Aixtron - Die Perle im Technologiebereich - Älteste Beiträge zuerst (Seite 4519)
eröffnet am 14.07.04 15:26:35 von
neuester Beitrag 24.04.24 10:07:11 von
neuester Beitrag 24.04.24 10:07:11 von
Beiträge: 50.664
ID: 880.385
ID: 880.385
Aufrufe heute: 598
Gesamt: 4.154.591
Gesamt: 4.154.591
Aktive User: 5
ISIN: DE000A0WMPJ6 · WKN: A0WMPJ · Symbol: AIXA
23,460
EUR
+2,45 %
+0,560 EUR
Letzter Kurs 11:00:58 Tradegate
Neuigkeiten
AIXTRON Aktien ab 5,80 Euro handeln - Ohne versteckte Kosten!Anzeige |
10:03 Uhr · dpa-AFX |
08:00 Uhr · wO Chartvergleich |
23.04.24 · dpa-AFX |
Werte aus der Branche Halbleiter
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
9,8900 | +29,86 | |
5.010,00 | +25,09 | |
5,3650 | +23,33 | |
2,3100 | +16,08 | |
590,00 | +14,56 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
22,000 | -6,78 | |
103,40 | -6,85 | |
1,3800 | -8,00 | |
7,5000 | -12,02 | |
13,590 | -22,56 |
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.751.708 von Benx am 23.11.16 00:09:23
Hat sich heute schon weitgehend abgebaut. Aber so lange das Angebot nicht vom Tisch ist, müssten doch die Umtauschaktien eher höher notieren.
Solange die Chinesen keinen Rückzieher machen, wären es doch in ihrem Interesse, die Umtauschaktien zu den derzeitigen Schleuderkursen direkt am Markt aufzukaufen. Statt später 6 Euro zu zahlen kostet das derzeit keine 4, so könnte die Beteiligung schrittweise ausgebaut werden ohne irgendjemand um Genehmigung fragen zu müssen !
Zitat von Benx: Die Differenz zwischen beiden Aktiengattungen ist derzeit arg übertrieben!
Hat sich heute schon weitgehend abgebaut. Aber so lange das Angebot nicht vom Tisch ist, müssten doch die Umtauschaktien eher höher notieren.
Solange die Chinesen keinen Rückzieher machen, wären es doch in ihrem Interesse, die Umtauschaktien zu den derzeitigen Schleuderkursen direkt am Markt aufzukaufen. Statt später 6 Euro zu zahlen kostet das derzeit keine 4, so könnte die Beteiligung schrittweise ausgebaut werden ohne irgendjemand um Genehmigung fragen zu müssen !
Gestern kam mit der Post ein Schreiben der Depotbank, dass man für die Umtauschaktien A2BPYT eine Rücktrittsmöglichkeit hat (gemäss Ziffer 4.2.2 der Angebotsbedingungen) und so wieder in die A0WMPJ umtauschen kann.
Daher kein Wunder, dass sich die Kurse nun sehr schnell wieder angeglichen haben.
Daher kein Wunder, dass sich die Kurse nun sehr schnell wieder angeglichen haben.
Jetzt wird es sich rächen, dass der Vorstand in den letzten Monaten Aixtron schlecht geschrieben hat, um die Übernahme durchzubringen (und die kick-backs zu sichern). Ich hoffe, wir bekommen schnell einen neuen Vorstand, der fähig ist und willens, mit Schwung einen Turn-around einzuleiten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.783.340 von yok am 28.11.16 11:20:15Die internen Abläufe bei Aixtron sind viel zu träge/langsam, deshalb ist das Unternehmen auch nicht sehr konkurrenzfähig! Bitte postings der Vergangenheit durchlesen, alles x-Mal geschrieben.
Ein neues Schwälbchen
Toyoda Gosei erwirbt AIXTRON Showerhead-Anlage für die Produktion blauer und ultravioletter LEDNeues Kammerdesign erleichtert die Herstellung von Hochleistungsbauteilen
Herzogenrath, 30. November 2016 – AIXTRON SE (FSE: AIXA, AIXC; NASDAQ: AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass der japanische Konzern Toyoda Gosei eine verbesserte 5x4-Zoll CRIUS Close Coupled Showerhead-Anlage für die Herstellung blauer und ultravioletter LED erworben hat. Die Auslieferung der Anlage soll in der ersten Jahreshälfte 2017 erfolgen.
Die neuartige, verbesserte Prozesskammer der CRIUS-Anlage ermöglicht deutlich höhere Prozesstemperaturen als die bislang erhältlichen Anlagen zur metallorganisch-chemischen Gasphasenabscheidung (MOCVD) von Elementen der Gruppen III-V. Die Anlage ist für die in der Produktion von blauen und ultravioletten Hochleistungsleuchtdioden erforderlichen Prozessbedingungen entwickelt worden. Diese werden für verschiedene Anwendungen wie die hochwertige Farbwiedergabe in LED-Leuchtmitteln, zum Aushärten von Materialien oder für die photokatalytische Reinigung verwandt.
Toshiro Yokoi, Managing Officer, General Manager der Optoelektroniksparte von Toyoda Gosei, sagt: „Die neue AIXTRON Close Coupled Showerhead-Anlage wird unsere Produktion verschiedener, weiterentwickelter LED-Produkte unterstützen, da wir beabsichtigen das Wachstum unseres LED-Geschäfts durch Ausweitung unseres Produktverkaufs voranzutreiben, was die Nutzung von LED-Beleuchtung in Südostasien und anderen Regionen weiter voranbringen wird. Darüber hinaus konzentrieren wir uns verstärkt auf industriell genutzte LED (UV LED, glasverkapselte LED) sowie die LED-Beleuchtung für Autos, wo wir uns unsere Stärken als Autozulieferer zunutze machen können.“
Quelle: PR-Aixtron von soeben
Bloomberg - Obama vor Ablehnung von Aixtron-Übernahme durch Chinesen
http://www.onvista.de/news/bloomberg-obama-vor-ablehnung-von…
http://www.onvista.de/news/bloomberg-obama-vor-ablehnung-von…
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.813.463 von Benx am 02.12.16 08:05:56In der FAZ wird schon ein Regierungswitz dazu weitergetragen:
Inwieweit sich die Bundesregierung über ein Veto aus den Vereinigten Staaten hinwegsetzen kann, ist offen. Ein Ministeriumssprecher betonte, sein Haus entscheide unabhängig.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/sicherheit…
Inwieweit sich die Bundesregierung über ein Veto aus den Vereinigten Staaten hinwegsetzen kann, ist offen. Ein Ministeriumssprecher betonte, sein Haus entscheide unabhängig.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/sicherheit…
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.818.101 von linkshaender am 02.12.16 17:21:32dgap.de
AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Untersagung des Erwerbs des US-Geschäfts von AIXTRON durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten
AIXTRON SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Übernahmeangebot
03.12.2016 14:18
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Untersagung
des Erwerbs des US-Geschäfts von AIXTRON durch den Präsidenten der
Vereinigten Staaten
Herzogenrath, 03. Dezember 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA, AIXC; NASDAQ:
AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die
Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass der Präsident der Vereinigten
Staaten am 2. Dezember 2016 eine Verfügung (die "Verfügung") erlassen hat,
die es Grand Chip Investment GmbH (GCI) oder ihren direkten oder indirekten
Gesellschaftern oder Mitgesellschaftern untersagt, das US-Geschäft der
AIXTRON SE (AIXTRON) zu erwerben. Laut der Verfügung umfasst das US-
Geschäft von AIXTRON deren US-amerikanische Tochtergesellschaft AIXTRON,
Inc. sowie jedweden Vermögensgegenstand von AIXTRON, der im Zusammenhang
mit der wirtschaftlichen Betätigung der AIXTRON, Inc. auf dem US-
amerikanischen Binnenmarkt genutzt wird oder zu diesem Zweck oder zu dessen
Gunsten im Eigentum von AIXTRON steht, einschließlich US-Patenten und
Patentanmeldungen.
Die Verfügung ist beschränkt auf das US-Geschäft von AIXTRON und untersagt
nicht den Erwerb von AIXTRON Aktien und AIXTRON ADSs durch GCI.
Die Verfügung ist im Internet abrufbar unter: https://www.whitehouse.gov/
briefing-room/presidential-actions.
Die Bieterin und AIXTRON untersuchen derzeit die Auswirkungen der Verfügung
auf die Erfüllung der Angebotsbedingungen im Rahmen des Übernahmeangebots
und werden sich hinsichtlich der Folgen der Verfügung für den
Übernahmeprozess mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) abstimmen.
Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations & Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
F: +49 (2407) 9030-445
invest@aixtron.com
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA/AIXC, ISIN DE000A0WMPJ6/
DE000A2BPYT0; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter
http://www.aixtron.com verfügbar.
Zusätzliche Informationen
Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren
dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American
Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die
Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip
Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage
veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American
Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen
Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das
Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/
Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der
AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem
Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots
sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter
www.grandchip-aixtron.com abrufbar.
Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den
USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür
übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von
Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften
zulässig ist.
Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage,
eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit
zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/
Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die
Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der
jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig
gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das
Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot
geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen
Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC
eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter
www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement
der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen
unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein.
AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Untersagung des Erwerbs des US-Geschäfts von AIXTRON durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten
AIXTRON SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Übernahmeangebot
03.12.2016 14:18
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Untersagung
des Erwerbs des US-Geschäfts von AIXTRON durch den Präsidenten der
Vereinigten Staaten
Herzogenrath, 03. Dezember 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA, AIXC; NASDAQ:
AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die
Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass der Präsident der Vereinigten
Staaten am 2. Dezember 2016 eine Verfügung (die "Verfügung") erlassen hat,
die es Grand Chip Investment GmbH (GCI) oder ihren direkten oder indirekten
Gesellschaftern oder Mitgesellschaftern untersagt, das US-Geschäft der
AIXTRON SE (AIXTRON) zu erwerben. Laut der Verfügung umfasst das US-
Geschäft von AIXTRON deren US-amerikanische Tochtergesellschaft AIXTRON,
Inc. sowie jedweden Vermögensgegenstand von AIXTRON, der im Zusammenhang
mit der wirtschaftlichen Betätigung der AIXTRON, Inc. auf dem US-
amerikanischen Binnenmarkt genutzt wird oder zu diesem Zweck oder zu dessen
Gunsten im Eigentum von AIXTRON steht, einschließlich US-Patenten und
Patentanmeldungen.
Die Verfügung ist beschränkt auf das US-Geschäft von AIXTRON und untersagt
nicht den Erwerb von AIXTRON Aktien und AIXTRON ADSs durch GCI.
Die Verfügung ist im Internet abrufbar unter: https://www.whitehouse.gov/
briefing-room/presidential-actions.
Die Bieterin und AIXTRON untersuchen derzeit die Auswirkungen der Verfügung
auf die Erfüllung der Angebotsbedingungen im Rahmen des Übernahmeangebots
und werden sich hinsichtlich der Folgen der Verfügung für den
Übernahmeprozess mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) abstimmen.
Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations & Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
F: +49 (2407) 9030-445
invest@aixtron.com
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA/AIXC, ISIN DE000A0WMPJ6/
DE000A2BPYT0; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter
http://www.aixtron.com verfügbar.
Zusätzliche Informationen
Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren
dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American
Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die
Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip
Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage
veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American
Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen
Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das
Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/
Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der
AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem
Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots
sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter
www.grandchip-aixtron.com abrufbar.
Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den
USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür
übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von
Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften
zulässig ist.
Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage,
eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit
zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/
Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die
Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der
jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig
gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das
Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot
geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen
Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC
eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter
www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement
der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen
unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.822.961 von user78 am 03.12.16 18:35:38
Das heist, die Chinesen dûrfen Aktien kaufen und Aktionär werden.
Die Bieterin und AIXTRON untersuchen derzeit die Auswirkungen der Verfügung auf die Erfüllung der Angebotsbedingungen im Rahmen des Übernahmeangebots und werden sich hinsichtlich der Folgen der Verfügung für den Übernahmeprozess mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abstimmen.
Man muss also nur von der kompletten Übernahme der Aixtron absehen und sich eben auf die Rolle eines Mehrheitsaktionärs beschränken.
Das sollte Finanzminister Gabriel doch genehmigen können. Oder bleibt er bei seiner Aufgabe der deutschen Souveränität in dieser Frage?
Jetzt ist wieder Gabriel am Zug
Die Verfügung ist beschränkt auf das US-Geschäft von AIXTRON und untersagt nicht den Erwerb von AIXTRON Aktien und AIXTRON ADSs durch GCI. Das heist, die Chinesen dûrfen Aktien kaufen und Aktionär werden.
Die Bieterin und AIXTRON untersuchen derzeit die Auswirkungen der Verfügung auf die Erfüllung der Angebotsbedingungen im Rahmen des Übernahmeangebots und werden sich hinsichtlich der Folgen der Verfügung für den Übernahmeprozess mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abstimmen.
Man muss also nur von der kompletten Übernahme der Aixtron absehen und sich eben auf die Rolle eines Mehrheitsaktionärs beschränken.
Das sollte Finanzminister Gabriel doch genehmigen können. Oder bleibt er bei seiner Aufgabe der deutschen Souveränität in dieser Frage?
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.830.217 von Erdman am 05.12.16 14:30:10Ein Übernahmeangebot ist für alle Aktien abzugeben. Damit kann es theoretisch immer zu einer Komplettübernahme kommen.
Es gäbe aber die Möglichkeit, die amerikanische Tochtergesellschaft zu verkaufen.
Es gäbe aber die Möglichkeit, die amerikanische Tochtergesellschaft zu verkaufen.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Investoren beobachten auch:
Wertpapier | Perf. % |
---|---|
-0,66 | |
+0,70 | |
+0,46 | |
+0,03 | |
+0,42 | |
+5,66 | |
+0,89 | |
+1,74 | |
+1,70 | |
+0,18 |
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
227 | ||
180 | ||
94 | ||
58 | ||
52 | ||
47 | ||
45 | ||
39 | ||
38 | ||
31 |
10:03 Uhr · dpa-AFX · Deutsche Boerse |
08:00 Uhr · wO Chartvergleich · Bayer |
23.04.24 · dpa-AFX · Danaher |
23.04.24 · wO Newsflash · American Express |
23.04.24 · dpa-AFX · RTL Group |
23.04.24 · Der Aktionär TV · Eckert & Ziegler |
23.04.24 · dpa-AFX · RTL Group |
23.04.24 · dpa-AFX · Henkel VZ |
23.04.24 · wO Newsflash · AIXTRON |