ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? - Älteste Beiträge zuerst (Seite 274)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 11.04.24 09:01:49 von
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Zitat von Quidam_Mark: > "...Pixelpark 09.11.2012 1,75 € 0,10 € SO eingeleitet"
Bist Du Dir bei PXL sicher mit dem SO? Ich verfolge den Wert recht eng, bin investiert, habe davon aber nichts mitbekommen. Mein aktueller Stand: Der Großaktionär sollte nach der Sachkapitalerhöhung zum 31.12.13 bei gut 93% liegen, vorbehaltlich weiterer Aufstockungen. Für den verschmelzungsrechtlichen SO hat er allerdings die "falsche" Gesellschaftsform - ein Mangel, der sich beheben ließe.
Der Umsatz auf Xetra ist eher mäßig, mehr als 10000 Stücke an einem Tag sind ein echtes Highlight.
HV soll irgendwann im Juni sein, der GB 2013 kommt angeblich noch im April.
Ja, Du hast recht. Da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Ein SO ist noch nicht angekündigt worden.
Versteht einer die heutigen ein Dutzend Stimmrechtsmitteilungen bei Augusta?
jepp. Statt alles in eine Meldung mit den verschiedenen Unterfirmen reinzupacken, hat Singer bzw. anschließend Augusta für jede nach §22 WpHG zuzurechnende Stimmen, diese einzeln veröffentlicht.
Zitat von 525700: jepp. Statt alles in eine Meldung mit den verschiedenen Unterfirmen reinzupacken, hat Singer bzw. anschließend Augusta für jede nach §22 WpHG zuzurechnende Stimmen, diese einzeln veröffentlicht.
Danke. Ich finde diese ganzen Mitteilungen für den Kleinaktionär immer völlig verwirrend.
Warum sind denn aber so viele neue Unternehmen bei Singer hinzugekommen, die laut Kette rechtlich Zugriff auf die Anteile haben? Oder waren die genannten Unternehmen schon vorher mit an Board? Was hat die neuen Mitteilungen ausgelöst? Sind die Anteile nur umgehanegen worden?
Keine Ahnung. Das Relevante ist, dass Singer knapp 23% hat.
GSW Immobilien AG: Einigung über Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung für den geplanten Abschluss des Beherrschungsvertrags zwischen Deutsche Wohnen AG und GSW Immobilien AG
GSW Immobilien AG / Schlagwort(e): Vertrag
23.04.2014 11:27
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Einigung über Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung für den geplanten
Abschluss des Beherrschungsvertrags zwischen Deutsche Wohnen AG und GSW
Immobilien AG
Berlin, 23. April 2014 - Wie am 7. März 2014 angekündigt, beabsichtigen die
Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG den Abschluss eines
Beherrschungsvertrags mit der Deutsche Wohnen AG als herrschendem
Unternehmen und der GSW Immobilien AG als beherrschtem Unternehmen.
Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters
haben sich die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG vorbehaltlich
des Prüfungsergebnisses des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers sowie
der Zustimmung der Aufsichtsräte der Deutsche Wohnen AG und der GSW
Immobilien AG geeinigt, den außenstehenden Aktionären in dem
Beherrschungsvertrag eine Abfindung in Höhe von 7 Aktien der Deutsche
Wohnen AG für je 3 Aktien der GSW Immobilien AG anzubieten. Des Weiteren
haben sich die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG unter den
vorgenannten Vorbehalten geeinigt, dass in dem Beherrschungsvertrag für die
außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG eine jährliche feste
Ausgleichszahlung in Form einer Garantiedividende in Höhe von EUR 1,40 nach
Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie
der GSW Immobilien AG für jedes volle Geschäftsjahr vereinbart werden soll.
Der Beherrschungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit neben den bereits
genannten Gremienentscheidungen insbesondere der Zustimmung der
Hauptversammlungen der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG, die
für den 11. Juni 2014 bzw. 18. Juni 2014 geplant sind, sowie der Eintragung
in das Handelsregister der GSW Immobilien AG.
GSW Immobilien AG
Charlottenstraße 4
10969 Berlin
ISIN: DE000GSW1111
WKN: GSW111
Kontakt:
Investor Relations
Tel.: 030. 25 34 13 62
Email: ir@gsw.de
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf
gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen
des Managements der Deutsche Wohnen AG beruhen. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen
Faktoren, Anbetracht derer sich Empfänger dieser Unterlagen nicht
unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen sollten.
23.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: GSW Immobilien AG
Charlottenstraße 4
10969 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 68 99 99 0
Fax: 030 68 99 99 999
E-Mail: kundenservice@gsw.de
Internet: www.gsw.de
ISIN: DE000GSW1111
WKN: GSW111
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung
GSW Immobilien AG / Schlagwort(e): Vertrag
23.04.2014 11:27
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Einigung über Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung für den geplanten
Abschluss des Beherrschungsvertrags zwischen Deutsche Wohnen AG und GSW
Immobilien AG
Berlin, 23. April 2014 - Wie am 7. März 2014 angekündigt, beabsichtigen die
Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG den Abschluss eines
Beherrschungsvertrags mit der Deutsche Wohnen AG als herrschendem
Unternehmen und der GSW Immobilien AG als beherrschtem Unternehmen.
Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters
haben sich die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG vorbehaltlich
des Prüfungsergebnisses des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers sowie
der Zustimmung der Aufsichtsräte der Deutsche Wohnen AG und der GSW
Immobilien AG geeinigt, den außenstehenden Aktionären in dem
Beherrschungsvertrag eine Abfindung in Höhe von 7 Aktien der Deutsche
Wohnen AG für je 3 Aktien der GSW Immobilien AG anzubieten. Des Weiteren
haben sich die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG unter den
vorgenannten Vorbehalten geeinigt, dass in dem Beherrschungsvertrag für die
außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG eine jährliche feste
Ausgleichszahlung in Form einer Garantiedividende in Höhe von EUR 1,40 nach
Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie
der GSW Immobilien AG für jedes volle Geschäftsjahr vereinbart werden soll.
Der Beherrschungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit neben den bereits
genannten Gremienentscheidungen insbesondere der Zustimmung der
Hauptversammlungen der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG, die
für den 11. Juni 2014 bzw. 18. Juni 2014 geplant sind, sowie der Eintragung
in das Handelsregister der GSW Immobilien AG.
GSW Immobilien AG
Charlottenstraße 4
10969 Berlin
ISIN: DE000GSW1111
WKN: GSW111
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Tel.: 030. 25 34 13 62
Email: ir@gsw.de
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf
gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen
des Managements der Deutsche Wohnen AG beruhen. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen
Faktoren, Anbetracht derer sich Empfänger dieser Unterlagen nicht
unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen sollten.
23.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Charlottenstraße 4
10969 Berlin
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Telefon: 030 68 99 99 0
Fax: 030 68 99 99 999
E-Mail: kundenservice@gsw.de
Internet: www.gsw.de
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in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung
Wella Spruchverfahren BuG kommt heute im Bundesanzeiger
...eine Vermutung: Auslöser war anscheinend ein "Umhängen" der Beteiligung innerhalb von Singers Beteiligungskreis. Statt "Maidenhead" hält nun im Wesentlichen die "Cornwall GmbH & Co KG" die Beteiligungen und überschreitet mit ihrem Auftritt sogleich einige Meldeschwellen. Als Nebeneffekt kommt dabei heraus, inwieweit Singer nach der letzten "Maidenhead"-Meldung (und ohne zwischenzeitlich weitere Schwellen gerissen zu haben) seine Beteiligungen arrondiert hat.
Ähnliche Meldungen sind m.W. bei Kabel Deutschland und Medion eingegangen. Die Erhöhungen sind durch die Bank klein und wären allein ihres Umfangs wegen nicht verpflichtend gewesen.
Ähnliche Meldungen sind m.W. bei Kabel Deutschland und Medion eingegangen. Die Erhöhungen sind durch die Bank klein und wären allein ihres Umfangs wegen nicht verpflichtend gewesen.
Quelle Bundesanzeiger 28.04.2014:
Global Eagle Entertainment GmbH
München
Bekanntmachung über die Auszahlung einer Nachbesserung an die betreffenden berechtigten ehemaligen Aktionäre der Advanced Inflight Alliance AG
– vormals ISIN DE0001262186 / WKN 126 218 –
Hiermit geben wir die Einzelheiten zu der Abwicklung der Ansprüche auf Nachbesserung derjenigen ehemaligen Aktionäre der Advanced Inflight Alliance AG („AIA“) bekannt, die das Pflichtangebot der Global Eagle Entertainment GmbH im Jahr 2013 angenommen haben.
Diese nachbesserungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der AIA, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Annahme des Pflichtangebots abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung von EUR 2,13 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der AIA nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.
Diejenigen nachbesserungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der AIA, die nach Annahme des Pflichtangebots ihre Bankverbindung gewechselt haben oder aus sonstigen Gründen bis Ende des Monats April keine Gutschrift der Nachbesserung erhalten, werden gebeten, sich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Annahme des Pflichtangebots abgewickelt wurde.
Als Abwicklungsstelle fungiert die Commerzbank AG.
Die Auszahlung der Nachbesserung ist für diese nachbesserungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der AIA provisions- und spesenfrei. Sie erfolgt mit Valuta 30. April 2014 durch die jeweilige vorstehend in Absatz 2 beschriebene Depotbank über die Clearstream Banking AG.
München, im April 2014
Global Eagle Entertainment GmbH
Die Geschäftsführung
Global Eagle Entertainment GmbH
München
Bekanntmachung über die Auszahlung einer Nachbesserung an die betreffenden berechtigten ehemaligen Aktionäre der Advanced Inflight Alliance AG
– vormals ISIN DE0001262186 / WKN 126 218 –
Hiermit geben wir die Einzelheiten zu der Abwicklung der Ansprüche auf Nachbesserung derjenigen ehemaligen Aktionäre der Advanced Inflight Alliance AG („AIA“) bekannt, die das Pflichtangebot der Global Eagle Entertainment GmbH im Jahr 2013 angenommen haben.
Diese nachbesserungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der AIA, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Annahme des Pflichtangebots abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung von EUR 2,13 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der AIA nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.
Diejenigen nachbesserungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der AIA, die nach Annahme des Pflichtangebots ihre Bankverbindung gewechselt haben oder aus sonstigen Gründen bis Ende des Monats April keine Gutschrift der Nachbesserung erhalten, werden gebeten, sich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Annahme des Pflichtangebots abgewickelt wurde.
Als Abwicklungsstelle fungiert die Commerzbank AG.
Die Auszahlung der Nachbesserung ist für diese nachbesserungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der AIA provisions- und spesenfrei. Sie erfolgt mit Valuta 30. April 2014 durch die jeweilige vorstehend in Absatz 2 beschriebene Depotbank über die Clearstream Banking AG.
München, im April 2014
Global Eagle Entertainment GmbH
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