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    Sollen wir uns an der Kapitalerhöhung bei der Deutsche Wohnen AG beteiligen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.09.09 16:32:25 von
    neuester Beitrag 08.10.09 21:04:09 von
    Beiträge: 13
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      Avatar
      schrieb am 26.09.09 16:32:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag, Aktionäre;

      --- im Prospekt zur Kapitalerhöhung, die im Verhältnis von zehn zu einundzwanzig stattfindet, findet sich folgender Warnhinweis "Die Konsortialbanken sind berechtigt, unter bestimmten Umständen vom Übernahmevertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister entfällt das Bezugsrecht. Eine Rückabwicklung von Bezugsrechtshandelsgeschäften findet i.d.F. nicht statt...." --- Das würde bedeuten, daß die über die Börse gekauften Bezugsrechte als wertlos ausgebucht werden würden. Die Anleger, welche Bezugsrechte zu derzeit ca. 4,90 Euro je Stück hinzukaufen, können mit diesem Kaufgeschäft einen Totalverlust erleiden. --- Wie hoch ist das Risiko einzuschätzen, daß die Konsortialbanken von dem Rücktrittsrecht Gebrauch machen werden? --- Sollen wir Aktionäre --- auch unter Berücksichtigung der hohen Mindestgebühren für den Bezugsrechtskauf und den Bezug der jungen Aktien --- von dieser Kapitalerhöhung besser Abstand nehmen?

      Viele Grüße

      Thomas Zürn
      Avatar
      schrieb am 26.09.09 21:40:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.063.327 von ThomasZuern am 26.09.09 16:32:25Ich habe leider nicht die Zeit, mich intensiver mit der Materie auseinanderzusetzen. Der Passus ist mir bisher noch nicht bekannt und klingt schon so, daß er aus einer möglichen Interessenslage erwachsen ist.

      Wieviele Bezugsrechte kauft denn ein Altaktionär hinzu? Das können doch so viele nicht sein.

      Mal anders gedacht: Wie wäre es, die gehaltenen Bezugsrechte über die Börse zu verkaufen und statt dessen Altaktien ex Bezugsrecht zu erwerben? Wäre man dann nicht auf der "sicheren" Seite?


      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 27.09.09 17:13:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.063.825 von Silberpfeil1 am 26.09.09 21:40:15an der Börse kosten die Altaktien ex Bezugsrecht ca. 6,90 Euro. Dagegen liegt der Bezugspreis für die jungen Aktien bei nur 4,50 Euro. Das Problem für die Aktionäre, welche nur wenige Aktien der Deutsche Wohnen AG besitzen, liegt darin, daß sie eine größere Menge an Bezugsrechten kaufen müssen, damit die Mindestgebühr nicht so sehr ins Gewicht fällt. Wer z.B. nur drei Aktien hat, könnte auf die Idee kommen 77 Bezugsrechte hinzuzukaufen, und mit den vorhandenen 80 Bezugsrechten könnten 168 junge Aktien bezogen werden. Dann gibt es noch das Recht auf eine Mehrzuteilung von jungen Aktien zu 4,50 Euro, wobei ein gesonderter Antrag gestellt werden muß. Dieser Mehrzuteilungsantrag kann nur von denjenigen Aktionären gestellt werden, die sich am Bezug der jungen Aktien mittels den Bezugsrechten beteiligt haben. Das Verlustrisiko würde im geschilderten Fall für den Anleger bei 377,30 Euro (+ 12,-- Euro Mindestgebühren) liegen, sofern die Konsortialbanken von der Kapitalerhöhung zurücktreten würden.

      Viele Grüße

      Thomas
      Avatar
      schrieb am 27.09.09 19:12:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.065.180 von ThomasZuern am 27.09.09 17:13:41Ich fürchte, ich habe das Problem noch nicht erkennen können.

      Grobes Beispiel:

      "Damaliger" Kauf 10 Altaktien à 11,80 = 118,00
      Zeichnung 21 Neuaktien à 4,50 = 94,50
      Summe: 212,50
      Macht einen Durchschnitt von 6,86 je Aktie.

      Aktuell können ohne das geschilderte Problem Altaktien über die Börse zu 6,90 erworben werden - also fast preisgleich.

      Das ist, soweit ich das wahrgenommen habe, die Fragestellung dieser Diskussion. Oder geht es doch eher um die Mehrzuteilungsoption?

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 28.09.09 17:15:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.065.552 von Silberpfeil1 am 27.09.09 19:12:18Sein Problem ist, dass es eine Mindestgebühr bei Banken gibt.

      Meine Bank beispielsweise will mindestens 26 Euro je Geschäft.
      Wenn er nun sagen wir 50 Aktien hält, dann hat er auch 50 Bezugsrechte. Diese zu verkaufen ,würde ja ca 230 Euro bringen und davon gehen dann schon gut 26 Euro ab-

      Also nicht so tolle. Und nun überlegt er dann gleich 400 Bezugsrechte hinzuzukaufen, wofür er dann ca 1,800 Euro bezahlt, und die 26 Euro wären nur ca 1,5 % Kosten gegenüber fast 10% wenn er verkauft.

      Ich denke ja manchmal genauso.
      Sorry, aber es ist Quatsch! Weil eben diese 26 Euro im Verhältnis zu Kursgewinne oder Verlusten nichts ist.
      Wenn du noch mehr Stücke willst, kaufe die Aktien, dann haste auch das Problem nicht, falls die Konsortialbanken zurücktreten sollten und verkaufe deine Stücke.
      Dann biste maximal eben eine Mindestprovision los und bist auf der sicheren Seite.

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      Avatar
      schrieb am 29.09.09 17:52:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.070.722 von gate4share am 28.09.09 17:15:01Bei einem Bezugsrecht von zehn zu einundzwanzig hat nicht jeder Aktionär eine Zahl von Altaktien, bei welcher der Bezug von jungen Aktien ohne Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten genau aufgeht. Was mich jedoch beunruhigt, ist die Klausel der Konsortialbanken. Wenn ein Aktionär tatsächlich -wie geschildert - 400 Bezugsrechte zu ca. 1.826,-- Euro kaufen würde, könnte dieses investierte Geld zu 100 Prozent verloren sein. --- Ist diese Regelung nicht sittenwidrig? --- Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß die Konsortialbanken vor der Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister zurücktreten werden? Könnte die Sache mit der Mehrzuteilungsoption nicht auch ein Lockmittel sein, damit die Aktionäre die Bezugsrechte der Deutschen Wohnen AG kaufen? Falls die Kapitalerhöhung zurückgenommen wird, sind auch die Mehrzuteilungsoptionen hinfällig. ---

      Viele Grüße

      Thomas Zürn
      Avatar
      schrieb am 29.09.09 18:30:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.079.049 von ThomasZuern am 29.09.09 17:52:08Also ich glaube schon, sollten die Konsortialbanken, dann tatsächlich zurücktreten könenn, dass der Kunde bzw. Aktionär dann auch ncht schlechter gestellt wird.

      Im Übrigens gehe ich auch davon, dass der Zeitpunkt für einen evtl Rücktritt schon länger abgelaufen ist.

      Wenn du da aber solche Befürchtungen hegst, dann liest es doch nach.
      Es gibt, bzw. muss es geben, einen grossen dicken Prospekt zu dem Angebot der Kapitalerhöhung. Vielleicht kannste den bei Deutsche Wohnen runterladen, auf jeden Fall schicken sie dir den, oder ich habe früher auch mal sowas über meine örtliche Bank, die Sparkasse bekommen.

      Da steht das sicherlich mit allen begrünungen und Eventualtäten drin.
      Avatar
      schrieb am 29.09.09 18:50:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.079.363 von gate4share am 29.09.09 18:30:27Im Prospekt steht ganz deutlich, daß die Konsortialbanken vor der Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister; dem 7. Oktober 2009, zurücktreten können. Eine nähere Begründung, unter welchen Umständen das "Kann" in Frage kommt, finde ich nirgendwo. --- Für die Mehrzuteilungsoption fällt tatsächlich nur der Bezugspreis von 4,50 Euro pro junge Aktie der Deutschen Wohnen AG an. Hierfür werden keine Bezugsrechte benötigt; - die Beteiligung am vorherigen Bezug ist aber die Grundvoraussetzung für die Abgabe der Erklärung, über die Mehrzuteilung weitere Aktien beziehen zu wollen. Allerdings wird hierbei repartiert. Das heißt, wer zweihundert Aktien über die Mehrzuteilung bestellt, kann gegebenenfalls nur vier, sieben , elf oder dreißig Stück zugeteilt bekommen. Mindestgebühren fallen dafür auch noch an.

      Viele Grüße

      Thomas
      Avatar
      schrieb am 29.09.09 20:03:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Meiner Meinung nach ist diese Passage nur aus Vorsichts- und Haftungsgründen im Prospekt gelandet. Prospekte sind ja nicht deshalb so dick, weil der Anleger unbedingt lesen will, was ihn bei den beworbenen Finanzinstrumenten erwartet, sondern weil die Beteiligten dazu verpflichtet oder zumindest gedrängt werden, all diese Angaben zu machen und auch noch die unwahrscheinlichsten Risiken zu nennen. Denn wenn sie das nicht tun und eines der unwahrscheinlichen Risiken verwirklicht sich, würden die Beteiligten gegenüber Erwerbern der Finanzinstrumente haften. Das wollen alle vermeiden. In der Realität wird es mit ziemlicher Sicherheit nicht zu einem Rücktritt vom Übernahmevertrag kommen. Dieser dürfte nur bei ganz groben Verfehlungen von Seiten der Deutsche Wohnen möglich sein, etwa, wenn über den Wert des Unternehmens totale Fehlangaben gemacht worden sind oder es die beiden institutionellen Investoren aus Luxemburg gar nicht gíbt etc. Dass eine Rückabwicklung von Bezugsrechtsgeschäften dann nicht stattfindet, ist eigentlich auch klar, weil derjenige, der Dir die Bezugsrechte verkauft, ja auch nichts dafür kann, wenn der Vertrag gekündigt wird. Was mit den Bezugsrechten dann passiert, weiß ich allerdings auch nicht so genau. Immerhin müsste der Aktienkurs dann in der Theorie wieder steigen, da ja der verwässernde Effekt der Kapitalerhöhung auch wegfiele.
      Sinnvoll wäre es, wenn Altaktien dann anhand des Bezugsrechts umverteilt werden. Soll heißen: Wenn jemand seine Bezugsrechte verkauft und eine Verringerung seines Anteils an der AG gegen Cash hingenommen hat, wird aus seinem Depot der entsprechende Anteil Altaktien ausgebucht und denen, die die Bezugsrechte nachweisen, ihren Anteil also gleich hoch halten oder sogar erhöhen wollten, zugeteilt. Ist aber nur eine Idee. Ob das wirklich so laufen würde, bzw. überhaupt technisch möglich wäre, weiß ich (noch) nicht.

      Aber wie auch immer: Wenn die Konsortialbanken vom Übernahmevertrag zurücktreten und damit die Kapitalerhöhung platzt, wird Dir sowieso egal sein, was mit erworbenen Bezugsrechten ist. Was meinst Du, was mit dem Kurs passiert, wenn eine als notwendig erachtete Kapitalerhöhung um EUR 250 Mio bei so einem Unternehmen wie der Deutschen Wohnen (Marketcap ex Bezugsrechte ca. € 175 Mio) abgesagt wird? Dann kanst Du Dir hunderte Aktien mit dem Geld für Deine Bierchen am Wochenende kaufen. Und dann weißt Du immer noch nicht, ob Du das Geld nicht lieber doch in Bier hättest investieren sollen. Das kann nämlich höchstens schal werden, eine Deutsche Wohnen ohne Kapitalerhöhung kann dagegen ganz geschmeidig auch in die Insolvenz laufen.

      Deshalb dürfte diese Passage im Prospekt zwar eine gewisse Berechtigung haben, aber in der Realität meiner Meinung nach wahrscheinlich keine Auswirkungen bekommen, wenn es nicht ganz, ganz, ganz komisch und dumm läuft.

      Schönen Gruß, aub
      Avatar
      schrieb am 30.09.09 01:36:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.079.544 von ThomasZuern am 29.09.09 18:50:40Hast du denn so einen mind 30 seitigen Prospekt gelesen?

      Mit allen Zahlen der letzten Jahre, und sehr sehr vielen Verlustaufklärungsachen?

      Das ist der vollständige Prospekt und ich gehe davon aus, dass die vreinbarung mit den Konsortalbanken da komplett enthalten ist.
      Avatar
      schrieb am 30.09.09 01:43:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.080.268 von arbeiterundbauer am 29.09.09 20:03:08Würde ich genauso sehen wir arbeiterund bauern.

      Aber du gibst ja keine Ruhe und meinst , das wäre wichtig zu beachten.

      Soweit ich weiss, übernimmt ja ein Konsortium alle Stücke einer KE. Und diese gibt es dann weiter. Und damit evtl das Konsortium nicht drauf hängenbleibt in einem sehr grossen Volumen, gibt es sowas wie einen (Teil-)rücktritt, der aber auch nur ganz theoretisch da wäre, weil ja wohl fast alle Aktien bezogen werden. Denn absichtlich wird wohl kein Aktionär seine Bezugsrechte liegen lassen und dann keine Stücke kaufen oder Bezugsrechte kaufen und dann doch keine neuen Aktien erwerben.
      Avatar
      schrieb am 30.09.09 16:14:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.082.190 von gate4share am 30.09.09 01:43:22Die Colonia Real Estate AG war bis zum Geschäftsjahr 2007 an der Deutsche Wohnen AG beteiligt. Auf deren Hauptversammlung mußte sich der Vorstand Stephan Rind am 19. Juni 2008 im Barcélor Hotel in Köln für den Ausstieg bei der Deutschen Wohnen rechtfertigen. Da die Colonia Real Estate AG mit den Aktien der Dt. Wohnen AG einen großen Verlust gemacht hatte, wurde darüber auf der Hauptversammlung lange gestritten. ---Ich glaube, daß ich mich bei der Kapitalerhöhung an der Deutsche Wohnen AG besser nicht beteilige. --- Für das ersparte Geld trinke ich bei einer schönen Kellnerin einige Gläser Chardonnay. Selbst wenn ich am nächsten Tag vom Weißwein Kopfschmerzen haben werde-----. Dieser Thread hat das Niveau eines betriebswirtschaftlichen Hauptseminars an der Universität. Wer weiß noch etwas über die "Konzertzeichner", die sich an der Mehrzuteilungsoption beteiligen?

      Viele Grüße

      Thomas
      Avatar
      schrieb am 08.10.09 21:04:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      Morgen gibt es was auf die Mütze und dann komme ich.:D


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