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    Stada: Ausbruch!

    eröffnet am 15.12.06 08:53:47 von
    neuester Beitrag 15.04.24 13:21:49 von
    Beiträge: 6.902
    ID: 1.100.582
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      schrieb am 15.04.24 13:21:49
      Beitrag Nr. 6.902 ()
      Mich verwundert was ich in meinen Postfach hatte wg der Nachbesserungsrechte (Ob man das als Aktionärsschützer machen sollte Naja...)

      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.MünchenAufforderung an die ehemaligen Aktionäre der STADA Arzneimittel AG (ISIN DE000A2GS5A4 und ISIN DE000A2GS5B2) zur Abgabe von Verkaufsangebotenin Bezug auf der diesen zustehenden Nachzahlungsansprüche gegenüber der Nidda Healthcare Holding GmbH (vormals: Nidda Healthcare Holding AG) („Nachzahlungsanspruch“) zu einem Preis von bis zu 0,20 Euro je Aktie und somit je Nachbesserungsrecht.

      Siehe alternativ im Bundesanzeiger unter sdk vom 09.04.2024
      Avatar
      schrieb am 25.10.23 07:27:06
      Beitrag Nr. 6.901 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.685.762 von uuoc am 24.10.23 18:13:11
      Zitat von uuoc: Ist nicht für november eine Entscheidung 1. Instanz terminiert? Ich meine so was gelesen zu haben, finde aber die Quelle nicht mehr.


      Nach der Vorlage des Sachverständigengutschtens im März 2023 habe ich mir nur notiert "Juli 2023: Neue Richterin, die sich einarbeiten muss muss"
      Inzwischen sollte das möglich gewesen sein.
      Avatar
      schrieb am 24.10.23 18:13:11
      Beitrag Nr. 6.900 ()
      Ist nicht für november eine Entscheidung 1. Instanz terminiert? Ich meine so was gelesen zu haben, finde aber die Quelle nicht mehr.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.08.23 08:17:50
      Beitrag Nr. 6.899 ()
      Avatar
      schrieb am 05.06.23 07:17:31
      Beitrag Nr. 6.898 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.549.363 von MungerBagger am 24.03.23 18:37:56
      Zitat von MungerBagger: Ich möchte mal kurz die Eckpunkte zusammenfassen und hoffe mir bei Fehlern noch ne korrektur um in dem Bereich mehr zu verstehen:
      Stada war gelistet 2016 noch zu 30 €

      Der Wert war am Boden unter anderem hat auch Smirke hat einen Artikel geschrieben nach dem das schlimmste durch ist....

      Dann im weiteren Verlauf habt Ihr mitbekommen, dass ein SO bevorstehen könnte. Erst Dementi dann offiziell

      Sommer 2017 Übernahmeangebot von € 66,00
      "12. Februar 2017, kurz nach 22 Uhr, habe STADA verkündet, dass zwei Investoren das Interesse bekundet hätten, das gesamte Unternehmen zu kaufen. (Barzahlung von 65,28 Euro je Aktie plus eine Dividende für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 0,72 Euro bekommen)"

      Dezember 2017
      Barabfindung in Höhe von EUR 74,40 je Stückaktie
      Alternativ im Falle des Verbleibs eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 3,82 brutto je Stückaktie

      Dann lese ich etwas von einer Barabfindung i. H. von € 98,51 im November 2020, zu der die Aktie bei euch ausgebucht wurde.

      Am Ende nach einigen Einsprüchen vor Gericht werden aus den 98,51 nun insgesamt 123,06?
      "Sachverständige bei kumulierter Betrachtung auf einen Wert von EUR 123,06 je STADA-Aktie."

      Gab es dann jetzt jährlich noch eine Zahlung oben auf die 123,06 für alle die sich vollständig verweigert haben los zu lassen?

      👌 freut mich für euch


      Fast richtig. Das Ende ist noch nicht geschrieben. Das Gutachten sieht 123.06 plus Verzugszinsen auf den Differenzbetrag zwischen dieses 123.06 und den schon gezahlten SO Betrag als korrekt an. Das Gericht (1. Instanz) hat aber noch nicht entschieden.

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      Avatar
      schrieb am 24.03.23 18:37:56
      Beitrag Nr. 6.897 ()
      Ich möchte mal kurz die Eckpunkte zusammenfassen und hoffe mir bei Fehlern noch ne korrektur um in dem Bereich mehr zu verstehen:
      Stada war gelistet 2016 noch zu 30 €

      Der Wert war am Boden unter anderem hat auch Smirke hat einen Artikel geschrieben nach dem das schlimmste durch ist....

      Dann im weiteren Verlauf habt Ihr mitbekommen, dass ein SO bevorstehen könnte. Erst Dementi dann offiziell

      Sommer 2017 Übernahmeangebot von € 66,00
      "12. Februar 2017, kurz nach 22 Uhr, habe STADA verkündet, dass zwei Investoren das Interesse bekundet hätten, das gesamte Unternehmen zu kaufen. (Barzahlung von 65,28 Euro je Aktie plus eine Dividende für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 0,72 Euro bekommen)"

      Dezember 2017
      Barabfindung in Höhe von EUR 74,40 je Stückaktie
      Alternativ im Falle des Verbleibs eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 3,82 brutto je Stückaktie

      Dann lese ich etwas von einer Barabfindung i. H. von € 98,51 im November 2020, zu der die Aktie bei euch ausgebucht wurde.

      Am Ende nach einigen Einsprüchen vor Gericht werden aus den 98,51 nun insgesamt 123,06?
      "Sachverständige bei kumulierter Betrachtung auf einen Wert von EUR 123,06 je STADA-Aktie."

      Gab es dann jetzt jährlich noch eine Zahlung oben auf die 123,06 für alle die sich vollständig verweigert haben los zu lassen?

      👌 freut mich für euch
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.03.23 09:06:43
      Beitrag Nr. 6.896 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.533.910 von arendts am 22.03.23 22:45:20
      Zitat von arendts: In Sachen STADA liegt nunmehr das gerichtliche Sachverständigengutachten vor:

      https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/03/spruchverfahren…

      Mit Beweisbeschluss vom 15. November 2021 hatte das Landgericht Frankfurt am Main eine Unternehmensbewertung durch Frau WP/StB Dipl.-Kffr. Miriam Roll, c/o HLB Dr. Stückmann und Partner mbB, in Auftrag gegeben. In dem nunmehr vorgelegten Gutachten kommt die Sachverständige bei kumulierter Betrachtung auf einen Wert von EUR 123,06 je STADA-Aktie.


      Ich bedanke mich herzlich für die Arbeit und das nachhalten von Informationen aus dem Umfeld der Strukturmaßnahmen!
      Avatar
      schrieb am 23.03.23 08:28:47
      Beitrag Nr. 6.895 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.535.092 von straßenköter am 23.03.23 08:26:28
      Zitat von straßenköter: Hervorheben möchte ich aus der Zusammenfassung von Herrn Arendts, dass der Kommentar auch einen Link zum GB 2022 enthält:
      https://www.stada.de/media/11sbxdmq/gj2022-geschaeftsbericht…


      Hier auch die Zusammenfassung zum Verlauf:
      https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/03/stada-arzneimit…
      Avatar
      schrieb am 23.03.23 08:26:28
      Beitrag Nr. 6.894 ()
      Hervorheben möchte ich aus der Zusammenfassung von Herrn Arendts, dass der Kommentar auch einen Link zum GB 2022 enthält:
      https://www.stada.de/media/11sbxdmq/gj2022-geschaeftsbericht…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.03.23 04:32:52
      Beitrag Nr. 6.893 ()
      Vielen Dank.Wie wäre jetzt das übliche Prozedere? Setzt der Richter idR diesen Betrag als Beschluss für die 1. Instanz fest ?
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