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    VW: "Liebesgrüße aus Wolfsburg" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.03.16 15:25:07 von
    neuester Beitrag 16.03.16 11:59:32 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.227.783
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      schrieb am 02.03.16 15:25:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zahlreiche Geschädigte des sog. VW-Abgasskandals haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Erstmals wird den Geschädigten darin von Volkswagen mitgeteilt, dass ihr Fahrzeug von einer Software betroffen ist "durch welche die Stickoxidwerte (NOx) im Vergleich zwischen Prüfstandlauf (NEFZ) und realem Fahrbetrieb verschlechtert werden". Davon, dass es sich bei dieser Software nach Ansicht des Kraftfahrtbundesamts (KBA) um eine illegale Abschalteinrichtung handelt, durch die ggf. sogar die Zulassung des Fahrzeugs gefährdet ist, ist in dem Schreiben keine Rede. Eine uneingeschränkte und rückhaltlose Aufarbeitung dieses Skandals sieht wahrlich anders aus,

      Man fragt sich auch, weshalb die Volkswagen AG mit dieser Information ihrer Kunden so lange gewartet hat, denn inzwischen dürften zahlreiche der betroffenen Fahrzeuge von Kunden an Dritte weiterverkauft worden sein, und sich der Schaden dadurch nochmals vergrößert haben. Warum hat man die Kunden davor nicht rechtzeitig gewarnt?

      In dem Schreiben kann Volkswagen außerdem nach wie vor keinen konkreten Termin nennen, zu dem das betroffene Fahrzeug "nachgebessert" werden soll. Es heißt dort nur, Volkswagen würde die Betroffenen zu gegebener Zeit in einem weiteren Schreiben noch einmal konkret dazu auffordern, umgehend einen Termin mit einem autorisierten Volkswagen Partner zu vereinbaren.

      Hier meint Volkswagen also offenbar von den Geschädigten sogar noch etwas fordern und dazu Fristen setzen zu können. Tatsächlich ist aber niemand dazu verpflichtet sein Fahrzeug von Volkswagen nachbessern lassen. Er kann vielmehr das Fahrzeug unrepariert an Volkswagen übergeben und von Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung die Rückzahlung des gesamten von ihm damals geleisteten Kaufpreises zuzüglich Zinsen verlangen. Er muss sich nur die von ihm gefahrenen Kilometer als Nutzungen anrechnen lassen. Für die Geschädigten können sich hier ganz erhebliche Forderungen gegenüber VW ergeben und genau das versucht Volkswagen mit dem Schreiben zu verhindern.

      Der letzte Satz im Schreiben von Volkswagen, der da lautet.

      "Wir werden Sie weiterhin fortlaufen und transparent informieren, denn Ihr Vertrauen ist unser wichtigstes Ziel"

      steht daher zu dem tatsächlichen Verhalten von VW klar in Widerspruch und ist an Arroganz und Ignoranz kaum zu überbieten.
      8 Antworten
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      schrieb am 02.03.16 15:52:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.882.855 von Desinvestment am 02.03.16 15:25:07
      Das sieht der vorsitzende Richter am Landgericht Bochum anders:
      "Das Landgericht Bochum nannte den Mangel der deutlich zu geringen Schadstoffangaben „nicht erheblich“ im rechtlichen Sinne."

      http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/vw-prozess…
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.03.16 16:04:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.882.855 von Desinvestment am 02.03.16 15:25:07Der letzte Satz im Schreiben von Volkswagen, der da lautet.

      "Wir werden Sie weiterhin fortlaufen und transparent informieren, denn Ihr Vertrauen ist unser wichtigstes Ziel"


      einfach nur billige Schmähkritik, dazu noch falsch abgeschrieben......

      "Wir werden Sie weiterhin fortlaufen........................

      Der VW läuft und läuft und läuft.................................
      Avatar
      schrieb am 02.03.16 16:27:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich halte VW uneingeschränkt die Treue !
      Es mogeln nämlich alle Autohersteller, der Eklat bei VW wurde in den USA geschaffen, um wirtschaftliche Vorteile zu erlangen, denn gegen VW kommen die nicht anders an. Jeder Diesel-PKW hat ähnliche Strassen-Verbrauchswerte, davon bin ich überzeugt, möglicherweise stehen in den Papieren etwas andere Werte, die verkaufsfördernder sind , aber entscheidend (Umwelt) sind die Strassenverbrauchswerte.
      Es ist mir (MaschinenbauIng.) ein Rätsel, warum man nicht einfach an den Auspuff eines verkauften Autos ein Analysegerät anschließt, das passt in jeden normalen Kofferraum, und die ganze Diskussion würde sich in Rauch auflösen. Noch einfacher wäre ein genauer Verbrauchstest , den jeder selbst machen kann, denn die Umweltbelastung ist direkt proportional zum Verbrauch.
      Aber diese dämlichen Politiker (namentlich Dobrint) brauchen ja immer was zu tun, um nicht entbehrlich zu werden. Das hohe Gehalt macht´s erforderlich.
      Freundliche Grüsse an alle Autofahrer!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.03.16 16:31:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.883.701 von KOWAS am 02.03.16 16:27:41Ich stimme Dir zu. !

      Und wir haben mit Matthias Wissmann den grössten Lobbyisten als Beifahrer der Automobilindustrie

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      Avatar
      schrieb am 02.03.16 16:42:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich muss Herrn Dobrint viielleicht etwas Abbitte leisten, denn noch schlimmer sind die gerissenen Rechtsverdreher, besonders in den USA !
      Avatar
      schrieb am 02.03.16 16:50:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.883.200 von SkipBoe am 02.03.16 15:52:52In Bochum ging es um die Frage, ob es sich bei der Schummelsoftware um einen erheblichen Mangel handelt. Das blieb im Verfahren bislang übrigens offen und hängt außerdem womöglich vom jeweiligen Fahrzeugtyp ab (siehe: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/vw-prozess….

      Beim Schadensersatz geht es dagegen nicht um die Frage, ob ein Mangel vorliegt, sondern darum, ob man das Fahrzeug auch dann gekauft hätte, wenn man von Volkswagen ordnungsgemäß darüber aufgeklärt worden wäre, dass

      - in das Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut wurde, um den Schadstoffausstoß im Testbetrieb zu manipulieren,

      - der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs tatsächlich deutlich über den offiziellen Angaben von VW liegt,

      und

      - ohne Beseitigung der illegalen Abschalteinrichtung in einer autorisierten Werkstatt dem Fahrzeug voraussichtlich die Zulassung entzogen wird.

      Ich bin mir sicher, dass unter diesem Umständen niemand ein solches Fahrzeug erworben hätte, so dass man das Fahrzeug zumindest unter Schadensersatzgesichtspunkten sehr wohl zurückgeben kann.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.03.16 17:00:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.884.079 von Desinvestment am 02.03.16 16:50:43Darüber werden sich gut bezahlte Juristen streiten.
      Deine Meinung ist daher unerheblich.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.03.16 17:23:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.884.265 von Hufeisenmagnet am 02.03.16 17:00:55Auf fundierte juristische Stellungnahmen gehe ich gerne ein.
      Avatar
      schrieb am 03.03.16 12:20:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ob man das "illegale Abschalteinrichtung" oder z.b. "Software-Manipulation" nennt , ist technisch und im Ergebnis unerheblich, aber eben nicht juristisch unerheblich. Und Software-Manipulationen haben inzwischen schon einige Autobauer zugegeben (z.B. Mercedes). Und die Juristen werden darauf solange rumreiten, bis sie ihr Ziel wenigstens annähernd erreicht haben. Wenn ich die astronomischen Abfindungssummen sehe, auf die schon spekuliert wird (besonders in den USA), unterstreicht das noch meine Meinung im Beitrag 6 .
      Avatar
      schrieb am 03.03.16 16:17:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.884.079 von Desinvestment am 02.03.16 16:50:43
      Zitat von Desinvestment: Beim Schadensersatz geht es dagegen nicht um die Frage, ob ein Mangel vorliegt, sondern darum, ob man das Fahrzeug auch dann gekauft hätte, wenn man von Volkswagen ordnungsgemäß darüber aufgeklärt worden wäre, dass

      - in das Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut wurde, um den Schadstoffausstoß im Testbetrieb zu manipulieren,

      - der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs tatsächlich deutlich über den offiziellen Angaben von VW liegt,

      und

      - ohne Beseitigung der illegalen Abschalteinrichtung in einer autorisierten Werkstatt dem Fahrzeug voraussichtlich die Zulassung entzogen wird.


      Wenn Punkt drei zutrifft, dann hätte sicher keiner das Fahrzeug gekauft. Wenn der Mangel aber keinen Einfluss auf die Zulassung hat, hätte das in 99% aller Fälle auch keinen Einfluss auf die Kaufentscheidung gehabt.

      Wenn der Mangel tatsächlich Einfluss auf den Wiederverkaufswert hat (weil nicht/nicht vollständig heilbar), kann man gerne auf SE klagen, ansonsten wäre/ist das pure Heuchelei und das "Abgreifen von Kohle".

      Wer den Verbrauchs- und Sonstigen Werten der (Auto-)Industrie vertraut (hat), glaubt auch an den Osterhasen.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.03.16 18:11:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.893.391 von Taxadvisor am 03.03.16 16:17:38Auszug aus der Pressemitteilung von VW vom 02. März 2016 (siehe https://www.volkswagen-media-services.com/detailpage/-/detai…)

      Die US-Grenzwerte für Schadstoffemissionen sind streng. Nach dem damals strengsten Standard in den USA durften nur 31 mg/km Stickoxide (NOx) emittiert werden – rund sechs Mal weniger als nach der zu jener Zeit in Europa gültigen EU5-Norm. Bei der Konstruktion moderner Dieselmotoren stehen Techniker und Ingenieure vor der Herausforderung, dass jede Maßnahme zur Stickoxid-Reduktion dazu führt, dass bei anderen Parametern (bspw. CO2) Abstriche gemacht werden müssen.

      Um diesen Zielkonflikt im Rahmen der Zeit- und Kostenvorgaben für den EA189 zufriedenstellend zu lösen, entschloss sich nach bisherigem Erkenntnisstand in der Folgezeit eine Gruppe von Personen, die im Einzelnen aktuell noch ermittelt werden, auf Ebenen unterhalb des Konzern-Vorstands im Bereich Aggregate-Entwicklung dazu, die Motorsteuerungssoftware zu verändern. Mit diesem Eingriff in die Software wurden auf dem Teststand Abgaswerte erzeugt, die sich signifikant von den unter realen Fahrbedingungen erzeugten Werten unterschieden.

      Es handelte sich dabei um einen punktuellen, aber schwerwiegenden und von Volkswagen nachdrücklich bedauerten Eingriff in die Motorsteuerungssoftware, der aber durch relativ kleine Veränderungen innerhalb des für die Entwicklung der Steuerungssoftware verfügbaren Budgets möglich war, ohne hierbei übergeordnete Stellen einbeziehen zu müssen. Nur einige wenige von insgesamt rund 15.000 einzelnen Algorithmen wurden modifiziert. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten beim Abgasverhalten des EA189 ergaben sich für die kalifornische Umweltbehörde California Air Resources Board (CARB) aus der vom International Council on Clean Transportation (ICCT) im Mai 2014 publizierten Studie.
      Avatar
      schrieb am 16.03.16 11:59:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.884.079 von Desinvestment am 02.03.16 16:50:43
      Das Landgericht Bochum hat die Klage heute zurückgewiesen.
      Es gebe kein Recht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrags, weil die Mangelbeseitigung unter der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises liege.

      http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nach-abgasaffaere-land…


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