REIT-Gesetz: Status
18. Januar 2007
Die Bundesregierung hat heute ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme
des Bundesrats zum REIT-Gesetz (siehe zum Inhalt des
Regierungsentwurfs auch die Pressemitteilung des Bundestags vom 17.
Januar 2007) veröffentlicht. Der Bundesrat hatte erhebliche
Mindereinnahmen für die Kommunen bei der Gewerbesteuer befürchtet
und eine Kompensation verlangt. Außerdem hatte der Bundesrat
gefordert, auch vermietete Wohnimmobilien, die vor dem 1. Januar
2007 erbaut wurden, für REITs zu öffnen.
Die Bundesregierung sieht dagegen lediglich Gewerbesteuerausfälle
in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro zwischen 2007 und 2011. Eine
Kompensation dieses geringen Betrags lehnt die Bundesregierung ab.
Auch die Einbeziehung von Wohnimmobilien weist die Bundesregierung
zurück. Mit der Ausklammerung solle ein Signal zum Schutz der
Mieter und der Stadtentwicklung gesetzt werden. Die Regierung weist
darauf hin, dass Wohnimmobilien nur rund ein Fünftel (4 - 11
Milliarden Euro) des potenziellen Marktvolumens der REITs (30 - 60
Milliarden Euro bis 2010) ausmachten. Im übrigen sei mit der
Verabschiedung des Gesetzes ohne Bestandsimmobilien noch nicht “für
alle Zeiten das letzte Wort” gesprochen. Entscheidend sei, dass
REITs jetzt schnell eingeführt werden könnten (siehe auch die
heutige Presseerklärung des Bundestags).
Die Bundesregierung befindet sich in einer Zwickmühle. Auf der
einen Seite ist in der großen Koalition ein REIT-Gesetz mit
Wohnimmobilien nicht machbar (siehe meinen Beitrag vom 3. November
2006). Auf der anderen Seite ist das Gesetz ein Zustimmungsgesetz.
Das heißt, ohne Zustimmung des Bundesrats kann es überhaupt nicht
in Kraft treten. Heute debattiert erst einmal der Bundestag. Es
bleibt spannend.
http://www.verschmelzungsbericht.de/2007/01/18/reit-gesetz-s…