checkAd

    cinerenta medienfonds - Die letzten 30 Beiträge

    eröffnet am 19.07.05 19:41:23 von
    neuester Beitrag 03.07.23 18:07:22 von
    Beiträge: 1.294
    ID: 994.302
    Aufrufe heute: 7
    Gesamt: 353.696
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 03.07.23 18:07:22
      Beitrag Nr. 1.294 ()
      Was passiert eigentlich, wenn man den Finanzierungsbeitrag nicht geleistet hat?
      Die Finanzamt Maschine läuft doch weiter. Was sind noch die Aktivitäten der Cinerenta GF?
      Avatar
      schrieb am 27.05.23 23:14:17
      Beitrag Nr. 1.293 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.907.567 von Aktiengeier_1 am 25.05.23 17:30:29Tja, dann ist das Geld wohl weg.
      Avatar
      schrieb am 25.05.23 17:30:29
      Beitrag Nr. 1.292 ()
      Einen Tag angemeldet auf WO und dann diesen Beitrag.
      Alles muss man nicht glauben!

      Ich habe nach schwerer Entscheidung nun den Finanzierungsbeitrag überwiesen ohne Probleme mit einer
      IBAN.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.05.23 14:18:34
      Beitrag Nr. 1.291 ()
      Zahlung an Cinerenta - IBAN löst Alarm aus
      Hat jemand bei der Zahlung der 4,75% an die IBAN gem.Schreiben der Cinerenta auch bei der Überweisung
      einen "fraud-allert" seitens der ausführenden Bank bekommen? Meine Bank meint, diese Kontonummer/IBAN
      stünde in Verdacht, betrügerisch mißbraucht zu werden.
      Avatar
      schrieb am 08.05.23 17:56:20
      Beitrag Nr. 1.290 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.806.277 von cineBingo am 08.05.23 11:05:14Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Zahlung eines "Finanzierungsbeitrags" - siehe u. a.: https://www.steuerkanzlei-konerding-thomas.de/nachschusspfli…

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Rallye II. – Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 08.05.23 11:05:14
      Beitrag Nr. 1.289 ()
      Cinerenta IV - Finanzierungsbeitrag beschlossen
      Wie vermutet haben die Lemminge dem Finanzierungsbeitrag mit 90% Mehrheit zugestimmt. Es sind demnach bis zum Juni 2023 4,75% des gezeichneten Kapitals (nach) zu zahlen.
      Sollte man diesen Gesellschafterbeschluss anfechten oder einfach nicht zahlen und eine direkte Klage mit der Fondsgesellschaft bei der Eintreibung eingehen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.05.23 20:28:13
      Beitrag Nr. 1.288 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.779.312 von carlos133 am 03.05.23 18:40:21… wir mussten das Finanzamt auch darauf hinweisen, dass es eine AdV gibt. Lag irgendwo bei einem anderen Sachbearbeiter :-(
      Avatar
      schrieb am 05.05.23 20:27:11
      Beitrag Nr. 1.287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.779.312 von carlos133 am 03.05.23 18:40:21wir mussten das Finanzamt auch darauf hinweisen, dass es eine AdV gibt. Lag irgendwo bei einem anderen Sachbearbeiter :-(
      Avatar
      schrieb am 03.05.23 18:40:21
      Beitrag Nr. 1.286 ()
      Habe gerade Änderungsbescheide der Jahre 2011, 2012 und 2015 erhalten
      Ich bin in Fonds V.
      Gerade die Änderungsbescheide des Finanzamtes erhalten. Muss natürlich wieder etwas nachzahlen.
      Langsam ärgert mich diese ganze Geschichte MASSIV.
      Ich bin froh, wenn dieses Kapitel endlich geschlossen werden kann.

      Wurde nicht immer von einer ADV gesprochen, welche für alle Anleger eingereicht wurde?
      Komisch, mich hat man wohl vergessen. So what !!!!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.04.23 08:13:03
      Beitrag Nr. 1.285 ()
      Hallo Desinvest,
      es gibt noch keine Bescheide für 2002-2006 in der KG IV.

      Die Schätzbescheide haben anscheinend alle überrascht.
      Besonders 2012.
      Aber woher kommen denn die Zahlen?

      Wir sind stinksauer, wieder Geld zu investieren…und nicht zu wissen, was bei der ganzen Sache rauskommt.

      Schönen Tag trotzdem
      Avatar
      schrieb am 11.04.23 10:54:56
      Beitrag Nr. 1.284 ()
      Auch ich halte nichts davon, seinem schlechten Geld noch einmal gutes Geld hinterherzuwerfen und damit eine Geschäftsführung zu subventionieren, die ihren Aufgaben offensichtlich nicht gewachsen ist und uns immer wieder mit fragwürdigen Behauptungen und leeren Versprechungen hinhält. Eine Liquidation/Insolvenz ziehe ich dem eindeutig vor.

      Es trifft auch nicht zu, wenn im Rundschreiben der Geschäftsführung behauptet wird, es sei "einhellige Meinung" der vor Ort anwesenden Anteilsinhaber gewesen, eine Insolvenz müsse in jedem Fall vermieden werden. Das ist allenfalls Wunschdenken der Geschäftsführung und des Beirats, die eine ordnungsgemäße Abwicklung der Fonds und eine Kontrolle ihrer bisherigen "Leistungen" durch einen neutralen Liquidator/Insolvenzverwalter verhindern und an den Fonds weiterhin kräftig verdienen wollen.
      Avatar
      schrieb am 03.04.23 23:16:14
      Beitrag Nr. 1.283 ()
      Mit Schreiben vom 22.03.2023 gibt es nun eine Zusammenfassung der Informationsveranstaltung zur Erhebung eines Finanzierungsbeitrags in Höhe von 4,75% für den Fonds Nummer 4.

      Ich bin im Vergleich zum Finanzierungsbeitrag der anderen Fonds von ca 2% ausgegangen (siehe Beitrag 73.160.374 mit der Liste), aber 4,75% ist einfach nur schlechtem Geld gutes Geld hinterherwerfen.

      Da ich bisher keinen Bescheid über die Festsetzung nach 2001 erhalten habe und ich eine Risikobetrachtung für den Insolvenzfall machen möchte, die Frage in die Runde:

      Welche Einkünfte wurden für die Folgejahre nach 2001/2002 beschieden?

      Laut Fonds4-Mitteilung 10.12.2020 sind es für eine Beteiligung von 100.000DM:
      2012 - 4.918,30 EUR
      2013 - 292,41 EUR

      Laut Schreiben vom 22.03.2023 unter A) II. Soll es eine Einkommensteuerlast von 19.000 EUR pro 100.000DM sein?

      Ich möchten prüfen, ob am Ende eine Insolvenz - wenn es tatsächlich soweit käme - die bessere Alternative ist, als mit einem Finanzierungsbeitrag den Fonds am Leben zu erhalten.
      Avatar
      schrieb am 27.03.23 14:39:26
      Beitrag Nr. 1.282 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.537.075 von Anna2024 am 23.03.23 12:13:43Kein Feedback zu Infoveranstaltung am 14.3.......schade.
      Leider erlaubte es mir meine Gesundheit nicht nach München zu reisen.
      Avatar
      schrieb am 23.03.23 12:13:43
      Beitrag Nr. 1.281 ()
      Infoveranstaltung 13.03.2023
      Hallo zusammen,
      da wir nicht teilnehmen konnten, wäre es schön, wenn jemand vielleicht kurz berichten könnte?

      Eine weitere Frage in die Runde: Wir sind in der KG IV beteiligt. 2000 und 2001 sind abgerechnet. Auf 2002-2006 warten wir schon ewig. Gibt es jemanden, bei dem 2002-2006 in der KG IV vom Wohnsitzfinanzamt schon korrigiert wurde?

      Danke und liebe Grüße
      Anna
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.03.23 09:02:38
      Beitrag Nr. 1.280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.395.663 von Desinvestment am 02.03.23 18:04:44Unser Ziel ist das gleiche, nämlich die schnellst mögliche Liquidation der Gesellschaft und eine leidiges Ende dieses Investments.
      Ich unterstütze jede sachdienliche Aktion die dieses Ziel ermöglichen kann.
      Leider muss ich feststellen, dass es (bisher) keine anderen Lösungsansätze außerhalb der Geschäftsführung gegeben hat.
      Auch wenn ich kein Fan der Geschäftsführung bin, ich diese regelmäßig wegen Ihrer Intransparenz und mangelhaften Geschäftsführung kritisiere, so muss ich (leider) zur Kenntnis nehmen, dass es dieser Geschäftsführung - entgegen aller Kritik - gelungen ist, die steuerlichen Verluste wieder anzuerkennen.
      Lassen Sie es mich wissen, wenn Sie einen Weg zur schnellen Liquidation gefunden haben.
      Avatar
      schrieb am 02.03.23 18:04:44
      Beitrag Nr. 1.279 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.384.548 von cineBingo am 01.03.23 13:23:14Wie Aktiengeier hoffe und denke ich, dass nur wenige dazu bereit sein werden, Nachschüsse zu bezahlen. Wozu auch? Die Drohung mit der Insolvenz kann man jedenfalls nicht ernst nehmen, denn von wem und für wen sollte der Insolvenzverwalter denn die Ausschüttungen zurückfordern? Wer ist denn außer dem Finanzamt, dem Beirat, dem WP/StB und den paar Mitarbeitern überhaupt noch Gläubiger der Fonds? Und wie kann eigentlich gewähreistet werden, dass die Insolvenz nicht trotz einer Nachzahlung doch noch kommt, denn womit verdienen die Fonds eigentlich noch Geld? Da wäre es doch viel besser und sinnvoller statt ständiger Nachschüsse die Gesellschaften so schnell wie möglich zu liquidieren und abzuwickeln! Dazu bräuchte man weder Geschäftsführung, noch Beirat. Ein Liquidator könnte außerdem einmal ganz genau unter die Lupe nehmen, was die Geschäftsführung und der Beirat in den letzten Jahren eigentlich noch für das Unternehmen getan haben. Das würde im Übrigen auch ein Insolvenzverwalter tun. Und möglicher Weise ist das auch der Grund, weshalb die Geschäftsführung und der Beirat eine Liquidation/Insolvenz verhindern wollen, zumal sie dann keine Vergütungen mehr für sich einstreichen könnten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.03.23 13:23:14
      Beitrag Nr. 1.278 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.379.280 von Aktiengeier_1 am 28.02.23 19:06:14Ich teile Ihre Ansicht, dass vermutlich der Finanzierungsbeitrag von einem Großteil der Investoren gezahlt wird.

      Im Zusammenhang einer Insolvenz aufgrund fehlender Liquidität für die Gewerbesteuer verursacht durch Schätzbescheiden, sollte die Quotenhaftung des Geschäftsführers hier nicht unerwähnt bleiben, insbesondere aufgrund § 69 AO:
      Die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werden. Die Haftung umfasst auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge.

      Die grob fahrlässige Verletzung von Pflichten sehe ich hier erfüllt.

      Zudem wird sich ein Insolvenzverwalter überlegen müssen, ob er den Weg über die Rückforderung von Ausschüttungen und die damit verbundenen Klagen gehen möchte, oder ob er nicht einfach den Investoren anbietet den Fonds gegen eine Zahlung x zu liquidieren.

      In beiden Fällen wird es Geld und Ärger kosten dieses Kapitel zu schließen. Deshalb werde ich zähneknirschend den Finanzierungsbeitrag zahlen, aber nicht unbegrenzt.

      Sollte ein Finanzierungsbeitrag erhoben werden, so muss dieser an einen konkreten Plan zur Liquidation geknüpft sein.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.23 19:06:14
      Beitrag Nr. 1.277 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.174.921 von cineBingo am 27.01.23 14:17:08Heute die Einladung zur Erhebung eines Finanzierungsbeitrages für die Vierte Medienbeteiligung der Cinerenta.
      Was mir nicht gefällt sind Drohungen im Falle wenn man nicht bereit ist den Finanzierungsbeitrag leisten, wie
      eine Zurückzahlung der 44,8% Ausschüttungen an einen evtl. Insolvenzverwalter.
      Mich würde interessieren was ist mit den Beteiligten geschehen die bei den KGs 1-3 den Beitrag nicht geleistet haben?
      Ich hoffe hier auf ein anonymes Feedback eines Beteiligten der den Beitrag nicht leistete.
      Ich denke alle werden hier den Herdentrieb nicht mehr folgen und einfach nachschießen.
      Ich muss mir noch genau überlegen wie ich weiter vorgehe und ob ich den Beitrag leisten will, der evtl. nur für weitere Steuerberatungen und für Gehälter der Geschäftsführung verwendet wird. Irgendwann ist einfach Schluss mit Verzögerungen wem auch immer geschuldet.

      Der User Desinvestment kann nun endlich seine vielen Fragen in einer öffentlichen Veranstaltung an die Geschäftsführung
      stellen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.01.23 14:17:08
      Beitrag Nr. 1.276 ()
      Wo ist das Problem?
      Im Schreiben vom 10.11.2022 informierte die Geschäftsführung die Anleger der Fonds 1-5 über geänderte Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2011-2015. Diese wären allesamt Schätzbescheide.

      Ferner heißt es:
      „Diese Veranlagungen wurden ohne Berücksichtigung der Tatsächlichen Verständigung berechnet. Sie unterscheiden sich in der Ergebniszuweisung daher stark von den von uns prognostizierten Werten.“

      Wenn es sich nun um „prognostizierte Werte“ handelt bei der Fondsverwaltung handelt und berechnete Werte seitens des Finanzamts, lässt dieses nur den einen Schluss zu: die Steuererklärungen für 2011-2015 sind schlichtweg noch gar nicht erstellt.

      Ansonsten müsste es heißen, es gäbe Unstimmigkeiten in den Berechnungsmethoden.

      Erste Erwähnung zu Schätzbescheiden in den Folgejahren finden sich im Schreiben vom 27.12.2019 und etwas detaillierter vom 15.01.2020.

      Wieso kann die Geschäftsführung nun 3 Jahre nach den ersten Schätzbescheiden keine Abhilfe leisten, außer die Aussetzung der Vollziehung für die Anleger zu erreichen?

      Dies lässt eine weitere Annahme zu, dass die Geschäftsführung versucht die tatsächliche Verständigung - von der ja nicht wirklich viel bekannt ist - nachzuverehandeln.

      Ich persönlich glaube, dass der Gesellschaft schlicht weg die Liquidität fehlt die notwendige Steuerberatung zu zahlen und man deshalb auf Zeit spielt und durch kleine Maßnahmen wie die AdV die Sache hinauszögert, um dann - wie jetzt - nach frischem Geld zu fragen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.01.23 11:14:08
      Beitrag Nr. 1.275 ()
      Da die Geschäftsführung und der Beirat bislang nur rudimentäre Informationen zur Verfügung stellen und erst am 14.03.2023 (also einen Monat nach der Beschlussfassung im Umlaufverfahren!) den Anlegern auf einer Veranstaltung in München weitere Informationen geben wollen, um vor der Abstimmung kritischen Fragen aus dem Weg zu gehen, werde ich bis auf den letzten Punkt des Abstimmungsbogens sämtlichen Punkten widersprechen und daher mit "Nein" abstimmen. Nur beim letzten Punkt werde ich mit "Ja" stimmen und an der Versammlung teilnehmen.

      Einfach ungeheuerlich was sich die Geschäftsführung und der Beirat hier wieder einmal erlauben.
      Avatar
      schrieb am 26.01.23 18:46:55
      Beitrag Nr. 1.274 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.169.017 von cineBingo am 26.01.23 18:32:43Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hätten sich vermeiden lassen, wenn man rechtzeitig liquidiert hätte, anstatt in Bilanzen so zu tun, als gäbe es noch eine positive Fortbestehensprognose. Niemand muss eine Insolvenz der Fonds daher mehr fürchten, als die Geschäftsführung, der Beirat und der WP.
      Avatar
      schrieb am 26.01.23 18:32:43
      Beitrag Nr. 1.273 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.168.756 von Desinvestment am 26.01.23 17:58:07In der Konsequenz Ihrer Annahme stünde die Insolvenz. Und ehrlich gesagt, wäre mir diese ganz recht!

      Dann würde nämlich ein Insolvenzverwalter die Aufgabe der fehlenden Bilanzen und Steuererklärungen übernehmen müssen. Und glauben Sie mir, der fragt garantiert auch nach einem Zuschuss, um diese Aufgabe zu erledigen und nicht einfach wegen fehlender Masse alles schnell abzuhaken.

      Und sollte sich tatsächlich auch noch eine Insolvenzverschleppung durch das Handeln der Geschäftsleitung ermitteln lassen, dann wäre das ggf. auch gar nicht so schlecht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.01.23 17:58:07
      Beitrag Nr. 1.272 ()
      Kein Unheil? Das sehe ich anders, denn es wird nicht nur die ohnehin schon lange fehlende „Liquidität“ der Fonds belastet (deshalb auch die erneuten Nachschussforderungen). Vielmehr sind die Fonds wohl schon seit geraumer Zeit auch überschuldet, da man einfach Jahr für Jahr die erforderlichen Rückstellungen für die drohenden Gewerbesteuern et. „vergessen“ bzw. weggelassen hat. Im schlimmsten Fall droht jetzt sogar abermals die Aberkennung der Gewinnerzielungsabsicht, weil die Fonds über Jahre hinweg einfach weitergewurstelt haben, ohne Gewinne zu erzielen, anstatt die Fonds zeitnah zu liquidieren.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.01.23 17:34:00
      Beitrag Nr. 1.271 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.167.577 von Desinvestment am 26.01.23 15:40:35Ich würde hier nicht so weit gehen und bisher unbekannte schreckliche Erkenntnisse in den Betriebsprüfungsergebnissen vermuten. Aber Sie haben einen validen Punkt aufgezeigt:
      welche Bilanzen sind denn bisher fertig gestellt und durch die WP attestiert?
      Einen derartigen Status ist uns die Geschäftsleitung bisher schuldig und sollte vom Beirat überwacht werden.

      Die Nachzahlungen der Gewerbesteuer kann sich auch durch die Schätzbescheide begründen. Hier würde ich noch kein Unheil sehen; außer das es die Liquidität der Gesellschaft belastet.

      Ohne einen vertrauenswürdigen Status zu den Bilanzen und den Bescheiden, sollte kein weiterer Finanzierungszuschuss/beitrag geleistet werden.

      Wenn Schätzbescheide vom FA erstellt werden, dann ist es eine Pflichtverletzung der Geschäftsführung hier keine Abhilfe zu leisten. Und noch viel mehr ein Versagen des Beirats konstruktiv einzugreifen.
      Avatar
      schrieb am 26.01.23 15:40:35
      Beitrag Nr. 1.270 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.165.603 von cineBingo am 26.01.23 11:41:50Tja, da haben wohl die letzten Betriebsprüfungsergebnisse einiges ans Tageslicht befördert, was uns die Geschäftsführung und der Beirat bislang nicht uneingeschränkt offen gelegt haben. Inzwischen ist allein für die Gewerbesteuer von Nachzahlungen in Millionenhöhe die Rede! Wo bitte finde ich das in den von der Geschäftsführung erstellten und von unserem Wirtschaftsprüfer testierten Bilanzen der Jahre 2012 ff.?

      Ich hatte bekanntlich bereits vor geraumer Zeit davor gewarnt, dass das dicke Ende erst noch kommt. Jetzt ist es soweit. Und jetzt wollen ausgerechnet unsere Geschäftsführung/Beiräte wieder einmal von uns Nachschüsse!? Wofür eigentlich? Etwa fürˋs Schönreden?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.01.23 11:41:50
      Beitrag Nr. 1.269 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.165.432 von cineBingo am 26.01.23 11:20:17
      und weiter heisst es:
      In gleichem Schreiben vom 20.11.2017 heißt es:

      „Für den vorgenannten Zeitraum (Initialjahre bis einschließlich 2015) müssen für die fünf Cinerenta-Fondsgesellschaften und deren jeweiligen Produktionsgesellschaften insgesamt 483 Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erstellt werden; es sind über 1.400 Bescheide vom Finanzamt zu erlassen und mehr als 160.000 Wohnsitzfinanzamtsmitteilungen zu fertigen. Sofern die Zeitplanung eingehalten werden kann, werden Ende 2019 / Anfang 2020 auf Gesellschafterebene alle Bescheide bis einschließlich 2015 vorliegen und veranlagt sein. Die Jahre 2016 bis 2019 können dann im Jahr 2020 noch erstellt und veranlagt werden, wodurch eine Beendigung der Fondsgesellschaft zum 31. Dezember 2020 möglich wäre.“

      Wenn nun (erneut) Schätzbescheide für 2012 erlassen werden, kann man sich ausmalen, dass gemäß den o.g. Angaben aus 2017 der Zeitplan weit über die 3 Jahre hinaus verzögert ist. Dieses alles auf die Pandemie zu schieben fällt mir auch schwer zu glauben, liegt doch der Zeitplan oben vor der Pandemie. Mit anderen Worten: man war selbst Anfang 2020 noch nicht einmal auf dem Stand von 2012.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.01.23 11:20:17
      Beitrag Nr. 1.268 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.160.374 von Aktiengeier_1 am 25.01.23 17:50:50Der Finanzierungsbeitrag für die Cinerenta Gesellschaft laut Schreiben vom 20.11.2017 war:

      Cinerenta-KG I: 2,6% bezogen auf die Beteiligungssumme (exklusive Agio)
      Cinerenta-KG II: 1,3% bezogen auf die Beteiligungssumme (exklusive Agio)
      Cinerenta-KG III: 1,1% bezogen auf die Beteiligungssumme (exklusive Agio)
      Cinerenta-KG IV: 1,2% bezogen auf die Beteiligungssumme (exklusive Agio)
      Cinerenta-KG V: 2,0% bezogen auf die Beteiligungssumme (exklusive Agio)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.01.23 17:50:50
      Beitrag Nr. 1.267 ()
      Heute kam das Schreiben von Cinerenta was die Schätzbescheide wie hier beschreiben bestätigt.

      Außerdem soll nun auch ein Finanzierungsbeitrag von Fonds 4 eingefordert werden.
      Alles nur noch ärgerlich. Wer immer hier verzögert kann ich nicht nachvollziehen. Ob es Cinerenta ist oder
      das Finanzamt. Cinerenta erhält die Gehälter für die Geschäftsführung verlängert weiter.
      Der Zinslauf der anstehenden Nachzahlungen verlängert sich wieder, dadurch höhere Kosten für die
      Gesellschafter (ohne Gewähr, bin mir hier nicht sicher).

      Bitte um Info wie hoch waren 2017 die Finanzierungsbeiträge für die Fonds 1-3 bezogen auf die Beteiligungssumme.
      Leider kann ich mich nicht mehr erinnern, da ich bei diesen Fonds nicht beteiligt war.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.01.23 08:12:20
      Beitrag Nr. 1.266 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.112.010 von Buchenblatt357 am 18.01.23 08:29:03..... ich mache gerade 3 Kreuze, dass ich in den Fonds 2 und 3 investiert hatte und auch in 2009 oder 2010 (hab's verdrängt) alle Forderungen des FA bezahlt hatte.... da war einfach kriminelle Energie bei den Initiatoren unterwegs.... man soll ja den Menschen nichts schlechtes wünschen... aber den Feinden von den Initiatoren wünsche ich immer ein Lächeln ins Gesicht :-)
      Avatar
      schrieb am 20.01.23 19:49:00
      Beitrag Nr. 1.265 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.129.179 von Aktiengeier_1 am 20.01.23 10:59:08Ja, der Zinslauf beginnt nach 15 Monaten. Und ab 2019 sind es auch nur 1,8 Prozent.
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      cinerenta medienfonds