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    Finanzsteuer: Frankreich startet eigene Finanztransaktionssteuer - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 01.08.12 10:55:07 von
    neuester Beitrag 17.08.12 07:29:41 von
    Beiträge: 12
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      schrieb am 01.08.12 10:55:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Beim Kauf zahlreicher französischer Aktien wird seit diesem Mittwoch eine Finanztransaktionssteuer fällig. Die Abgabe in Höhe von 0,2 Prozent muss auf Geschäfte mit Papieren von Unternehmen gezahlt werden, die ihren Hauptsitz in Frankreich haben.

      Lesen sie den ganzen Artikel: Finanzsteuer: Frankreich startet eigene Finanztransaktionssteuer
      Avatar
      schrieb am 01.08.12 10:55:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Frankreich sich genötigt sieht diesen Schritt im Alleingang zu gehen und französische Aktienfirmen derart zu benachteiligen, muss dem Land das Wasser wohl schon bis zum Halse stehen.

      Jetzt wird es aber wirklich Zeit Abschied von der EURO-Währungsunion zu nehmen und sich nur noch auf die Wirtschaftsunion zu konzentrieren.
      Avatar
      schrieb am 01.08.12 13:27:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die franzosen haben wahrlich glück das sie nun einen Präsidenten an der Macht haben der sich nicht scheut die reichen zur kasse zu beten.
      Wo fließen sonst die ganzen Mrd. € der staatsausgeben hin ? an Unternehmen die subventioniert werden und deren Geschäftsführer immer reicher werden.

      wie bei uns siehe z.B. die DAX konzerne : Mrd. € an dividenden und steigenden Managergehälter aber dann subventionen des staates ohne ende Abgreifen, beispiel daimler 65 Mio. € für die erforschung von Batterien, E.on und RWE werden schon zig jahrzehnte mit ihren Kraftwerken subventioniert,....usw
      Avatar
      schrieb am 01.08.12 13:29:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      das tut es!!!!!!

      sind doch dick bei den Griechen drin!

      nicht daß das Genick Schaden nimmt
      Avatar
      schrieb am 01.08.12 17:56:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo

      Die, die wirklich Geld haben können auf der ganzen Welt zocken, die brauchen dafür kein Frankreich - wahrscheinlich geht es mehr um die Kleingeldzocker die man zur Kasse bitet.

      Mal sehen wann unsere alternativlose Politik so was beschließt.
      1 Antwort

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      schrieb am 03.08.12 19:43:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Comdirect informiert u. a. wie folgt:

      "Die Besteuerung erfolgt unabhängig vom Ort der Transaktion - also auch, wenn betroffene französische Wertpapiere über einen deutschen Börsenplatz erworben werden."

      "Erwerben Sie ab August zu besteuernde französische Wertpapiere, führt comdirect die Steuer automatisch an Frankreich ab."

      Mit welcher Rechtsgrundlage kann Frankreich beim Handel an ausländischen Börsenplätzen Steuern einziehen lassen?
      Die Börse vermittelt Geschäfte. Wenn also z. B in Frankfurt "Total"-Aktien gehandelt werden, findet das Geschäft weder auf französischem Boden statt, noch müssen Käufer oder Verkäufer Franzosen sein. Im Regelfall werde ich dort als Käufer Aktien von einem deutschen Verkäufer erwerben. Wie kann ich dadurch in Frankreich steuerpflichtig werden und wie kann Frankreich ausländische Broker zur automatischen Erhebung und Abführung dieser Steuer verpflichten?

      Wenn das alles scheinbar so einfach geht, warum wurde dann gegen die Einführung einer europaweiten Steuer immer damit argumentiert, dass die Marktteilnehmer bei einem Alleingang doch nur den Finanzplatz wechseln würden? Nach dem französischen Modell ist es doch völlig egal, von wem und wo die Aktien erworben werden. Die Steuer wird immer fällig.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.12 23:30:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.455.790 von Kanalyst am 03.08.12 19:43:33du hast es auf den punkt gebracht. ich glaube allerdings nicht, dass wir hier eine antwort darauf erhalten werden. sollte man die frage an das finanzministerium richten?
      Avatar
      schrieb am 14.08.12 23:47:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.455.790 von Kanalyst am 03.08.12 19:43:33......Nach dem französischen Modell ist es doch völlig egal, von wem und wo die Aktien erworben werden. Die Steuer wird immer fällig. ....

      In Deutschland wird sie bei der einen Bank fällig, seltsamerweise bei einer anderen aber nicht.
      Merkwürdig ist aber wieso eine französische Steuer in Deutschland eingezogen werden kann. Muß ich auch französische Mehrwertsteuer bezahlen wenn ich ein Danoneprodukt kaufe?

      MrLivermore
      Avatar
      schrieb am 14.08.12 23:48:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.446.545 von drehen am 01.08.12 17:56:20......
      Mal sehen wann unsere alternativlose Politik so was beschließt....

      Du wirst es noch erleben. Warte nur ein Weilchen.

      ML
      Avatar
      schrieb am 16.08.12 12:44:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zitat von MrLivermore: ...In Deutschland wird sie bei der einen Bank fällig, seltsamerweise bei einer anderen aber nicht. ...


      Kannst du das namentlich konkretisieren?
      Möglicherweise haben es aus technischen Gründen auch noch nicht alle Banken per Stichtag 01.08. umsetzen können, oder es gibt eine Übergangsfrist dafür, die manche voll ausnutzen. Es darf jedenfalls nicht sein, dass hier nach dem Zufallsprinzip besteuert wird. Entweder ziehen das alle Banken in allen EU-Ländern gemeinsam mit durch, oder die Steuer ist auf Geschäfte an französischen Handelsplätzen zu beschränken. Da wäre sie dann schnell wieder vom Tisch. ;)

      Im Forum der Comdirect wurde die Frage nach der rechtlichen Grundlage mittlerweile auch behandelt und von der Bank nach mehreren Nachfragen stückweise beantwortet. Hier die Original-Auskunft:

      Teil 1:
      Wertpapiere von Aktiengesellschaften oder Kapitalanlagegesellschaften unterliegen grundsätzlich dem Recht des Landes, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat. Kreditinstitute sind verpflichtet diese Rechtsprechung zu beachten.

      Im Falle der französischen Transaktionssteuer bedeutet das, dass der Erwerb von Wertpapieren französischer Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von über einer Milliarde Euro besteuert wird.

      Die Besteuerung erfolgt unabhängig vom Ort der Transaktion - also auch, wenn betroffene französische Wertpapiere über einen deutschen Börsenplatz oder über die comdirect im Außerbörslichen Handel erworben werden.

      Die Finanztransaktionssteuer beträgt derzeit 0,2 % des Kaufpreises der Wertpapiere bei Erwerb.

      Als Erwerb gelten sowohl der direkte Wertpapierkauf als auch die Wertpapierlieferung bei Ausübung von Derivaten.

      Die von Frankreich eingeführte Finanzmarkttransaktionssteuer ist für alle Marktteilnehmer bindend. Erwerben Kunden ab August zu besteuernde französische Aktien, führt comdirect die Steuer automatisch an Frankreich ab.

      Fremde Spesen werden bei den Anschaffungskosten berücksichtigt.


      Teil 2:
      CFDs sind von der französischen Transaktionssteuer nicht betroffen.

      Teil 3:
      Rechtliche Grundlage für die Erhebung der französischen Finanztransaktionssteuer ist das französische Gesetz zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (Loi n° 2012-354 du 14 mars 2012 de finances rectificative pour 2012, veröffentlicht im Journal Officiel de la Républiue Francaise am 15. März 2012, und dem dazu ergangenen Änderungsgesetz).

      Die Beitreibung der Steuer in Deutschland erfolgt auf Basis des EU-Beitreibungsgesetzes (EUBeitrG) im Wege der Amtshilfe. Die comdirect setzt dieses Gesetz - wie zahlreiche andere Banken** - in Abstimmung mit dem Bundesverband um und führt die vom Kunden einbehaltene Steuer ab.


      **Diese Formulierung interpretiere ich so, dass nicht alle deutschen Banken den Steuereinzug vornehmen. Und wie das die Schluder-Banken anderer EU-Schluder-Länder handhaben, möchte ich gar nicht wissen.

      Deutschlands Korrektheit und sein vorauseilender Gehorsam ... :rolleyes: Und nicht zu vergessen die deutsch-französische Kumpelei. Bussi da , Bussi dort, Merkel hat im Frühjahr wahrscheinlich noch Sarkozy die umgehende Umsetzung in die Hand versprochen, bevor das Gesetz gedruckt war. Von anderen Staatschefs hat er wohl kaum mehr als ein "ja, ja" zu hören bekommen.

      Da die Steuer nur bei Erwerb fällig wird, fällt sie beim Verkauf der Papiere für den Verkäufer nicht noch einmal an. Da zahlt sie dann wieder der Käufer. Sie wird also pro Handelsgeschäft nur einmal fällig und Schuldner ist jeweils nur der Käufer.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.08.12 13:07:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.500.247 von Kanalyst am 16.08.12 12:44:47.....Kannst du das namentlich konkretisieren?
      Möglicherweise haben es aus technischen Gründen auch noch nicht alle Banken per Stichtag 01.08. umsetzen können, oder es gibt eine Übergangsfrist dafür, die manche voll ausnutzen. Es darf jedenfalls nicht sein, dass hier nach dem Zufallsprinzip besteuert wird. Entweder ziehen das alle Banken in allen EU-Ländern gemeinsam mit durch, oder die Steuer ist auf Geschäfte an französischen Handelsplätzen zu beschränken. Da wäre sie dann schnell wieder vom Tisch....

      Gerne. Die DKB etwa zieht diese Steuer ein, die BIW nicht.
      Daß es Übergangsfristen gibt glaube ich nicht. Möglicherweise kommt aber noch mal eine Nachberechnung.
      Ansonsten volle Übereinstimmung.

      ML
      Avatar
      schrieb am 17.08.12 07:29:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      nach meinem Verständnis müssten Veroptionierungen französischer Aktien demanch zunächst nicht finanzsteuerpflichitg sein, jedenfalls solange nicht, wie keine Lieferung der Aktien erfolgt


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