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    +++update software_ KZ 5 Euro-morgen 2006er Zahlen! +++ - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)

    eröffnet am 23.01.07 14:02:15 von
    neuester Beitrag 17.11.21 16:17:08 von
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      schrieb am 01.11.14 05:31:40
      Beitrag Nr. 501 ()
      Da wird jetzt mit dem harten Besen gebuerstet. Hatte man geschaut gehabt, dass es den Mitarbeitern hervorragend geht (zu. Lasten der proitabiliaet) , so gibt es nun den einen starken Gesellschafter, dem es vor allem um das Geldverdienen geht. Die grosse Frage wird sein, ob der kleinaktionaer auch seinen fairen Anteil bekommen wird
      Avatar
      schrieb am 14.11.14 11:11:42
      Beitrag Nr. 502 ()
      Die Zahlen von gestern Morgen scheinen besser anzukommen, als ich gedacht hatte. Der SAAS Umsatz war zwar enttäuschend, aber vor allem das Lizenzgeschäft hat dramatisch angezogen. Das Ebit war auch gut. Zusammen mit den angekündigten Einsparungen, die sich schon 2015 auswirken sollen, scheint wieder ein bisschen Phantasie in den Laden zu kommen.
      Avatar
      schrieb am 14.11.14 14:47:35
      Beitrag Nr. 503 ()
      Alle die zu 3,44 verkauft haben dürften sich verkalkuliert haben,
      aktuell 3,48........
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.14 14:58:32
      Beitrag Nr. 504 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.321.670 von renrev am 14.11.14 14:47:35und die Umsätze sind für update Verhältnisse heute gar nicht mal so dünne.
      Avatar
      schrieb am 02.12.14 11:30:09
      Beitrag Nr. 505 ()
      Wenig los hier....

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      schrieb am 29.01.15 14:06:57
      Beitrag Nr. 506 ()
      Aus dem Bundesanzeiger:

      Aurea Software FZ-LLC
      Dubai
      Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG

      Aurea Software FZ-LLC

      Bekanntmachung

      gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

      Die Aurea Software FZ-LLC, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (die „Bieterin“), hat am 2. Juli 2014 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) an die Aktionäre der update software AG, Wien, Österreich („update“ oder die „Zielgesellschaft“) zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der update (ISIN AT0000747555) (die „update-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 3,44 je update-Aktie veröffentlicht.

      Die Bieterin hat am 05. August 2014 die Mitteilung gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG veröffentlicht. Die Weitere Annahmefrist endete am 19. August 2014, 24:00 Uhr.

      Die Bieterin hat am 29. Dezember 2014, d.h. nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, außerhalb des Angebotsverfahrens im Wege eines außerbörslichen Nacherwerbs 47.510 update-Aktien jeweils gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 3,10 gekauft und übertragen erhalten. Der höchste Kaufpreis je update-Aktie betrug EUR 3,10. Diese außerhalb des Angebotsverfahrens erworbenen 47.510 update-Aktien entsprechen einem Anteil von rund 0,41 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der update.

      Die Veröffentlichung steht ab dem 14. Januar 2015 zur Verfügung im Internet unter:

      http://www.aurea.com/update-angebot

      Dubai, den 15. Januar 2015

      Aurea Software FZ-LLC

      Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
      im Internet unter: http://www.aurea.com/update-angebot
      im Internet am: 14.01.2015.



      Dubai, den 15. Januar 2015

      Aurea Software FZ-LLC
      Avatar
      schrieb am 18.02.15 08:40:29
      Beitrag Nr. 507 ()
      Mal schauen wie es hier weitergeht
      Avatar
      schrieb am 18.02.15 10:55:30
      Beitrag Nr. 508 ()
      Es scheint dieses Jahr keine Vorabzahlen mehr zu geben. Schade, dass man untern dem neuen Großaktionär so schmallippig geworden ist.

      Die Website wurde auch relauncht. Sieht gut aus. Hoffentlich zeichnet sich in den Zahlen ein Aufwärtstrend vor Restrukturierungskosten ab. Das Q4 wird ja noch mächtig durch diese belastet werden.
      Avatar
      schrieb am 18.02.15 13:01:28
      Beitrag Nr. 509 ()
      Der Grossaktionär wird einen teufel tun die aktie zu pushen. Naechster step wird ein nochmaliges uebernahmeangebot zu ca 3,51 sein.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.03.15 18:58:58
      Beitrag Nr. 510 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.104.473 von threeways am 18.02.15 13:01:28ich glaube hier wird gerade ein Delsiting vorbereitet - könne dies aus Eurer Sicht eine Chance sein. Es gibt einige Beispeile bei denen die Aktie nach der Ankündigung abschmiert und doch gewisse Chanen bestehen ?:confused:

      Mal beobachten..........
      Avatar
      schrieb am 03.03.15 19:05:57
      Beitrag Nr. 511 ()
      Ich finde das sehr spannend. Wer warten kann sollte die aktie besitzen. Aurea wird keine kleinanteilseigner. In seinen reihen haben wollen. Einfach etwas geduld!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.03.15 17:22:50
      Beitrag Nr. 512 ()
      Reine Nervensache...
      Müssen die dem Streubesitz ein Anbot machen bei kaltem delisting?
      Ich denke nein...


      http://www.onvista.de/news/delisting-kalte-enteignung-von-ak…

      oder

      http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Bye-bye-Boerse-Deli…
      Avatar
      schrieb am 04.03.15 19:29:16
      Beitrag Nr. 513 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.230.107 von threeways am 03.03.15 19:05:57Nein, muessen die nicht. Darum geht es aber auch nicht. Sondern darum, was aurea mit der xompany vor hat. Und da sind kleinst geeellschafter einfach laestig
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.03.15 23:14:12
      Beitrag Nr. 514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.241.336 von threeways am 04.03.15 19:29:16
      Zitat von threeways: Nein, muessen die nicht. Darum geht es aber auch nicht. Sondern darum, was aurea mit der xompany vor hat. Und da sind kleinst geeellschafter einfach laestig


      ...wie können die lästig sein mit Anteilsscheinen die nicht mehr gehandelt werden bzw. es keine Käufer gibt, außer die, die wenn, nur einen Bruchteil des Wertes bezahlen....
      Avatar
      schrieb am 05.03.15 03:57:28
      Beitrag Nr. 515 ()
      Update wird sicherlich mit der französischen irma verschmolzen wrtden. Oder mit einer anderen Firma im Unternehmensverbund. Da besteht eine menge potential fuer stoerfeuer von kleinaktionaeren. Die aktonaere werden ordentlich abgefunden werden. Selbst wenn dies erst nach dem delisting passieren sollte. Einfach geduld
      Avatar
      schrieb am 05.03.15 08:59:49
      Beitrag Nr. 516 ()
      Also wie schaut denn deiner Meinung nach ein wirksames "Stoerfeuer" lästiger Kleinaktionäre die auf ein paar Tausend nicht mehr handelbarer (weil delisted) Aktien sitzen aus...??
      Avatar
      schrieb am 05.03.15 11:37:29
      Beitrag Nr. 517 ()
      Una, willste wieder auf angriff gehen? Ich hatte ja ganz offensichtlich recht..... įh jedenfalls bin in der zwischenzeit Aktionär und freue mich auf das was da in den naechsten Monaten passieren wird. Ich muss auch nicht verkaufen...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.03.15 15:04:05
      Beitrag Nr. 518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.246.607 von threeways am 05.03.15 11:37:29Wenn man nicht in der Lage ist auf ganz normale Fragen Antworten zu geben und auf patzig schaltet....niemand hat hier irgendwen explizit gefragt...
      also nicht einmischen und mach Meter.....
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 08:45:15
      Beitrag Nr. 519 ()
      ist ja hier sehr ruhig geworden. update wird sich nun in eine gmbh wandeln. die aktie hat aber nicht negativ darauf reagiert, sondern ist auf die letzten handelsminuten mit einem ganz netten umsatz gestiegen. ich gehe davon aus, dass es hier vor dem delisting nochmals ein angebot an die aktionäre gben wird. keine 4€ oder so, aber dass zuletzt gemachte angebot zu 3,44 bzw. 3,51€/aktie
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 09:22:51
      Beitrag Nr. 520 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.425.548 von threeways am 26.03.15 08:45:15Sehe ich auch so! Das Zeigen der "Folterwerkzeuge" hat wohl dazu geführt, dass jetzt Einige, die auf eine Abfindung spekulieren, auf den Wert aufmerksam werden.

      Ich persönlich würde den Weg in eine GmbH sogar mitgehen. Aurea sollte dann auch bereit sein einem GmbH Gesellschafter eine höhere Abfindung zu zahlen. Die Rechte eines GmbH-Gesellschafter gehen meines Wissens etwas weiter als die eines Aktionärs. (zumindest gefühlt in meiner Firma) Die Cash-Flow Stärke von update gibt jedenfalls höhere Preise her.
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 09:40:55
      Beitrag Nr. 521 ()
      das geschäftsmodell von update ist recht langweilig. hier versucht aurea durch massive reduzierung der kosten ein maximales an profit rauszuschlagen. gut so!! was ich aber vermute ist, dass aurea die update mit einer ihrer wanderen europäischen gesellschaften verschmelzen werden wird. ob das realistsisch ist, hängt vor allem auch damit zusammen, wie die steuerliche behandlung der verlustvorträge in einem solchen fall zu werten ist. durch die mehrheitliche übernahme der update durch aurea sind vielleicht sogar die verlustverträge ohnehin schon platt gegangen. so oder so wird aurea sich nicht langfristig mit ein paar hundert mikro gesellschaftern rumplagen wollen.
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 09:55:28
      Beitrag Nr. 522 ()
      Ich habe mal ein wenig gegoogelt. Durch den Rechtsformwechsel ist in der Tat eine Abfindungsangebot fällig. Ich kenne allerdings im Gegensatz zu den Squeeze Out-Regeln hier nicht die genauen Regeln.

      Trotzdem weiß man jetzt, warum der Kurs nicht zwanghaft gefallen ist. Falls es auch eine Untergrenze über den Kurs wie beim Squeeze Out gibt, wäre das hier eine Sache mit wenig Risiko.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 11:32:11
      Beitrag Nr. 523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.426.679 von straßenköter am 26.03.15 09:55:28
      Achtung: `Update´ ist ein ÖSTERREICHISCHES Unternehmen ...
      Hallo Freunde,

      grundsätzlich ist das eine interessante Spekulation, Ihr solltet allerdings bedenken, dass `Update´ in Wien ansässig ist und somit österreichisches Recht zur Anwendung kommt, was die Sache sicher nicht einfacher macht ...:confused:

      Man vergißt das leicht, da die Firma nur hier in D börsennotiert ist und nicht in ihrer Heimat. - Das ist auch insofern schade, weil ein Delisting (so nur in Deutschland möglich!) dann ins Leere laufen würde ...

      Auf gute Geschäfte,

      Maximilian
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 11:37:39
      Beitrag Nr. 524 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.428.188 von MaximilianVonMexiko am 26.03.15 11:32:11Das ist in der Tat zu beachten. Bis lang konnte ich in der Rechtsprechung keine Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland feststellen. Wie es hier ist, kann ich nicht beurteilen. Aus der Kursreaktion kann ich nur schließen, dass es analog sein könnte.
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 12:35:36
      Beitrag Nr. 525 ()
      in der tat ziehen die österreicher in der regel der deutschen rechtssprechung nach
      Avatar
      schrieb am 27.03.15 14:23:15
      Beitrag Nr. 526 ()
      heute toller umsatz. größeren verkäufenn steht zügig ein käufer gegenüber. wer wohl der käufer ist? mein tip: aurea
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.03.15 22:09:05
      Beitrag Nr. 527 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.440.323 von threeways am 27.03.15 14:23:15Aurea wär ja auch blöde, wenn sie jetzt nicht einsammeln. Besser die verbliebenen Aktien aufsammeln und eventuell noch nen Squeeze out hinbekommen, als sich nachher mit 16% Minderheitengesellschaftern rumzuärgern, die einem jeden Gesellschafterbeschluß anfechten.
      Avatar
      schrieb am 28.03.15 10:23:40
      Beitrag Nr. 528 ()
      es ist völlig unstrittig, dass es nach österreichischem recht ein austrittsrecht der aktionäre gibt. daher müssen wir fest davon ausgehen, dass es ein barabfindungsangebot geben wird. wichtig: ein aktionär der update software muss entweder alle seine aktien andienen, oder keine! eine nur teilweise andienun g ist NICHT möglich (OGH vom 30.09.2013 AZ 6OB 83/2013v)
      für mich ist es ausgemachte sache, dass es wenigstens eine barabfindung in höhe von 3,44€ geben wird. da hier jedoch die dividendenzahlung berücksichtigt wurde, könnte es gar die 3,51€ geben. so oder so ein interessanter zock. vielleicht kaufe ich noch ein paar tausend stücke zu. bei unter 3€ sollte sich wenigstens eine rendite von 15% ergeben. auf 4 bis 6 monate gesehen doch recht ordentlich!
      Avatar
      schrieb am 04.04.15 16:02:52
      Beitrag Nr. 529 ()
      plant jemand auf die hauptversammlung am 11.06. zu gehen? wäre super, wenn es hier im forum jemand geben würde, der die stimmrechte für alle anderen ausüben könnte und VOR ALLEM auch für alle WIDERSPRUCH zu protokoll gäbe!
      Avatar
      schrieb am 19.04.15 12:34:52
      Beitrag Nr. 530 ()
      ich werde selber am 10.06. zur HV der update software gehen, um entsprechend widerspruch zu protokoll zu geben und mir die barabfindung zu sichern. wer ebenfalls widerspruch zu protokoll geben möchte, aber selber nicht zur HV gehen will/kann, kann mich gerne bevollmächtigen. ich erwarte allerdings eine geringe kostenbeteiligung. wer interesse hat kann sich mit mir per PM in verbindung setzen.
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 19:49:08
      Beitrag Nr. 531 ()
      Die betreiben ja einen Aufwand, um alle Aktien zu bekommen:
      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-04/33454870…

      Besonders gut gefällt mir, dass man Q1 mit Q4 vergleicht. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 20:08:31
      Beitrag Nr. 532 ()
      bemerkenswerte umsatzentwicklung. in q1/2014 lag der umsatz bei 8,7 mio.€ nach 7,8mio€ in 2013. das geschäft muss in q1/2015 ja fast komplett weggebrochen sein...abgesehen von den wartugsumsätzen. sollten die auch rückläufig gewesen sein, dann würde ich vermuten, dass aurea hier ein krummes spiel versucht.
      Avatar
      schrieb am 20.04.15 21:45:54
      Beitrag Nr. 533 ()
      ausserbörslich sind da wohl einige umgegangen. also panik war da nicht zu erkennen....
      Avatar
      schrieb am 21.04.15 10:25:39
      Beitrag Nr. 534 ()
      na, der meinung schließe ich mich vollumfänglich an!!
      http://boersengefluester.de/update-software-starke-nerven-ge…
      Avatar
      schrieb am 21.04.15 11:41:46
      Beitrag Nr. 535 ()
      Avatar
      schrieb am 22.04.15 15:58:34
      Beitrag Nr. 536 ()
      update software AG: Hauptaktionär Aurea Software FZ-LLC veröffentlicht freiwilliges Angebot zum Erwerb sämtlicher update-Aktien


      update software AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

      2015-04-22 / 15:26



      --------------------------------------------------------------------------------
      Die Aurea Software FZ-LLC, Hauptaktionär der update software AG, hat heute den übrigen Aktionären der update software AG ein freiwilliges Angebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der update software AG unterbreitet. Das Angebot ist auf den Erwerb aller Aktien der update software AG, die nicht im Eigentum der Aurea Software FZ-LLC stehen, gerichtet. Der Angebotspreis beträgt EUR 3,15 je Aktie. Das Angebot ist seit heute, 22. April 2015, gültig und endet mit Ablauf des 5. Mai 2015. Nach Kenntnis des Vorstands der update software AG hält die Aurea FZ-LLC derzeit 81,5 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

      Nähere Informationen zu dem freiwilligen Angebot der Aurea FZ-LLC finden Sie unter folgendem Link: http://www.aurea.com/update-angebot/documents

      Investor Relations Kontakt:
      Christina Buchegger
      update software AG
      Operngasse 17-21
      A-1040 Wien
      Tel: +43 1 878 55 157
      Fax: +43 1 878 55 206
      Investor.relations@update.com
      www.update.com




      --------------------------------------------------------------------------------
      2015-04-22 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

      --------------------------------------------------------------------------------


      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: update software AG
      Operngasse 17 - 21
      1040 Wien
      Österreich
      Telefon: +43 1 878 55-0
      Fax: +43 1 878 55-200
      E-Mail: investor.relations@update.com
      Internet: www.update.com
      ISIN: AT0000747555
      WKN: 934523
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart


      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 22.04.15 16:00:23
      Beitrag Nr. 537 ()
      Wie dreist sind die eigentlich noch? Will man jetzt noch vor der "GmbH-HV" auf mindestens 90% kommen?
      Avatar
      schrieb am 22.04.15 16:58:41
      Beitrag Nr. 538 ()
      sieht für mich so aus, als wolle man
      a) noch ein paar potentielle"störenfriede" von der HV fernhalten
      b) die erwartung auf einen hohen abfindungspreis dämpfen

      das angebot gilt ja auch nur bis zum 5.5.. dann wird ja auch die tagesordnung bekannt gemacht.
      Avatar
      schrieb am 23.04.15 08:45:41
      Beitrag Nr. 539 ()
      Aktualisierung auf Börsengeflüster.de:

      "Die Delisting-Pläne von Update Software (siehe dazu auch den Beitrag von boersengefluester.de HIER) sind um eine weitere Facette reicher. Der amerikanische Großaktionär Aurea Software richtet sich nun mit einem Abfindungsangebot von 3,15 Euro je Update-Aktie an den verbliebenen Streubesitz. Bemerkenswert ist die Offerte gleich in zweifacher Hinsicht: Zum einen ist sie auf den relativ kurzen Zeitraum vom 22. April bis 5. Mai 2015 begrenzt. Darüber hinaus liegt der Angebotspreis um fast 8,5 Prozent unterhalb der im vergangenen Jahr von Aurea aufgerufenen 3,44 Euro je Update-Aktie. Offensichtlich versuchen die Amerikaner noch vor der „Delisting-Hauptversammlung“ am 10. Juni 2015 in Wien günstig an weitere Stücke zu kommen. Zuvor hatte Update Software bereits mit lausigen Zahlen zum ersten Quartal 2015 Stimmung gegen die eigene Aktie gemacht. Manch Privatanleger wird sich angesichts der mauen operativen Entwicklung nun vermutlich denken, dass auch die im Zuge der geplanten Umwandlung in eine GmbH fällige Schlussofferte nicht über den jetzt gebotenen 3,15 Euro liegen wird – also etwa in Höhe des gegenwärtigen Kurses. Auszuschließen ist das sicher nicht. Boersengefluester.de hält es aber für mindestens genauso wahrscheinlich, dass die finale Prämie sich eher an den 3,44 Euro orientieren wird. Wir raten daher dazu, nicht auf die jetzige Offerte einzugehen und ein wenig zu „zocken“. Das Aktionärstreffen am 10. Juni 2015 verspricht ein interessante Veranstaltung zu werden."
      Avatar
      schrieb am 23.04.15 09:09:41
      Beitrag Nr. 540 ()
      den umsatzabsturz in Q1/15 finde ich sehr bemerkenswert. tatsächlich denke ich, dass dies entweder mit bewußten verschiebungen von abgerechneten umsätzen zu tun hat (revenue recognition), oder es hängt mit der angekündigten ändereung des geschäftsmodells zusammen, so dass bestimmte umsätze in der zukunft ohnehin erst nicht mehr entstehen. so oder so dürfte beides nicht zu einer reduzierung des firmenwerts führen. ich erwarte, dass die abfindung sich eher bei 3,50€ einpendeln wird und dass bei einer gerichtlichen überprüfung der barabfindung dann sogar noch eine besserung errechnet wird, die den wert je aktie auf um die 4€ festsetzt.
      Avatar
      schrieb am 23.04.15 13:45:10
      Beitrag Nr. 541 ()
      Jahresbericht verfügbar:
      http://www.update.com/ir-downloads/berichte2015/Jahresberich…

      S. 17
      "...Am 3. März 2015 hat die update software AG im Rahmen einer adhoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass der Vorstand den Delisting-Prozess in die Wege geleitet hat und die Umsetzung voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal erfolgen wird. Der Vorstand wird sich in den kommenden Wochen festlegen, ob das Delisting via Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) bei der Frankfurter Wertpapierbörse umgesetzt wird oder ob eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahme, wie beispielsweise die Umwandlung in eine GmbH, zum Ende der Börsenotierung führen soll. Nach detaillierter Prüfung wird sich der Vorstand für eine der beiden Varianten entscheiden, wobei er zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zu einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahme tendiert..."

      Daraus könnte man deuten, dass die Umwandlung in eine GmbH nur der Plan B ist.
      Avatar
      schrieb am 23.04.15 17:41:27
      Beitrag Nr. 542 ()
      bemerkenswet....die aurea hat von der update ein kurzfristiges darlehn über 1,5 mio.€ erhalten. man sollte meinen, dass aurea mehr als genug kohle hat. überhaupt sieht dieser bericht aus, als wenn man die update möglichst schlecht aussehen lassen will. sicherlich ist die zielsetzung die restlichen 1,5 mio. aktien möglichst billig einzusacken. am ende wird es ein gutachten, welches von einem gericht in auftrag gegeben werden wird richten
      Avatar
      schrieb am 23.04.15 18:31:09
      Beitrag Nr. 543 ()
      der betriebsrat fordert für einen sozialplan 7 mio €. da fragt man sich wie viele mitarbeiter wohl gefeuert werden sollen, damit man auf eine solch hohe summe kommt. oder soll jeder gefeuerte mitarbeiter im schnitt 70TEU bekommen? update software war für die aktionäre ja nie eine besondere freue. der grund liegt einfach darin begründet, dass sich update als eine art caritas anstalt für die mitarbeiter gesehen hat. die forderung des betriebsrats bringt das zum abschluss noch einmal schön zum vorschein.
      Avatar
      schrieb am 29.04.15 16:56:16
      Beitrag Nr. 544 ()
      bei einem tag wie heuer ist man froh bei einer langweiligen aktie wie update software investiert zu sein....
      Avatar
      schrieb am 29.04.15 18:52:04
      Beitrag Nr. 545 ()
      Hier biste bis aufs erste ganz gut abgesichert. Nachdem nicht mal mehr die Q1 Zahlen schrecken konnten, wird Aurea wohl ein bisschen tiefer in die Tasche greifen müssen. :)
      Avatar
      schrieb am 05.05.15 08:07:42
      Beitrag Nr. 546 ()
      Heute läuft das Angebot aus. Mal sehen, ob speziell im späten Handel die Umsätze anziehen werden.
      Avatar
      schrieb am 11.05.15 08:42:38
      Beitrag Nr. 547 ()
      Abschluss Übernahmeangebot zu 3,15€
      Inklusive der eigenen Anteile sollte Aurea jetzt also bei etwa 84,5% sein.


      Aurea Software FZ-LLC
      Bekanntmachung
      gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
      Die Aurea Software FZ-LLC, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (die „Bieterin“), hat am 2. Juli 2014
      die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) an die
      Aktionäre der update software AG, Wien, Österreich („update“ oder die „Zielgesellschaft“) zum
      Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der update (ISIN
      AT0000747555) (die „update-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 3,44 je update-
      Aktie veröffentlicht.
      Die Bieterin hat am 05. August 2014 die Mitteilung gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG veröffentlicht. Die
      Weitere Annahmefrist endete am 19. August 2014, 24:00 Uhr.
      Die Bieterin hat am 08. Mai 2015, d.h. nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor Ablauf
      eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, außerhalb des
      Angebotsverfahrens im Wege eines außerbörslichen Nacherwerbs 185.170 update-Aktien jeweils
      gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 3,15 gekauft und übertragen erhalten. Der
      höchste Kaufpreis je update-Aktie betrug EUR 3,15. Diese außerhalb des Angebotsverfahrens
      erworbenen 185.170 update-Aktien entsprechen einem Anteil von rund 1,6 % des Grundkapitals und
      der Stimmrechte der update.
      Dubai, den 11. Mai 2015
      Aurea Software FZ-LLC
      Avatar
      schrieb am 11.05.15 08:43:52
      Beitrag Nr. 548 ()
      Wann kommt eigentlich die HV-Einladung raus?
      Avatar
      schrieb am 11.05.15 10:36:49
      Beitrag Nr. 549 ()
      müsste eigentlich heute oder morgen veröffentlicht werden. ich fliege nach wien zur HV.
      Avatar
      schrieb am 11.05.15 20:23:52
      Beitrag Nr. 550 ()
      ich hoffe dass die HV nicht verschoben werden muss. die einberufungsfrist beträgt 30 tage. oder? demnach hätte die tagesordnung heute veröffentlicht werden müssen. die IR seite auf der homepage ist leider so wie es aussieht blockiert!
      Avatar
      schrieb am 13.05.15 14:09:08
      Beitrag Nr. 551 ()
      die barabfindung wurde auf 3,37€ festgelegt. das ist also das minimum was es geben wird. zusätzlich erhält man einen nachbesserungsschein. einzig man muss auf der hauptversammlung gegen die beschlusspunkte stimmen und widerspruch zu protokoll geben. ich sehe gute chancen, dass es am ende um die 4€ geben wird. aurea plant bei einem erheblich niedrigeren umsatz in 2016 und 2017 ein ebit von jeweils über 6 mio.€ zu erwirtschaften!! ich wußte schon immer, dass man eigentlich mit update geld verdienen müste. aber die waren so auf caritas getrimmt, dass es für da für die eigentümer einfach nichts mehr übrig blieb. aurea ändert dies nun.
      Avatar
      schrieb am 13.05.15 15:08:52
      Beitrag Nr. 552 ()
      update software AG

      Wien

      FN 113675 w
      ISIN AT0000747555



      EINLADUNG

      Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

      18. ordentlichen Hauptversammlung der update software AG

      am Mittwoch, dem 10. Juni 2015, um 13.00 Uhr,
      im Novomatic Forum,
      1010 Wien, Friedrichstraße 7.

      I.
      TAGESORDNUNG


      1.
      Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2014;

      2.
      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014;

      3.
      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014;

      4.
      Kenntnisnahme des Rücktritts des Aufsichtsratsvorsitzenden und Ersatzwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats;

      5.
      Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014;

      6.
      Beschlussfassung über die Vergütung des ausscheidenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015;

      7.
      Beschlussfassung über


      a)
      den Widerruf der Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das Grundkapital bis zum 30.6.2017 um bis zu EUR 5.784.444,– gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen im bisher nicht ausgenützten Umfang sowie

      b)
      die Änderung der Satzung in Punkt III. "Grundkapital und Aktien"


      8.
      Beschlussfassung über


      a)
      die formwechselnde Umwandlung der update software AG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Firma Aurea Software GmbH gemäß den §§ 239 ff AktG;

      b)
      die durchgreifende Neufassung der Satzung als Gesellschaftsvertrag der neuen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Durchführung der Umwandlung;

      c)
      die Bestellung des Geschäftsführers der zukünftigen Aurea Software GmbH;

      d)
      die Bestätigung der Aufsichtsratsmitglieder im Amt;

      e)
      die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015.



      II.
      UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG


      Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 20. Mai 2015 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.update.com zugänglich:

      Jeweils für das Geschäftsjahr 2014


      Jahresabschluss mit Lagebericht;


      Corporate-Governance-Bericht;


      Konzernabschluss mit Konzernlagebericht;


      Bericht des Aufsichtsrats;


      Jeweils zu Tagesordnungspunkt 8


      Bericht des Vorstands gemäß § 244 Abs 2 AktG;


      Bericht des Aufsichtsrats über die Umwandlung;


      Bericht des sachverständigen Prüfers gemäß § 244 Abs 3 AktG;


      Barabfindungsangebot gemäß § 244 Abs 1 AktG der Aurea Software FZ-LLC;


      die Umwandlungsbilanz gemäß § 240 Abs 2 AktG iVm § 220 Abs 3 (Bilanz zum 31.12.2014);


      der Gesellschaftsvertrag der Aurea Software GmbH;


      des Weiteren


      Rücktrittserklärung des Aufsichtsratsvorsitzenden;


      Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG;


      Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2–8;


      Satzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Änderungen der Satzung;


      Formular für die Erteilung einer Vollmacht;


      Formular für den Widerruf einer Vollmacht;


      vollständiger Text dieser Einberufung.


      III.
      HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG


      1.
      Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre

      Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 20. Mai 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1040 Wien, Operngasse 17–21, Abteilung Investor Relations, Mag. (FH) Kerstin Schabhüttl, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

      2.
      Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung

      Aktionäre, deren Anteile, einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 29. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 878 55 206 oder an 1040 Wien, Operngasse 17–21, Abteilung Investor Relations, Mag. (FH) Kerstin Schabhüttl, oder per E-Mail kerstin.schabhuettl@update.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

      3.
      Auskunftsrecht

      Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

      Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

      Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 1040 Wien, Operngasse 17–21, Abteilung Investor Relations, Mag. (FH) Kerstin Schabhüttl, oder per E-Mail kerstin.schabhuettl@update.com übermittelt werden.

      4.
      Anträge in der Hauptversammlung

      Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinn der Einberufung.

      5.
      Informationen auf der Internetseite

      Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.update.com zugänglich.


      IV.
      NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG


      1.
      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 31. Mai 2015 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

      2.
      Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 5. Juni 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, und zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.





      Per Post oder Boten update software AG
      Investor Relations
      z.Hd. Frau Mag. (FH) Kerstin Schabhüttl
      Operngasse 17–21
      1040 Wien
      Per Telefax +43 1 8900 500 – 51
      Per E-Mail anmeldung.update@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
      Per SWIFT GIBAATWGGMS – Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000747555 im Text angeben

      3.
      Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:



      Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),


      Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,


      Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000747555,


      Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,


      Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


      Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 31. Mai 2015 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.


      V.
      VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE


      Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

      Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) gemäß § 13 Abs 2 AktG in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:




      Per Post oder Boten update software AG
      Investor Relations
      z.Hd. Frau Mag. (FH) Kerstin Schabhüttl
      Operngasse 17–21
      1040 Wien
      Per Telefax +43 1 8900 500 – 51
      Per E-Mail anmeldung.update@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
      Per SWIFT GIBAATWGGMS – Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000747555 im Text angeben
      Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

      Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.update.com abrufbar.

      Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 9. Juni 2015 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

      Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

      VI.
      STELLUNG DER AKTIONÄRE NACH DER FORMWECHSELNDEN UMWANDLUNG DER UPDATE SOFTWARE AG


      1.
      Sicherung des Rechts auf angemessene Barabfindung


      a)
      Mit der wirksamen Beschlussfassung der Hauptversammlung über die formwechselnde Umwandlung und der anschließenden Eintragung der formwechselnden Umwandlung im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien erfolgt die Änderung der Rechtsform der Gesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Aktionäre der update software AG werden mit Eintragung der formwechselnden Umwandlung durch das Handelsgericht Wien zu Gesellschaftern der Aurea Software GmbH.

      b)
      Die Aktionäre, die auch nach der formwechselnden Umwandlung der Gesellschaft Gesellschafter der Aurea Software GmbH bleiben wollen, müssen während der Hauptversammlung keine gesonderte Erklärung zu ihrem Verbleib in der Gesellschaft abgeben.

      c)
      Die Aktionäre, die nach der formwechselnden Umwandlung der Gesellschaft aus der Gesellschaft ausscheiden möchten, haben die Möglichkeit, das Angebot auf Barabfindung gemäß § 244 AktG von Aurea Software FZ-LLC anzunehmen (dazu Punkt 2). Weiters gewährt Aurea Software FZ-LLC eine Sicherheitsleistung gemäß § 244 Abs 4 iVm § 234b Abs 3 AktG für die Geltendmachung des Barabfindungsanspruchs und die Kosten der Übertragung der Geschäftsanteile. Für die Inanspruchnahme der Barabfindung ist zwingend erforderlich, dass der Aktionär zwischen dem Tag der Hauptversammlung und der Geltendmachung des Anspruchs auf Barabfindung durchgehend Aktionär der Gesellschaft war. Der Erwerb der Aktien nach der Hauptversammlung ist nicht ausreichend für die Inanspruchnahme der Barabfindung.

      d)
      Die Aktionäre, die das Barabfindungsangebot annehmen wollen, müssen Folgendes beachten:

      Die persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch einen bevollmächtigten Vertreter an der Hauptversammlung ist erforderlich. Für die Vertretung in der Hauptversammlung kann das auf der Homepage der update software AG zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular verwendet werden.

      Die Aktionäre müssen zum Beschlusspunkt


      8.
      Beschlussfassung über


      a.
      die formwechselnde Umwandlung der update software AG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Firma Aurea Software GmbH gemäß den §§ 239 ff AktG;

      b.
      die durchgreifende Neufassung der Satzung als Gesellschaftsvertrag der neuen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Durchführung der Umwandlung;

      c.
      die Bestellung des Geschäftsführers der Aurea Software GmbH;

      d.
      die Bestätigung der Aufsichtsratsmitglieder im Amt;

      e.
      die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015.


      gegen diesen Beschluss stimmen und zusätzlich ausdrücklich Widerspruch zu Protokoll erklären.

      Die Gegenstimme und der Widerspruch zu diesem Beschluss müssen nicht begründet werden. Eine bloße Stimmenthaltung ist jedoch nicht ausreichend. Die Aktionäre scheiden durch die Erklärung ihrer Gegenstimme und den Widerspruch zu Protokoll nicht aus der Gesellschaft aus. Durch diesen Vorgang wird nur das Recht auf Inanspruchnahme der Barabfindung gesichert. Die Aktionäre können erst nach der wirksamen Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Firmenbuch und der Veröffentlichung der Eintragung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und in der Ediktsdatei aus der Gesellschaft ausscheiden.

      Die Erklärung, dass das Angebot auf Barabfindung durch den Aktionär angenommen wird, kann binnen zwei Monaten ab Veröffentlichung der Eintragung der formwechselnden Umwandlung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und in der Ediktsdatei angenommen werden. Die Aktionäre werden auf den Beginn dieser Frist mittels gesonderten Hinweises, der auf der Homepage der update software AG veröffentlicht werden wird, hingewiesen. Der Gesellschafter erhält die Barabfindung gegen Übertragung seines Geschäftsanteils an Aurea Software FZ-LLC.



      2.
      Barabfindungsangebot gemäß § 244 AktG


      Aurea Software FZ-LLC ist Kernaktionärin der update software AG. Im Hinblick auf die geplante formwechselnde Umwandlung der update software AG bietet Aurea Software FZ-LLC sämtlichen Aktionären der update software AG die Leistung einer angemessenen Barabfindung gegen Übertragung ihres Geschäftsanteils gemäß § 244 AktG an.



      i)
      Leistung der Barabfindung

      Die Minderheitsaktionäre von update software AG, die gegen die formwechselnde Umwandlung gestimmt und in der Hauptversammlung diesbezüglich Widerspruch zu Protokoll erklärt haben, erhalten für die Übertragung ihres Geschäftsanteils an Aurea Software FZ-LLC eine Barabfindung. Die Höhe der Barabfindung pro Stückaktie mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag von EUR 1,– am Grundkapital liegt im Ermessen des Vorstandes und wird von diesem mit Beschluss festgesetzt.

      Die Angemessenheit dieser Barabfindung wird vom Vorstand der update software AG in einem Bericht gemäß § 244 Abs 2 AktG begründet. Die gesonderte Überprüfung der festgesetzten Barabfindung gemäß § 244 Abs 3 AktG erfolgt durch den unabhängigen sachverständigen Prüfer Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, der die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.

      Der oben genannte Vorstandsbericht, der Bericht des sachverständigen Prüfers als auch das notariell beglaubigte Barabfindungsangebot der Aurea Software FZ-LLC werden spätestens am 20. Mai 2015 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.update.com zugänglich gemacht.

      ii)
      Sicherheitsleistung für die angemessene Barabfindung

      Aurea Software FZ-LLC wird für die Erfüllung der angebotenen Barabfindung Sicherheit gemäß § 244 Abs 4 iVm § 234b Abs 3 AktG leisten.

      iii)
      Annahme der Barabfindung

      Die Annahme des Angebots auf Barabfindung kann mittels schriftlicher Erklärung, die an die



      WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG
      z.Hd. Dr. Christian Mikosch
      Mag. Katrin Bernadette Stauber
      Schubertring 6
      1010 Wien


      zu richten ist, angenommen werden. Es ist keine besondere Form für die Annahmeerklärung einzuhalten.



      VII.
      GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE


      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von EUR 11.568.889 eingeteilt in 11.568.889 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 235.649 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 11.333.240.

      Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 12:00 Uhr.




      Wien, im Mai 2015

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 13.05.15 15:21:13
      Beitrag Nr. 553 ()
      Damit es nicht untergeht:

      "...Leistung der Barabfindung

      Die Minderheitsaktionäre von update software AG, die gegen die formwechselnde Umwandlung gestimmt und in der Hauptversammlung diesbezüglich Widerspruch zu Protokoll erklärt haben, erhalten für die Übertragung ihres Geschäftsanteils an Aurea Software FZ-LLC eine Barabfindung. Die Höhe der Barabfindung pro Stückaktie mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag von EUR 1,– am Grundkapital liegt im Ermessen des Vorstandes und wird von diesem mit Beschluss festgesetzt.

      Die Angemessenheit dieser Barabfindung wird vom Vorstand der update software AG in einem Bericht gemäß § 244 Abs 2 AktG begründet. Die gesonderte Überprüfung der festgesetzten Barabfindung gemäß § 244 Abs 3 AktG erfolgt durch den unabhängigen sachverständigen Prüfer Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, der die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.

      Der oben genannte Vorstandsbericht, der Bericht des sachverständigen Prüfers als auch das notariell beglaubigte Barabfindungsangebot der Aurea Software FZ-LLC werden spätestens am 20. Mai 2015 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.update.com zugänglich gemacht. .."
      Avatar
      schrieb am 13.05.15 15:42:18
      Beitrag Nr. 554 ()
      Ups, auf der Homepage befinden sich ja schon alle Vorschläge, Gutachten und usw:
      http://www.update.com/de/hauptversammlung

      Es werde 3,37€ geboten, wobei das Gutachten lesenswert ist.
      Avatar
      schrieb am 14.05.15 21:48:36
      Beitrag Nr. 555 ()
      Avatar
      schrieb am 15.05.15 09:50:37
      Beitrag Nr. 556 ()
      ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass ich auf die HV der Update Software gehen werde. wer möchte, kann seine aktien von mir vertreten lassen. wer heute noch aktien hat, sollte das barabfindungsangebot annehmen und darauf setzen, dass der nachbesserungsschein zu einem erheblichen zuschlag führt. dies geht aber nur, wenn er widerspruch für seine gehaltenen aktien zu protokoll gibt. ein anderer weg wäre natürlich GMBH anteile zu übernehmen und darauf zu setzen, dass aurea diesen GMBH gesellschaftern immer wieder offerten machen wird diee GMBH anteile zu übernehmen. davon ist auch fest auszugehen. aurea will update zu 100% besitzen. bei der 2. variante jedoch wird man sich vermutlich nicht wesentlich besser stellen, als schon jetzt zu verkaufen und auf einen zuschlag über nachbesserungsschein zu hoffen.
      Avatar
      schrieb am 19.05.15 09:11:45
      Beitrag Nr. 557 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.05.15 14:42:18
      Beitrag Nr. 558 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.802.991 von straßenköter am 19.05.15 09:11:45Für Nicht-Alpenbewohner türmen sich - neben der Teilnahme/Bevollmächtung auf der HV - neue Gebirge auf, um die Abfindung zu erhalten:

      Aus dem Barabfindungsangebot:
      3.5 Der Abtretende Gesellschafter ist verpflichtet, die Abtretungsannahme ("Abtre-
      tungsannahme"), die dem Übertragungsangebot beigelegt ist, bis spätestens drei Wochen
      ab Zugang des Übertragungsangebots vor einem österreichischen Notar in Notariatsaktform
      zu errichten.
      (Hervorhebung durch mich)
      http://www.update.com/hubfs/Downloads/IR/Hauptversammlung/20…

      Da ist ja eine Großglocknerbesteigung einfacher ...
      Avatar
      schrieb am 27.05.15 13:45:07
      Beitrag Nr. 559 ()
      13:17:12 3,485€ 50.000 174.250 :eek:
      Avatar
      schrieb am 29.05.15 09:02:24
      Beitrag Nr. 560 ()
      So heute ist für diejenigen der letzte Handelstag (Kauftag), die das Abfindungsangebot annehmen möchten. Danach macht ein Kauf im Grunde nur noch für Aurea Sinn. Deshalb erwarte ich heute noch zumindest feste Kurse. Ab Montag von der Tendenz eher leicht sinkende Kurse.
      Avatar
      schrieb am 29.05.15 19:23:53
      Beitrag Nr. 561 ()
      update software AG: Mehrheitsaktionär Aurea Software FZ-LLC unterbreitet Aktionären ein neuerliches Angebot zum Erwerb sämtlicher Anteile an der update software AG

      DGAP-News: update software AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

      2015-05-29 / 16:16

      ---------------------------------------------------------------------

      Die Aurea Software FZ-LLC, Mehrheitsaktionär der update software AG, hat
      den Vorstand der update software AG darüber informiert, dass sie heute den
      übrigen Aktionären der update software AG erneut ein freiwilliges Angebot
      zum Erwerb sämtlicher Aktien der update software AG unterbreitet. Der von
      der Aurea Software FZ-LLC hiernach angebotene Preis entspricht mit EUR 3,37
      je Aktie jenem Preis, welcher austrittswilligen Aktionären als Barabfindung
      im Rahmen der in der Hauptversammlung am 10. Juni 2015 zu beschließenden
      formwechselnden Umwandlung in eine GmbH und dem damit einhergehenden
      Delisting der Aktien der Gesellschaft geboten wird. Darüber hinaus bietet
      Aurea Software FZ-LLC ausweislich ihrer heutigen Information den
      Aktionären, die das neuerliche Angebot annehmen, eine Nachbesserung an,
      sollte die im Rahmen der formwechselnden Umwandlung den Aktionären
      anzubietende Barabfindung als Folge eines gerichtlichen
      Überprüfungsverfahrens erhöht werden.

      Durch dieses Angebot wird den Aktionären die Möglichkeit gegeben, ohne die
      für die Annahme des Barabfindungsangebotes notwendige Teilnahme an der
      Hauptversammlung, die Aktien zum Preis der Barabfindung zu veräußern. Des
      Weiteren entfällt das im Rahmen der Annahme der Barabfindung verpflichtende
      Erfordernis des Abschlusses eines Notariatsaktes zur Übertragung eines
      Geschäftsanteils.

      Ausweislich der Information der Aurea Software FZ-LLC ist das Angebot seit
      heute, 29. Mai 2015, gültig und endet mit Ablauf des 3. Juli 2015.

      Nähere Informationen zu dem freiwilligen Angebot der Aurea Software FZ-LLC
      sind unter folgendem Link zu finden:
      http://www.aurea.com/update-angebot/documents

      Aktionäre die das freiwillige Angebot der Aurea Software FZ-LLC nicht
      annehmen, sondern das Barabfindungsangebot der Gesellschaft im Zusammenhang
      mit der Beschlussfassung über die formwechselnde Umwandlung gemäß
      Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung am 10. Juni 2015 annehmen
      möchten, müssen im Rahmen der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll
      geben. Daher stellt update software AG den Aktionären einen unabhängigen
      Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Somit können Aktionäre, welche an der
      Teilnahme zur Hauptversammlung verhindert sind und den Stimmrechtsvertreter
      zur Stimmausübung bei der Abstimmung bevollmächtigen, von ihrem Stimmrecht
      im Rahmen der Hauptversammlung Gebrauch machen. Die hierfür notwendige
      Stimmrechtsvollmacht wird demnächst unter www.update.com/de/investoren
      bereitgestellt.

      Investor Relations Kontakt:
      Kerstin Schabhüttl
      update software AG
      Operngasse 17-21
      A-1040 Wien
      Tel: +43 1 878 55 512
      Fax: +43 1 878 55 206
      Investor.relations@update.com



      ---------------------------------------------------------------------

      2015-05-29 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
      http://www.dgap.de

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      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: update software AG
      Operngasse 17 - 21
      1040 Wien
      Österreich
      Telefon: +43 1 878 55-0
      Fax: +43 1 878 55-200
      E-Mail: investor.relations@update.com
      Internet: www.update.com
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      WKN: 934523
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
      Stuttgart


      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      ---------------------------------------------------------------------
      363433 2015-05-29
      Avatar
      schrieb am 01.06.15 09:32:19
      Beitrag Nr. 562 ()
      Avatar
      schrieb am 07.06.15 18:42:50
      Beitrag Nr. 563 ()
      Hier Blick ich nicht mehr durch!

      Heute gabs von meiner bank noch ein Schreiben, wo das Angebot vom 22.04.15 (3,15€) verlängert (30.06) und erhöht (3,37€) wird. Gleichzeitig gibt/gab es dieses Angebot mit Anrecht auf Nachbesserung von letzter Woche. Alles sehr verwirrend was hier passiert.

      Am besten ich werd GmbH Gesellschafter und biete den Jungs meine Shares dann für 6€ an. Kann ich gleich mit nem netten Wien Aufenthalt verknüpfen, wenn ich da dann zum Notar darf.

      Clever scheint mir das alles nicht, was Aurea hier abzieht.
      Avatar
      schrieb am 12.06.15 14:37:50
      Beitrag Nr. 564 ()
      Kann einer etwas von der HV berichten?
      Avatar
      schrieb am 12.06.15 14:41:56
      Beitrag Nr. 565 ()
      Avatar
      schrieb am 17.06.15 18:53:13
      Beitrag Nr. 566 ()
      war jemand auf der HV und kann berichten. Vor allem würde mich interessieren, ob die Umwandlung in GmbHAnteile mit Kosten verbunden ist. Eigentich nicht, da es sich um eine Zwangsbeglückung handelt oder??
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 14:09:27
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: auf eigenen Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 14:10:55
      Beitrag Nr. 568 ()
      update software AG: Hauptversammlung stimmt Umwandlung in eine GmbH zu

      DGAP-News: update software AG / Schlagwort(e):
      Hauptversammlung/Delisting

      2015-06-18 / 13:40

      ---------------------------------------------------------------------

      Wien, Frankfurt 18. Juni 2015 +++ In der 18. ordentlichen Hauptversammlung
      der update software AG am 10. Juni 2015 haben die anwesenden bzw.
      vertretenen Aktionäre mit der erforderlichen Mehrheit die Umwandlung der
      update software AG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß §239
      AktG beschlossen. Mit Wirksamwerden dieser formwechselnden Umwandlung
      erlischt auch die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft. Darüber
      hinaus wird die Gesellschaft künftig als Aurea Software GmbH firmieren. In
      der Hauptversammlung haben mehrere Aktionäre zum Tagesordnungspunkt der
      formwechselnden Umwandlung Widerspruch zu Protokoll erklärt. Somit steht
      diesen Aktionären nach der Eintragung der Umwandlung der update software AG
      in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Möglichkeit offen, das
      Barabfindungsangebot der Aurea Software FZ-LLC anzunehmen.

      All jene Aktionäre, die nicht in der Hauptversammlung anwesend oder
      vertreten waren, können das Barabfindungsangebot nicht mehr annehmen.
      Diesen Aktionären steht aber nach wie vor das freiwillige Angebot der Aurea
      Software FZ-LLC mit EUR 3,37 je Aktie (der Preis entspricht dem
      Barabfindungsangebot im Rahmen der formwechselnden Umwandlung) offen.
      Dieses freiwillige Angebot endet nach Information der Aurea Software FZ-LLC
      mit Ablauf des 3. Juli 2015.

      Nähere Informationen zu dem freiwilligen Angebot der Aurea Software FZ-LLC
      sind unter folgendem Link zu finden:
      http://www.aurea.com/update-angebot/documents

      Investor Relations Kontakt:
      Kerstin Schabhüttl
      update software AG
      Operngasse 17-21
      A-1040 Wien
      Tel: +43 1 878 55 512
      Fax: +43 1 878 55 206
      Investor.relations@update.com
      www.update.com



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      2015-06-18 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
      http://www.dgap.de

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      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: update software AG
      Operngasse 17 - 21
      1040 Wien
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      Internet: www.update.com
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      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
      Stuttgart


      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 16:24:04
      Beitrag Nr. 569 ()
      wenn man bedenkt wie wenig aktien der update überhaupt noch verfügbar sind, dann ist der umsatz an der börse gigantisch hoch
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 17:15:03
      Beitrag Nr. 570 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.002.311 von threeways am 18.06.15 16:24:04
      Zitat von threeways: wenn man bedenkt wie wenig aktien der update überhaupt noch verfügbar sind, dann ist der umsatz an der börse gigantisch hoch


      Für Aurea macht ja auch jede Aktie Sinn, jede Aktie die angeboten wird, zu kaufen. Lieber ein paar Prozent jetzt mehr bezahlen als später vielleicht doppelt und dreifach im Fll einer ungünstigen Spruchstelle.

      Mir ist allerdings immer noch klar wie Aurea das Finale in einer GmbH einleiten möchte. Ein vergleichbarer Squeeze Out ist mir für eine GmbH nicht bekannt.
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 17:38:59
      Beitrag Nr. 571 ()
      squueze-out aus einer gmbh ist nach österreichischem recht ebenfalls möglich nach meiner kenntnis.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.15 14:22:47
      Beitrag Nr. 572 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.003.049 von threeways am 18.06.15 17:38:59Sobald die 90% erreicht sind, gibt es einen SQ in der GmbH.Dies wurde auf der HV ausdrücklich bestätigt.
      Für die Spruchstelle sehe ich gute Chancen. Selten so gelacht (Stichwort: Insolvenzrisiko).

      :D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.06.15 12:01:15
      Beitrag Nr. 573 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.018.505 von valuedeal am 21.06.15 14:22:47
      Zitat von valuedeal: gibt es einen SQ in der GmbH. Dies wurde auf der HV ausdrücklich bestätigt.

      Hab noch Aktien im Depot - ist es also besser diese noch weiter zu behalten? Oder gibt es da Risiken beim Squeeze Out?
      Avatar
      schrieb am 29.06.15 14:22:00
      Beitrag Nr. 574 ()
      kann hier jemand weiterhelfen?
      Avatar
      schrieb am 29.06.15 14:57:31
      Beitrag Nr. 575 ()
      Ich würde die aktien der aurea andienen. dafür ist noch bis zum 3.7. zeit wenn ich das richtig in erinnerung habe. neben den 3,37€/aktie gibt es den nachbesserungsschein. dass es zu einer gerichtlichen überprüfung des abfindungsangebotes kommen wird ist ziemlich sicher. shareholder value soll noch 160.000 aktien haben. die werden den prozess auf jeden fall anstoßen. ein squeeze-out aus der gmbh sollte kein wesentlich anderes ergebnis bringen. allerdings...man bekommt die abfindung erheblich später!
      Avatar
      schrieb am 29.06.15 15:31:03
      Beitrag Nr. 576 ()
      vielen Dank für die Info!
      ja, läuft noch bis 3. Juli, Annahmeschluss ist (bei meiner Bank) aber bis morgen
      Avatar
      schrieb am 29.06.15 15:33:35
      Beitrag Nr. 577 ()
      muss man sich mit dem Nachbesserungsschein dann noch melden/registrieren oder läuft das automatisch dann in des Prüfungsverfahren hinein?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.15 15:42:57
      Beitrag Nr. 578 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.073.990 von sumant am 29.06.15 15:33:35
      Zitat von sumant: muss man sich mit dem Nachbesserungsschein dann noch melden/registrieren oder läuft das automatisch dann in des Prüfungsverfahren hinein?


      Das läuft normalerweise automatisch, zumindest so lange wie Du die depotführende Stelle nicht änderst. Ich würde aber immer für alle Verfahren selber versuchen den Überblick zu behalten. Dies geht z.B. über folgende Seite:
      http://spruchverfahren.blogspot.de/
      Avatar
      schrieb am 02.07.15 11:32:52
      Beitrag Nr. 579 ()
      ich sehe eine gute chance, dass man nach dem 3.7, die aktie noch einmal signifikant niedriger einkaufen kann. vielleicht so um die 3,10€/3,20€. dann hätte man u.u. die chance aus dem geld aus der abfindung, welches um den 9.7. kommen wird noch einmal über den squeeze-out aus der gmbh zu profitieren. der letztendliche abfindungspreis (inkl. nachbesserungsschein) sollte bei beidem gleich ausfallen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.07.15 11:39:22
      Beitrag Nr. 580 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.097.171 von threeways am 02.07.15 11:32:52
      Zitat von threeways: ich sehe eine gute chance, dass man nach dem 3.7, die aktie noch einmal signifikant niedriger einkaufen kann. vielleicht so um die 3,10€/3,20€. dann hätte man u.u. die chance aus dem geld aus der abfindung, welches um den 9.7. kommen wird noch einmal über den squeeze-out aus der gmbh zu profitieren. der letztendliche abfindungspreis (inkl. nachbesserungsschein) sollte bei beidem gleich ausfallen.


      Das habe ich mir theoretisch auch schon gedacht. Aurea wird aber wohl nicht so kopflos sein, derartige Kurse zuzulassen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.15 11:58:07
      Beitrag Nr. 581 ()
      hmmmm. da hast du allerdings recht. muss man halt schauen was passiert
      Avatar
      schrieb am 04.07.15 18:09:00
      Beitrag Nr. 582 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.097.171 von threeways am 02.07.15 11:32:52Hi !

      Kurse um 3,10/3,20 halte ich für sehr unwahrscheinlich. :-)
      Auch wenn im Prinzip beim SQ aufgrund des unterschiedlichen Stichtags auch andere Ergebnisse möglich sind.
      Auf Basis des Gutachtens anlässlich des Formwechsels sehe ich alle Kurse unter 3,50€ als Kaufgelegenheit.

      mfg
      valuedeal
      Avatar
      schrieb am 08.07.15 08:19:49
      Beitrag Nr. 583 ()
      http://www.aurea.com/update-angebot/documents

      Das Angebot wurde ein paar Tage verlängert.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.07.15 08:32:01
      Beitrag Nr. 584 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.135.436 von torjaeger-9 am 08.07.15 08:19:49
      Zitat von torjaeger-9: http://www.aurea.com/update-angebot/documents

      Das Angebot wurde ein paar Tage verlängert.


      Das ist natürlich toll, dass sich damit auch die Zahlung um eine Woche verschieben wird.
      Avatar
      schrieb am 08.07.15 17:45:55
      Beitrag Nr. 585 ()
      verlängert....dadurch wird denen nicht eine einzige aktie zusätzlich angedient....mist. jetzt müssen wir länger auf das geld warten
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 08:37:40
      Beitrag Nr. 586 ()
      Wer geht den Weg als Kommanditist mit?....Wenn erst einmal der Formwechsel vollzogen ist, werden die Einiges bewegen um UNS loszuwerden
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 10:59:09
      Beitrag Nr. 587 ()
      ich werde mit ein paar weigen stücken gmbh gesellschafter werden. bin gespannt wie das dann so alles laufen wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 15:15:23
      Beitrag Nr. 588 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.164.440 von threeways am 11.07.15 10:59:09Ich erwarte relativ kurz nach dem Formwechsel die SQ-Ankündigung. Viele werden einreichen. Und bis zur 90% ist es ja nicht so weit.

      valuedeal
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 16:34:17
      Beitrag Nr. 589 ()
      ich gehe davon aus, dass nur max. 5% der aktien nicht angedient werden. eine größenordnung von 2% scheint mir realistisch
      Avatar
      schrieb am 14.07.15 10:02:25
      Beitrag Nr. 590 ()
      mein geld von aurea war heute schon auf dem konto! hurra!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.07.15 10:04:58
      Beitrag Nr. 591 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.181.543 von threeways am 14.07.15 10:02:25
      Zitat von threeways: mein geld von aurea war heute schon auf dem konto! hurra!


      Das kann ich toppen. Ich durfte schon gestern die Buchung sehen. Ich würd eja mal zu gerne wissen, auf welche Beteiligungsquote Aurea jetzt kommt.
      Avatar
      schrieb am 14.07.15 12:48:32
      Beitrag Nr. 592 ()
      http://www.aurea.com/update-angebot/documents

      [...]
      Die Bieterin hat am 09. Juli 2015, d.h. nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, außerhalb des Angebotsverfahrens im Wege eines außerbörslichen Nacherwerbs 559.606 update-Aktien jeweils gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 3,37 gekauft und übertragen erhalten. Der höchste Kaufpreis je update-Aktie betrug EUR 3,37. Diese außerhalb des Angebotsverfahrens erworbenen 559.606 update-Aktien entsprechen einem Anteil von rund 4,8 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der update.
      [...]
      Avatar
      schrieb am 15.07.15 10:30:29
      Beitrag Nr. 593 ()
      Sehe ich das richtig: Aurea ist somit unter 90 % geblieben. Mal sehen was die sich einfallen lassen um den restlichen Streubesitz loszuwerden.
      Avatar
      schrieb am 15.07.15 14:39:26
      Beitrag Nr. 594 ()
      Nach den veröffentlichten Meldungen auf der Aurea-Seite müßten sie auf ca. 88% kommen. Halte es für möglich, daß noch weitere Nacherwerbe gemeldet werden wegen der Verlängerung der Annahmefrist des freiwilligen Angebots der Aurea.

      Ansonsten werden sicher auch noch einige die Umwandlung in die GmbH abwarten und anschließend das gesetzliche Barabfindungsangebot annehmen.

      Gehe davon aus, daß spätestens dann die 90% überschritten werden.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.07.15 15:09:31
      Beitrag Nr. 595 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.192.241 von torjaeger-9 am 15.07.15 14:39:26
      Zitat von torjaeger-9: Nach den veröffentlichten Meldungen auf der Aurea-Seite müßten sie auf ca. 88% kommen. Halte es für möglich, daß noch weitere Nacherwerbe gemeldet werden wegen der Verlängerung der Annahmefrist des freiwilligen Angebots der Aurea.

      Ansonsten werden sicher auch noch einige die Umwandlung in die GmbH abwarten und anschließend das gesetzliche Barabfindungsangebot annehmen.

      Gehe davon aus, daß spätestens dann die 90% überschritten werden.


      Das was auf der Homepage vermeldet wurde, ist ein außerbörslicher Kauf und sollte somit abseits vom Übernahmeangebot gelaufen sein. Meines Erachtens kommen dann noch die Stücke aus dem Übernahmeangebot oben drauf, so dass die 90% locker übersprungen werden sollten. Ich kann mir gut vorstellen, dass es sogar für einen aktienrechtlichen Squeeze Out reichen wird. Man muss sich mal die Ausgangssituation vorstellen. Entweder man hat angedient und hat dann sämtliche Nachbesserungsrechte bei späteren Maßnahmen oder man sitzt auf einem gedelisteten Wert, wo man zukünftig warten muss, was passiert. Ich glaube, dass die Entscheidung zum Übernahmeangebot für viele Zeichner sehr leicht war.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.07.15 15:26:16
      Beitrag Nr. 596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.192.505 von straßenköter am 15.07.15 15:09:31Geht man die Meldungen durch, ergibt sich:
      22.08.: 81,09%
      14.01.:+ 0,41%
      11.05.:+ 1,60%
      10.07.:+ 4,80%
      --> insgesamt 87,9%.

      Der Stand per 11.05. kommt auch ganz gut hin mit den Abstimmungsergebnissen der HV zu TOP8. Wegen der Verlängerung des Angebots um eine Woche könnte noch eine weitere Nacherwerbsmeldung kommen.

      Bei den institutionellen Anlegern und Abfindungsspezialisten ist davon auszugehen, daß diese die kurzfristig zu erwartende Eintragung der Umwandlung abwarten, anschließend andienen und dann das österreichische Spruchverfahren einleiten. Damit sollte Aurea dann über 90% kommen (was nach österreichischem Recht ausreicht für den Squeeze Out).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.07.15 15:43:00
      Beitrag Nr. 597 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.192.607 von torjaeger-9 am 15.07.15 15:26:16Laut meiner persönlichen Squeeze Out-Tabelle hält Update auch noch 2% eigene Aktien. Sollte dies noch aktuell und noch nicht bei den knapp 88% dabei sein, können die auch noch Aurea zugerechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 17.07.15 10:45:56
      Beitrag Nr. 598 ()
      so wie es ausschaut gibt es keine aktien mehr zu kaufen. das war es dann wohl. nun muss man abwarten wie hoch die nachbesserung ausfallen wird.
      Avatar
      schrieb am 20.07.15 15:13:47
      Beitrag Nr. 599 ()
      sieht so aus, als wenn es keine nennenswerte börsenumsätze mehr geben wird. die umwandlung in eine gmbh dürfte die nächsten tage über die bühne gehen.
      Avatar
      schrieb am 04.08.15 17:49:12
      Beitrag Nr. 600 ()
      so die Nacherwerbe sollten jetzt auch gemeldet sein. M.E. dürfen die eigenen Aktien, sofern Sie nicht eingezogen werden, nicht der Aurea zugerechnet werden. Warum auch.
      Nach meinen Berechnungen sollten sie die 90 % nicht geknackt haben. Mal sehen wann die Umwandlung in die GmbH kommt und was dann passiert.
      Die Eintragung ist m.E. längst überfällig. Die HV war am 10 Juni, die Anfechtungsfrist beträgt ca 30 Tage.Insofern müsste sofern keine Klage eingegangen ist die Umwandlung in den nächsten Tagen erfolgen
      Meine bekommen Sie nicht mehr, den Spass mach ich mir
      Avatar
      schrieb am 05.08.15 08:43:04
      Beitrag Nr. 601 ()
      Hätte auch nichts gegen eine zügige Eintragung des Beschlusses. In dem Fall hätte ich auch noch ein paar Papiere für den Großaktionär.
      Avatar
      schrieb am 13.11.15 11:30:29
      Beitrag Nr. 602 ()
      Heute mal wieder eine Kauforder über Frankfurt. Weiß jemand, wann das Delisting genau kommt?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.11.15 20:43:01
      Beitrag Nr. 603 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.080.190 von ArminBrack am 13.11.15 11:30:29Formwechsel wurde heute eingetragen. Quelle www.update.com
      Avatar
      schrieb am 19.11.15 08:56:48
      Beitrag Nr. 604 ()
      Danke für die Info. Bist Du noch investiert?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.11.15 09:16:57
      Beitrag Nr. 605 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.126.027 von ArminBrack am 19.11.15 08:56:48Ja. Bin noch investiert. Hatte in den letzten Wochen weiter aufgestockt. :lick:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.11.15 09:21:31
      Beitrag Nr. 606 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.126.027 von ArminBrack am 19.11.15 08:56:48Auf der letzten HV wurde bereits angekündigt, dass nach dem Formwechsel zeitnah der SQ zu erwarten ist. Der Abfindungspreis könnte theoretisch unter 3,37 € liegen. Dagegen spricht u.a. das der Basiszinssatz weiter gefallen ist.
      Avatar
      schrieb am 19.11.15 09:36:42
      Beitrag Nr. 607 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.126.378 von valuedeal am 19.11.15 09:16:57
      Zitat von valuedeal: Ja. Bin noch investiert. Hatte in den letzten Wochen weiter aufgestockt. :lick:


      Warum hattest Du nicht angedient? Man hat doch keinen Vorteil, wenn man die Aktie weiter gehalten hält.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.11.15 09:58:25
      Beitrag Nr. 608 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.126.669 von straßenköter am 19.11.15 09:36:42Hi !

      In Update hatte / habe ich auf verschiedene Depots mehrere Arten von Beständen:
      a) Für das Spruchverfahren (Formwechsel):
      Widerspruch zu Protokoll + halten bis zur Ausbuchung + Notarielle Übertragung an den HA
      b) Bestand den ich nach der HV gekauft und anschließend eingereicht (mit Spruchrecht) habe
      c) Nachdem die Aktien weiterhin günstig zu kaufen war, hab ich nach dem Ablauf des
      Abfindungsangebots weiter Aktie erworben. Diese können aktuell nicht mehr zum Abfindungspreis
      eingereicht werden. Dieses war ja zeitlich befristet. Der Aktienbestand ist jetzt für den SQ.

      Gruß
      valuedeal
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.11.15 10:05:16
      Beitrag Nr. 609 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.126.924 von valuedeal am 19.11.15 09:58:25Nachvollziehbar. Dann hoffen wir mal, dass der Squeeze Out schnell eingeleitet wird.
      Avatar
      schrieb am 30.11.15 07:30:50
      Beitrag Nr. 610 ()
      Ich bin kürzlich als Aktionär aus der AG ausgeschieden. Muss ich noch etwas erledingen um GmbH Gesellschafter zu werden? Ich hatte noch 2000 Aktien und habe keinen Widerspruch auf der HV eingelegt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.11.15 11:36:51
      Beitrag Nr. 611 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.201.588 von Collins01 am 30.11.15 07:30:50Hi !

      Grundsätzlich bist du bereits GmbH-Gesellschafter und zwar im Sammelanteil
      "Ehemalige unbekannte Aktionäre". Wenn du einen entsprechenden Nachweis an die Gesellschaft
      + Name, Geb, Adresse übersendest, wird dein Anteil direkt auf deinen Namen eingetragen.
      Verpflichtend ist das aber nicht.

      Valuedeal
      Avatar
      schrieb am 16.03.16 16:46:29
      Beitrag Nr. 612 ()
      Wer ist denn hier noch Gesellschafter?...und hat sich ins Handelsregister eintragen lassen?

      Wie geht es denn hier nun weiter??
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.03.16 16:49:54
      Beitrag Nr. 613 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.994.145 von mistery01 am 16.03.16 16:46:29
      Zitat von mistery01: Wer ist denn hier noch Gesellschafter?...und hat sich ins Handelsregister eintragen lassen?

      Wie geht es denn hier nun weiter??


      Das interessiert nicht nur die gebliebenen Gesellschafter, sondern auch die diejenigen, die das Nachbesserungsrecht haben. Insofern bitte alles posten, wenn was kommt. Auch in einer GmbH müsste informiert werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.03.16 09:31:35
      Beitrag Nr. 614 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.994.223 von straßenköter am 16.03.16 16:49:54
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von mistery01: Wer ist denn hier noch Gesellschafter?...und hat sich ins Handelsregister eintragen lassen?

      Wie geht es denn hier nun weiter??


      Das interessiert nicht nur die gebliebenen Gesellschafter, sondern auch die diejenigen, die das Nachbesserungsrecht haben. Insofern bitte alles posten, wenn was kommt. Auch in einer GmbH müsste informiert werden.


      Zum Thema Information habe ich letztens von den Aurea Anwälten (Wolftheiss) nur die Antwort erhalten, dass diese wohl im Firmenbuch veröffentlicht werden. Die Frechheit bei der Geschichte ist, dass jeder Abruf dort 13,70€ kostet. Wer also demnächst wissen will, wie seine Gesellschaft performt hat, darf dafür auch noch eine Gebühr berappen. Geiles Land dieses Österreich....

      Gibt es eine Option das Firmenbuch so einzusehen?
      Avatar
      schrieb am 14.04.16 21:21:28
      Beitrag Nr. 615 ()
      Avatar
      schrieb am 03.05.16 12:25:50
      Beitrag Nr. 616 ()
      Avatar
      schrieb am 04.05.16 07:51:49
      Beitrag Nr. 617 ()
      Squeeze-out....finde ich nett
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.06.16 13:51:59
      Beitrag Nr. 618 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.339.501 von threeways am 04.05.16 07:51:49
      Zitat von threeways: Squeeze-out....finde ich nett


      Lustiges Prozedere: SO entweder zu 3 oder 3,37€ :laugh:
      http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/06/squeeze-out-bei-d…
      Avatar
      schrieb am 08.06.16 15:28:38
      Beitrag Nr. 619 ()
      mit 3,37€ kommen die nie durch. Wäre interessant zu wissen, wie das Geschäftsjahr bislang läuft.
      Avatar
      schrieb am 08.06.16 18:35:38
      Beitrag Nr. 620 ()
      wie viel % des Stammkapitals können denn in der hand von kleininvestoren sein? 3%? 5%? jedenfalls nicht viel. das maneuver von Aurea zielt vielleicht einzig darauf nur wenig für den nachbesserungsschein zahlen zu müssen.
      Avatar
      schrieb am 01.07.16 14:02:36
      Beitrag Nr. 621 ()
      Generalversammlung beschließt Gesellschafterausschluss
      https://www.spruchverfahren-direkt.de/?newsId=5059
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.09.17 16:55:12
      Beitrag Nr. 622 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.742.002 von straßenköter am 01.07.16 14:02:36
      Zitat von straßenköter: https://www.spruchverfahren-direkt.de/?newsId=5059



      Am 01.09.2017 war die erste Verhandlungsrunde (Formwechsel).
      Ein Vergleich wurde nicht erzielt. Die Preisvorstellungen lagen zu weit auseinander.
      Es wird vom Gericht ein Sachverständiger beauftragt.

      valuedeal
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.09.17 17:05:45
      Beitrag Nr. 623 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.724.472 von valuedeal am 12.09.17 16:55:12
      Zitat von valuedeal:
      Zitat von straßenköter: https://www.spruchverfahren-direkt.de/?newsId=5059



      Am 01.09.2017 war die erste Verhandlungsrunde (Formwechsel).
      Ein Vergleich wurde nicht erzielt. Die Preisvorstellungen lagen zu weit auseinander.
      Es wird vom Gericht ein Sachverständiger beauftragt.

      valuedeal


      Danke. Weißt Du wie die Preisvorstellungen der Parteien waren?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.09.17 17:12:15
      Beitrag Nr. 624 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.724.580 von straßenköter am 12.09.17 17:05:45
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von valuedeal: ...


      Am 01.09.2017 war die erste Verhandlungsrunde (Formwechsel).
      Ein Vergleich wurde nicht erzielt. Die Preisvorstellungen lagen zu weit auseinander.
      Es wird vom Gericht ein Sachverständiger beauftragt.

      valuedeal


      Danke. Weißt Du wie die Preisvorstellungen der Parteien waren?


      Der Antragsgegner wollte über einen Nachschlag von max 0,30 € nachdenken.
      Dies sollte aber nicht als konkretes Angebot verstanden werden.
      Bei den Antragstellern wurde € 4,10 aufgerufen. Der Grund ist einfach.
      Auf diesen Betrag kommt man, wenn das Insolvenz-Ausfallrisiko in der ewigen Rente
      gestrichen wird.

      valuedeal
      Avatar
      schrieb am 12.09.17 17:16:15
      Beitrag Nr. 625 ()
      Klasse Info. Danke. Na, dann warten wir mal ab, Scheint zumindest nicht eindeutig zu sein, wenn man zumindest 0,30€ anbietet.
      Avatar
      schrieb am 13.09.17 03:47:40
      Beitrag Nr. 626 ()
      cool. da sind ja wohl schon zeitnah ein paar schöne euro zusätzlich zu erwarten. 0,30€ als minimum finde ich gar nicht so schlecht.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.11.18 16:14:50
      Beitrag Nr. 627 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.728.087 von threeways am 13.09.17 03:47:40Die Verhandlung wird am 11.12.2018 fortgesetzt.
      Besprochen wird die 1. Ergänzung zum Sachverständigengutachten.
      Mit einem kurzfristigen Vergleich rechne ich aber nicht.

      valuedeal
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.08.19 15:15:14
      Beitrag Nr. 628 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.269.588 von valuedeal am 21.11.18 16:14:50
      Zitat von valuedeal: Die Verhandlung wird am 11.12.2018 fortgesetzt.
      Besprochen wird die 1. Ergänzung zum Sachverständigengutachten.
      Mit einem kurzfristigen Vergleich rechne ich aber nicht.

      valuedeal


      threeways hat mich heute auf die festgesetzte Erhöhung von 1,41€ aufmerksam gemacht (Verfahren Rechtsformwechsel):
      http://spruchverfahren.blogspot.com/2019/07/uberprufungsverf…
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.03.21 10:25:51
      Beitrag Nr. 629 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.186.359 von straßenköter am 06.08.19 15:15:14Das OLG Wien (Verfahren 6 R 9/20t) hat im sogenannten Rekurs mit Beschluss vom 26.02.2021
      einen angemessenen Wert von € 5,18 je Aktie bestätigt.
      Das entspricht eine Nachzahlung von € 1,81 je Aktie (Abfindungskurs € 3,37).

      Hierbei geht es um das Verfahren des Formwechsels (GmbH) nicht des SQ.

      VG
      Valuedeal
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.03.21 10:31:30
      Beitrag Nr. 630 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.549.722 von valuedeal am 22.03.21 10:25:51
      Zitat von valuedeal: Das OLG Wien (Verfahren 6 R 9/20t) hat im sogenannten Rekurs mit Beschluss vom 26.02.2021
      einen angemessenen Wert von € 5,18 je Aktie bestätigt.
      Das entspricht eine Nachzahlung von € 1,81 je Aktie (Abfindungskurs € 3,37).

      Hierbei geht es um das Verfahren des Formwechsels (GmbH) nicht des SQ.

      VG
      Valuedeal


      Danke für die Info. Ist das final oder gibt es hier noch eine Widerspruchsmöglichkeit?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.03.21 10:59:13
      Beitrag Nr. 631 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.549.812 von straßenköter am 22.03.21 10:31:30
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von valuedeal: Das OLG Wien (Verfahren 6 R 9/20t) hat im sogenannten Rekurs mit Beschluss vom 26.02.2021
      einen angemessenen Wert von € 5,18 je Aktie bestätigt.
      Das entspricht eine Nachzahlung von € 1,81 je Aktie (Abfindungskurs € 3,37).

      Hierbei geht es um das Verfahren des Formwechsels (GmbH) nicht des SQ.

      VG
      Valuedeal


      Danke für die Info. Ist das final oder gibt es hier noch eine Widerspruchsmöglichkeit?


      Das ist final.
      Avatar
      schrieb am 05.05.21 09:04:23
      Beitrag Nr. 632 ()
      Kennt einer den Zeitplan, wann die Nachzahlung erfolgen soll?
      Avatar
      schrieb am 19.08.21 22:19:54
      Beitrag Nr. 633 ()
      Avatar
      schrieb am 14.11.21 20:32:33
      Beitrag Nr. 634 ()
      Die 5,18€ sind jetzt auch im Spruchverfahren zum SO bestätigt worden:
      https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/11/uberprufungsver…

      Müssen jetzt diejenigen, die die Nachbesserungsrechte im Depot haben, etwas aktiv machen, um die Nachbesserung zu erhalten?
      Avatar
      schrieb am 17.11.21 16:17:08
      Beitrag Nr. 635 ()
      Bei mir ist heute die Nachzahlung für den Rechtsformwechsel eingegangen. Die Zinsen fehlen allerdings noch.
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