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    7C Solarparken AG - Älteste Beiträge zuerst (Seite 647)

    eröffnet am 28.01.08 19:01:40 von
    neuester Beitrag 19.04.24 16:41:56 von
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      schrieb am 16.04.14 21:17:37
      Beitrag Nr. 6.461 ()
      "Und falls sich 7C durchsetzt, ist ja erst der Weg geebnet für eine geänderte Bilanzierungspolitik und Wachstumsambitionen."

      Was heisst denn "falls sich 7c durchsetzt"???? - sie haben den Segen des HERRN neumann.


      "Aber noch ist die Sache ja auch noch nicht beschlossen."

      Nachdem der SdK keine Gegenstimmen mobilisiert, dürfte nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung das Zusammengehen beider Gesellschaften besiegelt sein.
      Avatar
      schrieb am 16.04.14 22:18:21
      Beitrag Nr. 6.462 ()
      Das sagt doch gar nichts, es handelt sich doch nur um die Stimmen von vibasweets und da kann doch als Abstimmungsverhalten alles mögliche vorgegeben sein. Außerdem braucht es 75% und nicht 13%. Und dazu kommt noch, dass es die SdK (Schutzgemeinschaft) heißt und nicht der.
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      Avatar
      schrieb am 17.04.14 10:42:27
      Beitrag Nr. 6.463 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.838.666 von honigbaer am 16.04.14 22:18:21Das sagt doch gar nichts, es handelt sich doch nur um die Stimmen von vibasweets und da kann doch als Abstimmungsverhalten alles mögliche vorgegeben sein.

      Du meinst, dass ich mich derart irren sollte ... :D
      Avatar
      schrieb am 17.04.14 14:59:36
      Beitrag Nr. 6.464 ()
      Kann wer was von der HV berichen Danke
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.04.14 20:06:07
      Beitrag Nr. 6.465 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.842.450 von daPietro am 17.04.14 14:59:36
      Hauptversammlung stimmt Sachkapitalerhöhung zur Übernahme der 7C Solarparken NV zu
      17.04.2014
      Hamburg, den 17. April 2014 – Die ordentliche Hauptversammlung der COLEXON Energy AG, Hamburg (WKN: 525070, ISIN: DE005250708; Börse: Regulierter Markt in Frankfurt/Main (General Standard)), hat heute auf Vorschlag der Verwaltung hin verschiedene Kapitalmaßnahmen beschlossen. Dies umfasst zunächst – nach vorheriger Glättung durch Einziehung einer einzigen unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktie – die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft im Verhältnis 2:1 durch Zusammenlegung von Aktien auf EUR 8.872.278,00. Anschließend soll das Grundkapital im Wege einer Sachkapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 24.717.000 neuen Aktien um bis zu EUR 24.717.000,00 auf bis zu EUR 33.589.278,00 erhöht werden. Gegenstand der Sacheinlage sind Aktien des belgischen Solarunternehmens 7C Solarparken NV, Mechelen. Zeichnungsberechtigt sind dementsprechend ausschließlich die Aktionäre der 7C Solarparken NV, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Überdies hat die Hauptversammlung den Vorstand angewiesen, nach Eintragung der Kapitalherabsetzungen eine mit Optionsrechten auf Colexon-Aktien verbundene Anleihe (Optionsanleihe) mit einem Volumen von bis zu ca. EUR 1.500.000 und einer Laufzeit von 12 Monaten bei einem festen Zinssatz von 3 % p.a. unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (Bezugsverhältnis 2:1) zu begeben. Zugleich wurde ein entsprechendes genehmigtes Kapital i.H.v. bis zu EUR 4.436.139,00 beschlossen, aus dem die mit der Anleihe verbundenen Optionsrechte bedient werden sollen.

      Über die vorstehend genannten Maßnahmen wurde in einer einheitlichen Blockabstimmung entschieden. Dabei votierten 94,37 % des in der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals bei einer Präsenz von 46,73 % des gesamten Grundkapitals für den entsprechenden Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat.

      Darüber hinaus wurde Herr Markus Kienle als neues Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Er ersetzt Herrn Markus Neumann, der zum Ablauf der heutigen Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist. Die Beschlussvorschläge zur Entlastung der Organmitglieder für 2013 sowie der Bestellung des Abschlussprüfers/Konzernabschlussprüfers für 2014 wurden angenommen. Der Beschlussvorschlag zur Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und der Verwendung eigener Aktien wurde abgelehnt. Wie erwartet haben einige Aktionäre in der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll erklärt.

      Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der gefassten Beschlüsse wird auf die Einladung zur Hauptversammlung verwiesen, die am 10. März 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
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      schrieb am 18.04.14 08:07:54
      Beitrag Nr. 6.466 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.844.354 von smiti am 17.04.14 20:06:07Und wollen die Widersprüchler anfechten? - Berufskläger? - Wird dann ein Gericht die Verzeichniseintragungen trotzdem ermöglichen?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.04.14 08:17:21
      Beitrag Nr. 6.467 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.845.408 von Wertefinder1 am 18.04.14 08:07:54Alle Fragen: Ja!

      Nachden Erfahrungen mit der Renewagy-Übernahme verzögert sich der Vorgang ein wenig und kostet der Gesellschaft etwas Geld - mit den Schmarotzern muss man halt' leben.
      Avatar
      schrieb am 18.04.14 15:22:02
      Beitrag Nr. 6.468 ()
      Könnte sein, dass renewagy hier nicht vergleichbar ist, denn mögliche Anfechtungskläger haben ja diesmal vermutlich weitaus gewichtigere Gegenargumente. Diese wurden schon beim Scheitern im ersten Anlauf sicher ausführlich thematisiert und das Fusionsmodell hat sich seither nicht grundsätzlich geändert. Die Optionsanleihe ist ja, vor allem durch die zu hohen Bezugspreise, nur ein Feigenblatt, damit die Verwässerung für die freien Aktionäre nicht so ganz unverhüllt daherkommt.

      Dann dürfte jeder Richter erkennen, dass man ohne Not den Weg der Sacheinbringung statt der Verschmelzung gewählt hat und damit den Aktionären eine mögliche gerichtliche Überprüfung eines im Fall der Verschmelzung festzulegenden Umtauschverhältnisses verwehrt hat. Insoweit liegt der Fall völlig anders als bei Renewagy und es besteht natürlich ein grundsätzliches Interesse an einer aktienrechtlichen Überprüfung. Dass ein Aktionär, der seine eigenen Assets als Sacheinbingung gegen neue Aktien einbringt, dies mit seinen eigenen Stimmen beschließen kann, ist ja sowieso eine hinterfragenswerte Regelung, entsprechend sind die Gerichte immer wieder gefordert, die Vorgänge zu bewerten, weil dadurch von Natur aus ein gewisse Missbrauchsmöglichkeiten bestehen.

      Völlig absurd ist natürlich die Behauptung, alle, die ihre Bedenken gerichtlich überprüfen lassen wollen, seien "Berufskläger". Die zuletzt gemeldeten Stimmrechtsanteile lassen ja den Schluss zu, dass man zwar angesichts der geringen HV Präsenz mit den Stimmen von 7C und Vibasweets die erforderliche Zustimmung erreichen konnte. Aber bei den weiteren Aktionären, die im Gegensatz zu 7C keine eignen Assets einbringen und aus mutmaßlich ungleicher Bewertung von Colexon und 7C keinen Vorteil ziehen, war die Zustimmung nicht so überwältigend. Von der deutlichen Ablehnung ähnlicher Beschlussvorlagen im Vorjahr ganz zu schweigen. Bestimmt nicht alles Berufsopponenten und Querulanten.

      Und das ist halt meine große Befürchtung, dass das Management hier nicht die richtige Einstellung zum Streubesitz hat. Wenn man jetzt mit Aktionärskapital wachsen will, möglicherweise ja mit einem Prospekt wieder in den regulierten Markt, muss man wohl grundlegend andere Töne anschlagen.
      Ob das gelingt?

      Für den Aktienkurs sieht es natürlich trotzdem gut aus.
      Meine Einschätzung, dass der Kurs die Ausübung der Optionen zu gegebener Zeit lukrativ erscheinen lassen wird, hat sich nicht geändert.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.04.14 16:03:04
      Beitrag Nr. 6.469 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.846.800 von honigbaer am 18.04.14 15:22:02Die Zustimmung lag bei 94,37 % von 46,73 % anwesendem GK, also bei 44,1 % des GK.

      7C Solarparken hatte zuletzt 27,06 % Anteil am GK gemeldet.

      Demnach waren also über 7C Solarparken hinaus weitere 19,67 % des GK anwesend. 75 % davon wären 14,75 % gewesen. 13,07 % vertrat die SdK.

      M.E. wäre auch bei Stimmenenthaltung von 7C Solarparken das 75%-Quorum deutlich überschritten gewesen.


      Gibt es einen in der Vergangenheit liegenden Stichtag für den Aktienbesitz für die Optionsanleihe oder kommt der noch?
      Avatar
      schrieb am 18.04.14 18:51:48
      Beitrag Nr. 6.470 ()
      Im Geschäftsbericht wurden per 31.12.2013 für 7C ca. 25,90% und für Viba Sweets 11,60% genannt.
      Eigene Aktien 4,62%, Streubesitz 57,94%.
      Die Abnahme der Stimmrechte von 7C nach der letzten Mitteilung 2013 wird in der HV Einladung bestätigt.
      Andererseits hatte ja Viba nach der letzten Hauptversammlung die Stimmrechtsanteile erhöht, im Geschäftsbericht 2012 war noch von 6% bei Viba die Rede.

      Ob die von 7C abgegebenen Stimmen nun bei Freunden von 7C gelandet sind, oder nicht, kann man nur spekulieren, jedenfalls sind die Paketaktionäre jetzt ja sowieso alle Freunde.

      Deshalb rechne ich so 25,90 + 11,60 = 37,50% 7C+Viba von 44,1% Zustimmung.
      44,10 - 37,50 = 6,60 % Zustimmung aus den Reihen der Nicht-Paketaktionäre.
      46,73 - 44,10 = 2,63 % Ablehnung aus den Reihen der Nicht-Paketaktionäre.
      Insgesamt 9,23% Nicht-Paketaktionäre und 6,60% Zustimmung macht 71,51%.

      Wobei ich ja sowieso glaube, dass 7C schon vor dem Delisting nah an 30% gegangen ist, und die Aktien dann wieder im befreundeten Umfeld gelandet sind. Dann wäre die Zustimmung vom echten Streubesitz noch geringer.

      Wenn man wie Viba die Anteile fast verdoppelt hat und zusätzlich noch einen kleinen Verwässerungsschutz in Form der Optionsanleihe bekommt, kann man sich natürlich auch leichter mit einem (ich sag mal pauschal) halbierten Kurspotenzial anfreunden. Unterm Strich kommt doch da gleiche raus, wenn dieses gehoben werden kann. Aber ein Streubesitzaktionär, der seinen Bestand nicht verdoppelt hat und vielleicht auch nicht das Kleingeld zum Bezug der Optionsanleihe mitbringt, schätzt die Sache vielleicht anders ein.

      Ich gebe allerdings zu, dass das langweilige Diskussionen sind.
      Es ist doch anzunehmen, dass die Eintragung der Beschlüsse trotz möglicher Anfechtung irgendwann vor Jahresende erfolgt, und erst dann wird wohl die Bezugsfrist für die Wandelanleihe beginnen.
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