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    Einkommensteuererklärung - vermögenswirksame Leistungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.12.12 21:37:01 von
    neuester Beitrag 19.12.12 14:57:54 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 17.12.12 21:37:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      als Steuerrecht-Laie habe ich eine vielleicht etwas dumme Frage, aber vielleicht ist für die Experten die Antwort deshalb um so einfacher.

      Hier die Vorbedingungen:
      a) Mein Arbeitgeber zahlt vermögenswirksame Leistungen, diese kommen bei mir klassisch in einen Bausparvertrag.
      b) Mein Einkommen liegt über der Grenze von 20.000€, also kann ich nicht mit einer Arbeitnehmersparzulage rechnen.
      c) Für die Zinserträge des Angesparten aus dem Bausparvertrag habe ich einen Freistellungsauftrag.

      Hier meine Frage:
      Bringt es mir unter diesen Voraussetzungen überhaupt was, wenn ich die Anlage VL ausfülle und dort die vermögenswirksamen Leistungen angebe oder kann ich das getrost bleiben lassen?

      Vielen Dank für jeden Lichtstrahl mehr ins Dunkel.
      Avatar
      schrieb am 17.12.12 22:01:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo, die Anlage VL kannst du nicht "ausfüllen" weil diese im Januar/Februar 2013 automatisch ausgefüllt für den VZ 2012 von der Bausparkasse kommt.

      Will man die Zulage über die Steuererklärung erhalten muss in Zeile 80 der Anlage N nur eine "1" für 1 Anlage eintragen.

      Ich würde die Anlage VL immer beigeben denn das FA rechnet alles automatisch und genau.

      Kommt keine Zulage weil Einkommen zu hoch, steht dann in den "Erläuterungen zur Festsetzung" im Steuerbescheid der Hinweis das eben das Einkommen zu hoch ist und man ggf. die Wohnungsbauprämie beantragen kann. Dort gelten andere (höhere) Einkommensgrenzen.

      Beachten sollte man zudem, dass die Beantragung der VWL über die Steuererklärung Vorrang vor der Wohnungsbauprämie hat! Will sagen, wer keine weiteren privaten Zahlungen geleistet hat, muss erst die Anlage VL einreichen (beim FA) und ist das Einkommen zu hoch für den abgelehnten Betrag die Wohnungsbauprämie beantragen.

      VWL kann zum Höchstbetrag für die Wohnungsbauprämie eingerechnet bzw. dazu gerechnet werden wenn der Höchstbetrag dort noch nicht durch zusätzl. private Zahlungen erreicht ist.

      Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.12.12 22:12:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.937.334 von sausebraus2000 am 17.12.12 22:01:11Überträgst du alles mit "Elster" musst du natürlich alle Zahlen abtippen und dort alles genau eintragen, sonst kommen die vielen Fehlermeldungen.
      Avatar
      schrieb am 17.12.12 22:36:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von sausebraus2000: Hallo, die Anlage VL kannst du nicht "ausfüllen" weil diese im Januar/Februar 2013 automatisch ausgefüllt für den VZ 2012 von der Bausparkasse kommt.

      Will man die Zulage über die Steuererklärung erhalten muss in Zeile 80 der Anlage N nur eine "1" für 1 Anlage eintragen.

      Ich würde die Anlage VL immer beigeben denn das FA rechnet alles automatisch und genau.

      Danke für die super-schnelle Antwort.
      Das war schon mal ein sehr einfacher, aber wirksamer Tipp :)
      Habe die Anlage VL für 2010 von der Bausparkasse gefunden und werde diese beim Finanzamt mitabgeben.
      (Ja richtig, ich mach jetzt erst die Steuer für 2010, man hat ja 4 Jahre Zeit, wenn man zur abgabe nicht verpflichtet ist.)

      Zitat von sausebraus2000: Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

      Hm, Teil 2 (Wohnungsbauprämie&Co) hab ich leider nicht ganz kapiert. Aber das mit der Wohnungsbauprämie ist für mich glaub ich auch nicht entscheidend, denn die Grenze von 25.600 € (Quelle: Wikipedia) überschreite ich genauso.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.12.12 23:00:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.937.491 von Mayo666 am 17.12.12 22:36:24Wenn du keine Sparzulage und auch keine Wohnungsbauprämie bekommst ist ein Bausparvertrag die teuerste Form um die vom AG ??? gezahlten vermögenswirksame Leistungen anzulegen.

      Schau dir mal den 1. Jahreskontoauszug an. Dort steht die Gebühr welche die Bausparkasse kassiert hat. Meistens 1 % oder 1,6 % von der Bausparsumme. Und die müssen erstmal mit Zinseinnahmen verdient werden. Denn die sind die Einzigsten welche den Bausparvertrag "lukrativ" machen.

      Teilweise sogar kostenlos geht es mit einem Investment Fond. Allerdings ist dies auch mit Chancen und RISIKEN verbunden.

      Ich hoffe du zahlst die VWL nicht vom eigenen Netto, denn dann wäre es arg dumm mit dem Bausparer....

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      Avatar
      schrieb am 17.12.12 23:29:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von sausebraus2000: Wenn du keine Sparzulage und auch keine Wohnungsbauprämie bekommst ist ein Bausparvertrag die teuerste Form um die vom AG ??? gezahlten vermögenswirksame Leistungen anzulegen.

      Schau dir mal den 1. Jahreskontoauszug an. Dort steht die Gebühr welche die Bausparkasse kassiert hat. Meistens 1 % oder 1,6 % von der Bausparsumme. Und die müssen erstmal mit Zinseinnahmen verdient werden. Denn die sind die Einzigsten welche den Bausparvertrag "lukrativ" machen.

      Teilweise sogar kostenlos geht es mit einem Investment Fond. Allerdings ist dies auch mit Chancen und RISIKEN verbunden.

      Ich hoffe du zahlst die VWL nicht vom eigenen Netto, denn dann wäre es arg dumm mit dem Bausparer....
      Avatar
      schrieb am 17.12.12 23:30:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich befürchte, dass es genau so ist.

      Bei Antritt meiner Arbeitsstelle (mein erster Job), eröffnete mir der AG, dass er VWL zahlt, diese müssen halt "irgendwo" angelegt werden.
      Mein Versicherungsvertreter (meines Vertrauens) hat mir u.a. diesen Bausparvetrag angeboten, dadurch sicher etwas Provision kassiert. (Investment Fonds war mir damals zu risikoreich)

      Da die Bausparkasse 1,6% von der Bausparsumme als Abschlussgebühr verlangte, habe ich die Bausparsumme nur auf 10.000 schreiben lassen. Heute würde ich das anders machen :)

      Naja, die Zinsen im Bausparer sind auch nicht besser als beim Festgeld. Lukrativ wird der sicher nicht mehr.
      Muss mal sehen, ob ich ihn irgendwie umschichten kann, sobald er zuteilungsreif wird.

      Auf jeden Fall wollte ich eigtl. nur wissen, ob ich die VWL in der Steuer angeben soll. Aber so lernt man einiges nebenbei :) Hast du noch ein paar Tipps (vielleicht einigermaßen zum Thema, nicht dass der Thread komplett aus dem Ruder läuft ;)) ?
      Avatar
      schrieb am 19.12.12 14:57:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      wann hast du denn deinen BV abgeschlossen?
      Vergleiche bitte die Zinsen auf deinenBausparvertrag,mit den Zinsen,die
      du jetzt als>Festgeldanlage bekommen würdest,wenn der Bausparer
      aufgelöst wird.


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