 %)im Namen und auf Anweisung der Anleger auf ein Mittelverwendungskontrollkonto der Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG IV (Fondsgesellschaft) bezahlt.

      Bezogen auf die von der Equity Pictures Advance GmbH in dieser Form teilfinanzierten Beteiligungen, hätte die Equity Pictures Advance GmbH bis 29.12.2005 daher einen Betrag in Höhe von insgesamt rund € 61 Mio. auf das Mittelverwendungskontrollkonto überweisen müssen. Es gibt jedoch Anhaltspunkte dafür, dass das nicht fristgerecht erfolgt ist, denn nach dem Jahresabschluss der Fondsgesellschaft zum 31.12.2007 war das Kommanditkapital (der Betrag des Kapitalkontos I in Höhe von EUR 115.052.100,00) zum 31.12.2007 noch nicht vollständig einbezahlt. Möglicher Weise war die Equity Pictures Advance GmbH daher nicht dazu in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen aus den Begebungsverträgen fristgerecht nachzukommen.

      Darüber wurden die Anleger bei Abschluss des Begebungsvertrages meines Erachtens allerdings nicht ausreichend aufgeklärt. Auch auf die damit verbundenen erheblichen gesellschaftsrechtlichen Haftungsrisiken wurden Sie nicht hingewiesen. Ebenso wenig hat man den Anlegern aufgezeigt, dass es in Bezug auf die Inhaberschuldverschreibungen ein Missbrauchs- und Währungsrisiko gibt, von denen jetzt immer wieder die Rede ist.

      Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Finanzamts München handelt es sich bei dem Fonds zudem möglicher Weise um eine auf Steuerhinterziehung gerichtete und damit potentiell betrügerische Kapitalanlage, so dass die prospektierten und genutzten Steuervorteile dann nicht in Anspruch genommen werden durften und den Anlegern auch noch ein erheblicher Zinsschaden droht.

      Dem Begebungsvertrag stünden damit erhebliche Einwände entgegen, die nach §§ 796, 138 BGB i. V. m. Art. 17 WG analog ggf. auch der Torino Investment Advisors GmbH entgegengehalten werden könnten, wenn diese bei Erwerb der Inhaberschuldverschreibung bösgläubig gewesen sein sollte (siehe dazu auch Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 73. Auflage 2014, § 796 Rn. 4).

      Es kommt hinzu, dass Zahlungen auf eine Inhaberschuldverschreibung nach § 797 BGB nur gegen Vorlage/Aushändigung der Originalurkunde erfolgen müssen. Da den Anlegern diese Originalurkunden bislang offenbar nicht vorgelegt wurden, sollte man fürsorglich bestreiten, dass die Torino Investment Advisors GmbH Inhaber der Originalurkunde und über deren Verfügung berechtigt ist.

      Die Ansprüche aus der Inhaberschuldverschreibung müssen außerdem nur Zug-um-Zug gegen Rückabtretung der von den Anlegern bestellten Sicherheiten erfolgen (vgl. Abschnitt 4 Nr. 4.9 der Sicherungsvereinbarung mit der Equity Pictures Advance GmbH). Neben den Forderungen auf Mindestlizenzzahlungen aus den Filmvertriebsverträgen wurden aber auch die Ansprüche auf ein Auseinandersetzungsguthaben sowie auf Liquidationszahlungen der Gesellschaft teilweise als Sicherheit abgetreten, was der Torino Investment Advisors GmbH bzw. ihrem Geschäftsführer, Herrn Dr. Lechner bekannt ist, da er zugleich die Geschäfte der Komplementärin der Fondsgesellschaft führt. Die Rückabtretung dieser Ansprüche wurde meines Wissens nach bislang jedoch nicht angeboten.

      Nach Abschnitt 4 Nr. 4.8 der Sicherungsvereinbarung zwischen den Anlegern und der Equity Pictures Advance GmbH durften die Sicherheiten außerdem erst nach Androhung verwertet werden. Bis heute ist eine solche Androhung meiner Kenntnis nach aber nicht erfolgt. Allerdings wurden bereits Sicherheitserlöse auf die Inhaberschuldverschreibung verrechnet und das unter Umständen auch noch, ohne dies entsprechend Art. 39 Abs. 3 WG auf der Urkunde zu vermerken (siehe dazu auch Münchener Kommentar, Bürgerliches Gesetzbuch, 6. Auflage 2013, § 796 Rn. 6).

      Die Anleger wurden möglicher Weise auch nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht in Bezug auf die Inhaberschuldverschreibung und die damit in Verbindung stehenden Verträge belehrt (siehe dazu auch OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Dezember 2011, AZ. 6 U 79/11). Man könnte dann den Rahmenvertrag, den Begebungsvertrag und die Sicherungsverträge als verbundene Geschäfte ggf. auch heute noch widerrufen. Sollten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Finanzamts in Richtung Steuerhinterziehung bewahrheiten, wäre der Begebungsvertrag meines Erachtens ohnehin sittenwidrig.

      Die Anleger sollten daher die Torino Investment Advisors GmbH erst einmal dazu auffordern, die Originalurkunde vorzulegen bzw. die möglicher Weise zu Unrecht vereinnahmten Sicherheitenerlöse herauszugeben oder zumindest auf der Urkunde zu vermerken, sofern das noch nicht geschehen sein sollte.
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      schrieb am 07.01.14 20:52:02
      Beitrag Nr. 486 ()
      Hallo Buchenblatt,

      ich teile ihre negative Einschätzung zu bestimmten Anwälten und vertraue auch nicht etwa blind der Justiz. Das hindert mich aber nicht daran, meine Gesellschafterrechte auf den dafür vorgesehenen Versammlungen wahrzunehmen. Wenn ich dann allerdings sehe, wie wenige Anleger sich dort heute noch persönlich engagieren und wem die Mehrzahl der Anleger ihre Stimmrechte übertragen, dann frage ich mich, ob diese Mitgesellschafter verstehen, um was es geht.

      Daran kann man aber etwas ändern - ohne Anwalt und ohne Justiz. Gehen Sie doch einfach persönlich zu den Versammlungen und informieren Sie sich, sonst haben Sie Ihr Pferd selbst totgeritten.
      Avatar
      schrieb am 07.01.14 11:56:07
      Beitrag Nr. 485 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.171.401 von buchenblatt am 07.01.14 11:54:18Sorry, es war eine Anlage aus dem Jahr 1999...
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