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    Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf - Älteste Beiträge zuerst (Seite 548)

    eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
    neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
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      schrieb am 27.11.14 09:24:01
      Beitrag Nr. 5.471 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.424.275 von SAFE1 am 26.11.14 19:54:15
      Zitat von SAFE1: Laut Meldung Tagesschau von 16:59 ist Dräger auch von der Frauenquote betroffen. Was wohl Stefan Dräger dazu sagt?
      Na ja, vielleicht haben Frauen ja mehr ökonomischen Verstand als die "Dräger Men" und wirken auf eine Lösung des GS-Problems hin....:-)


      Vor ein paar Jahren gab es im Manager Magazin einen Artikel "Technology for Wife". Ob Frau Dräger es besser kann, möchte ich nach dem Artikel bezweifeln......
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 11:28:33
      Beitrag Nr. 5.472 ()
      auf der Seite der Deutschen Balaton wird ein Abfindungsangebot für die Ausgleichsansprüche veröffentlicht - bitte schaut euch es mal an......
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 12:13:40
      Beitrag Nr. 5.473 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.497.387 von Jakobus01 am 05.12.14 11:28:33
      Zitat von Jakobus01: auf der Seite der Deutschen Balaton wird ein Abfindungsangebot für die Ausgleichsansprüche veröffentlicht - bitte schaut euch es mal an......


      Jakobus,
      Vielen herzlichen Dank für den Hinweis.

      Die comdirektbank kannte den Sachverhalt noch nicht, hat mir aber zugesagt, mir eine entsprechende Bestätigung über die Bestandsdaten meines Depots unverzügich zuzusenden.
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      Avatar
      schrieb am 05.12.14 15:16:11
      Beitrag Nr. 5.474 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.497.387 von Jakobus01 am 05.12.14 11:28:33Das Angebot von Balaton finde ich sehr ulkig. Man bekommt das Geld auch nicht früher, aber dafür nur die Hälfte :confused: Wer könnte denn an sowas Interesse haben?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 15:54:22
      Beitrag Nr. 5.475 ()
      Ich denke man sollte sich eher die Frage stellen, welchen Vorteil sich Balaton daraus erhofft?

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      schrieb am 05.12.14 16:30:40
      Beitrag Nr. 5.476 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.499.847 von cktest am 05.12.14 15:16:11
      @cktest, @Jakobus01
      Ja wenn Ihr beide sicher seid, daß Euer Anspruch nicht verjährt, dann braucht Ihr nichts zu unternehmen.

      Seid Ihr sicher?
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 16:47:24
      Beitrag Nr. 5.477 ()
      Bei Dräger ist kein Spruchverfahren,bei dem eine evetuelle Nachzahlung
      allen betroffenen automatisch zusteht anhängig.Die betreffende Klage wird nur
      von Balaton und Sparta betrieben.Das heißt es ist zweifelhaft,ob bei einem
      Erfolg der Klage alle Genußscheininhaber provitieren.
      Es kann sein,daß wer nicht selber klagt leer aus geht bzw. Ansprüche verjährt sind.Insofern ist das Angebot 50 % oder selber klagen verständlich.
      Avatar
      schrieb am 08.12.14 08:09:58
      Beitrag Nr. 5.478 ()
      Aber sollten die Parteien sich einigen wäre Dräger nicht an einer Lösung für alle intressiert? Bzw. wäre es dann nicht sinnvoller ein neues Abfindungsangebot zu bringen (inkl. Ausgleichsansprüche) um einer möglichen hohen Zahlung zu entgehen. Aber es stimmt natürlich, falls sich die drei Parteien außerbörslich einigen, wären möglicherweise die anderen die Dummen. Vermutlich müsste Dräger dann aber mit weiteren Klagen rechnen. Und ob das Sinn macht. Vermutlich wird es auch auf die Summe ankommen, die zugesprochen wird.
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      Avatar
      schrieb am 08.12.14 09:19:06
      Beitrag Nr. 5.479 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.511.649 von Jakobus01 am 08.12.14 08:09:58Es ist nicht anzunehmen, daß Dräger freiwillig eine Erhöhung an alle bezahlt,selbst wenn das Gericht eine höhere Abfindung festsetzt. Weitere
      Klagen müßten dieses Jahr eingelegt werden,da meines Erachtens die Ansprüche
      zum 31.12.2014 verjähren.
      Nur meine Meinung.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.12.14 15:18:01
      Beitrag Nr. 5.480 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.512.096 von Schwabenpfeil am 08.12.14 09:19:06
      also ich werde das Angebot wohl annehmen, finde ich gar nicht sooo schlecht...

      Tnedenziell gehe ich auch davon aus, dass Dräger für die Nichtklagenden nix nachzahlen wird... einerseits wird sie die Verjährung nach dem 31.12.14 anführen und andererseits kann ich mir eine FREIWILIGE Nachzahlung NICHT vorstellen...

      andererseits werde ich selbts nicht klagen, weil...
      1. Prozessrisiko und die damit verbundenen Kosten möchte ich nicht auf mich nehmen
      2. lohnt sich nicht unbedingt bei der Anzahl der von mir gehaltenen Genussscheine

      wie seht ihr das ganze ???
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