Antwort auf Beitrag Nr.:
42.111.372 von hubiro am 20.09.11
16:03:04Geschätzter Übernahmepreis

. Hier ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens

.
Es gibt da genaue Vorschriften die im "Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz" geregelt sind.
Wen's interessiert, der kann es hier nachlesen:
http://tinyurl.com/437cj86
Also schraubt die Hoffnung nicht zu hoch


mit Gruß vom
Adler