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    Spielplatz in neuer Anlage mit Eigentumswohnungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.02.16 15:07:37 von
    neuester Beitrag 02.03.16 21:25:15 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 26.02.16 15:07:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      2012 habe ich eine projektierte ETW gekauft. 2013 fertiggestellt. Es handelt sich um eine altersgerechte Wohnanlage mit Betreuungsmöglichkeiten.

      Im Kaufvertrag steht, dass ein Kinderspielplatz auf Kosten des Bauunternehmens angelegt wird. Ist jedoch nicht geschehen. Die anderen Eigentümer haben kein Interesse, weder an Spielplatz, noch an Kostenerstattung. Bauunternehmen duckt sich weg.

      Welche Möglichkeiten habe ich, einen Teil des Kaufpreises zurück zu erhalten. Schließlich wurde ja nicht die ganze Leistung erbracht. Wie sollte ich am Besten vorgehen? Über ihre Hinweise bin ich sehr dankbar.
      1 Antwort
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      schrieb am 26.02.16 16:54:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich persönlich würde was dafür bezahlen, wenn der Spielplatz nicht angelegt wird. Erfahrungsgemäß ziehen Spielplätze vor allem in den Sommermonaten abends allerlei dubioses Gesindel an; da wird dann bis in die frühen Morgenstunden gezecht und randaliert und nach spätestens drei Monaten sind die Geräte am A*sch bzw. mit "F*cki-F*cki-Sprüchen" verunstaltet.
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      schrieb am 02.03.16 21:25:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.846.064 von Frankenthaler am 26.02.16 15:07:37
      Zitat von Frankenthaler: 2012 habe ich eine projektierte ETW gekauft. 2013 fertiggestellt. Es handelt sich um eine altersgerechte Wohnanlage mit Betreuungsmöglichkeiten.

      Im Kaufvertrag steht, dass ein Kinderspielplatz auf Kosten des Bauunternehmens angelegt wird. Ist jedoch nicht geschehen. Die anderen Eigentümer haben kein Interesse, weder an Spielplatz, noch an Kostenerstattung. Bauunternehmen duckt sich weg.

      Welche Möglichkeiten habe ich, einen Teil des Kaufpreises zurück zu erhalten. Schließlich wurde ja nicht die ganze Leistung erbracht. Wie sollte ich am Besten vorgehen? Über ihre Hinweise bin ich sehr dankbar.


      Der Spielplatz ergibt soch aus dem Bauantrag. Daher besteht Anspruch auf den Spielplatz. Stattdessen eine Rückvergütung durchzusetzen sollte aber nicht gehen.
      http://diewohnungseigentuemer.de/?p=368


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