SOLARWORLD ++ vorab Q-Zahlen 5/11 + gab es einen Aktienrückkauf im 3-Q ? ++ - Älteste Beiträge zuerst (Seite 5783)
eröffnet am 02.11.07 13:32:40 von
neuester Beitrag 24.03.23 19:13:18 von
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Solarworld gegen HemlockFrank Asbeck will durch die Instanzen gehen
12:08 UhrFrank Asbeck will durch die Instanzen gehen
Ein Prozess in den USA bedroht die Existenz von Solarworld. Nun stellt sich Frank Asbeck, Gründer des Solarmodulherstellers, auf eine mögliche Niederlage ein – und kündigt bereits den Einsatz weiterer Rechtsmittel an.
DüsseldorfSolarworld stellt sich im potenziell existenzgefährdenden Streit mit dem amerikanischen Silizium-Lieferanten Hemlock auf einen langen Klageweg ein. „Sollten wir in der ersten Instanz unterliegen, besteht die Möglichkeit in den USA weitere Rechtsmittel einzulegen“, sagte Solarworld-Chef Frank Asbeck der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch. Zudem bezweifle er, dass im Falle einer Verurteilung die Vollstreckung in Deutschland durchsetzbar sei, da der Vertrag gegen das europäische Kartellrecht verstoße. Das hätten hiesige Rechtsgutachten ergeben.
Der US-Konzern Hemlock Semiconductor hat die Solarworld-Tochter Solarworld Industries Sachsen inklusive Zinsen auf rund 750 Millionen Dollar verklagt. Wie das Handelsblatt berichtete, zeigen Gerichtsunterlagen, dass eine Niederlage des deutschen Unternehmens wahrscheinlich ist. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung um nicht abgenommenes Silizium gemäß eines langfristig geschlossenen Vertrages. Im Geschäftsbericht warnt Solarworld, dass eine Verurteilung auf Zahlung der geforderten Summe das Unternehmen in seinem Bestand gefährden würde. Am 9. Juni soll das Urteil fallen.
Solarworld argumentiert, dass kartellrechtliche Bedenken gegen den Liefervertrag bestehen. In einer ersten Entscheidung hatte ein US-Gericht im Oktober 2015 diesen Einwand jedoch nicht zugelassen. Am 9. Juni soll nach Angaben von Asbeck im erstinstanzlichen Gericht in Michigan eine Anhörung stattfinden. „Ich rechne aber nicht damit, dass es dann eine Entscheidung geben wird.“
Sollte es zu einer Verurteilung von Solarworld durch die US-Justiz kommen, müsse ein deutsches Gericht die Vereinbarkeit der möglichen Vollstreckung mit dem europäischen Kartellrecht prüfen, sagte Asbeck. Auf Geschäftsführer-Ebene sei Solarworld mit Hemlock in „regem Austausch“.
In den Boom-Jahren der Solarbranche waren Zellenhersteller bereit, fast jeden Preis für Silizium zu zahlen und schlossen langfristige Verträge. Im Abschwung rächte sich das. Nachverhandlungen und Gerichtsverfahren waren die Folge.
Quelle: Handelsblatt Online
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.473.214 von OffShore am 25.05.16 12:16:50Wenn es schlecht ausgeht, kannst Du ein ziemlich tiefes Abstauberlimt setzen...
Hallo zusammen,
ihr solltet auch mal einen Blick auf Singulus richten. Die stehen kurz vor dem Abschluss ihres größten Auftrages der Firmengeschichte über 110 Mio.
ihr solltet auch mal einen Blick auf Singulus richten. Die stehen kurz vor dem Abschluss ihres größten Auftrages der Firmengeschichte über 110 Mio.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.473.214 von OffShore am 25.05.16 12:16:50Muss mich korrigieren: Wenn die Durchsetzung der Forderung tatsächlich an der fehlenden Vollstreckbarkeit scheitern sollte, wäre ein Abfischen der Stop-Loss womöglich gar keine schlechte Idee... Aber wer weiß, ob hiesige Vollstreckungs-Gerichte Asbecks Gutachtern so einfach folgen werden.
Gute Risiko-Kaufgelegenheit auch für die Anleihen heute...
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.474.564 von Grid-Party am 25.05.16 14:48:47@GridParity
Wenn ich Hemlock wäre würde ich mit dem US Urteil unterm Arm eher in Hillsboro vorbeischauen...
Warum den weiten Weg bis nach Deutschland zu machen...
Wenn ich Hemlock wäre würde ich mit dem US Urteil unterm Arm eher in Hillsboro vorbeischauen...
Warum den weiten Weg bis nach Deutschland zu machen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.475.119 von StLaurent am 25.05.16 15:51:18...weil Schuldner und Vertragspartner irgendeine deutsche SWV-Gesellschaft ist, nicht der Laden in den USA.
Der Beklagte ist die Solar World Industries Sachsen. Die Vorgängergesellschaft Deutsche Solar GmbH hat mit Wirkung vom 04.03.2008 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Nachlesbar im Unternehmensregister in der Meldung vom 20.01.2011. Die Folge sollte sein, das die Solarworld GmbH für die entsprechenden Verbindlichkeiten haftet....
Interessant wird in diesem Zusammenhang, das ALLE Vermögenswerte bereits an die Anleihegläubiger verpfändet sind.
Ich hoffe daher auch auf einen irgendwie gearteten Vergleich. Bei Verlust vor Gericht haben allerdings die Anleihegläubiger deutlich mehr Rechte und Möglichkeiten als die Aktionäre.
Fazit aus meiner Sicht: Die Aktionäre können nur hoffen
Interessant wird in diesem Zusammenhang, das ALLE Vermögenswerte bereits an die Anleihegläubiger verpfändet sind.
Ich hoffe daher auch auf einen irgendwie gearteten Vergleich. Bei Verlust vor Gericht haben allerdings die Anleihegläubiger deutlich mehr Rechte und Möglichkeiten als die Aktionäre.
Fazit aus meiner Sicht: Die Aktionäre können nur hoffen
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.474.564 von Grid-Party am 25.05.16 14:48:47Die vermeintlich fehlende Vollstreckbarkeit halte ich für Humbug. Maßgeblich ist, ob ein vollstreckbares Urteil vorliegt und dafür genügt auch ein vorläufig vollstreckbares Urteil 1. Instanz. Ich bezweifle, dass Asbecks Kartellrechtargument im ZV-Verfahren überhaupt noch von Relevanz ist.
Mein Tipp: am 06.06. steht die Aktie 50 % tiefer.
Mein Tipp: am 06.06. steht die Aktie 50 % tiefer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.478.293 von RealJoker am 25.05.16 22:32:19Am 09.06. selbstverständlich.
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