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    eröffnet am 11.05.05 09:50:44 von
    neuester Beitrag 07.07.23 16:28:05 von
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      schrieb am 13.07.14 17:42:41
      Beitrag Nr. 1.241 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.303.656 von honigbaer am 13.07.14 15:33:14Ich denke, dass i:fao mit einem Delisting (ohne ein neues einiger Maßen akzeptables Abfindungsangebot!) direkt nach dem Hauptaktionärswechsel vorsichtig sein sollte. Ein aktuelles Delisting könnte (müßte!) vor Gericht ungünstig für i:fao bzw. den Großaktionär ausgehen. Hier ein Delisting wäre selbst für ein Deutsches Gericht ein wohl zu offensichter Tatbestand des Vorsatzes um den Streubesitz über den Tisch zu ziehen!
      Ich für meinen Teil gehe auch davon aus, dass mittelfristig eine Gesetzesänderung in Bezug auf Delisting kommen sollte (müßte). Das Mittel des Delistings wird im Moment von Firmen bzw. Hauptaktionären ausgenützt!
      Das wird so nicht bleiben können, das würde mittelfristig den Aktienmarkt für kleine und mittlere Unternehmen stark schädigen! Das kann genau so wenig im Interesse der Politik sein, wie die frühere Erpressungsmöglichkeiten von "räuberischen" Kleinaktionären!
      Gruß F.
      P.s. Wenn jeder hier seinen Wahlkreisabgeordneten über den Mißstand vom Delisting informieren würde, wäre das sicher eine gute Sache für den Aktienmarkt und für unsere Geldbeutel als Kleinaktionäre!
      Avatar
      schrieb am 13.07.14 20:23:37
      Beitrag Nr. 1.242 ()
      Wenn sie das Delisting wollen, dann müssn sie es jetzt machen, da die Rechtslage auf ihrer Seite ist. Das wissen die auch. Insoweit ist es nicht unwahrscheinlich.
      Avatar
      schrieb am 14.07.14 07:58:22
      Beitrag Nr. 1.243 ()
      heißt deelsiting, wir können die Aktie nicht mehr verkaufen?
      heißt dies druck wird aufgebaut zu verkaufen
      Avatar
      schrieb am 14.07.14 08:15:05
      Beitrag Nr. 1.244 ()
      Zitat von Fridolin2: Ich denke, dass i:fao mit einem Delisting (ohne ein neues einiger Maßen akzeptables Abfindungsangebot!) direkt nach dem Hauptaktionärswechsel vorsichtig sein sollte. Ein aktuelles Delisting könnte (müßte!) vor Gericht ungünstig für i:fao bzw. den Großaktionär ausgehen. Hier ein Delisting wäre selbst für ein Deutsches Gericht ein wohl zu offensichter Tatbestand des Vorsatzes um den Streubesitz über den Tisch zu ziehen!
      Ich für meinen Teil gehe auch davon aus, dass mittelfristig eine Gesetzesänderung in Bezug auf Delisting kommen sollte (müßte). Das Mittel des Delistings wird im Moment von Firmen bzw. Hauptaktionären ausgenützt!
      Das wird so nicht bleiben können, das würde mittelfristig den Aktienmarkt für kleine und mittlere Unternehmen stark schädigen! Das kann genau so wenig im Interesse der Politik sein, wie die frühere Erpressungsmöglichkeiten von "räuberischen" Kleinaktionären!
      Gruß F.
      P.s. Wenn jeder hier seinen Wahlkreisabgeordneten über den Mißstand vom Delisting informieren würde, wäre das sicher eine gute Sache für den Aktienmarkt und für unsere Geldbeutel als Kleinaktionäre!


      Ich halte ein Delisting für unwahrscheinlich, denn der Streubesitz ist zu hoch. Einzig wenn etwa 20% der Aktien in Paketen bei größeren Aktionären liegen würden, würde es Sinn machen. Jetzt über ein Delisting zu orakeln macht keinen Sinn. Wenn Amadeus aufstocken möchte, bringen die halt irgendeine Tochter im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung bei i:FAO ein. Es gibt immer viele Wege zum Squeeze Out.
      Avatar
      schrieb am 14.07.14 08:16:29
      Beitrag Nr. 1.245 ()
      Zitat von pummel1310: heißt deelsiting, wir können die Aktie nicht mehr verkaufen?
      heißt dies druck wird aufgebaut zu verkaufen


      Ja, Du könntest über die Börse nicht mehr verkaufen. Das Ziel wäre es also in der Tat die Attraktivität der Aktie zu schwächen.
      1 Antwort

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      schrieb am 16.07.14 22:41:32
      Beitrag Nr. 1.246 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.305.162 von straßenköter am 14.07.14 08:16:29Das hieße aber auch, dass i:fao nicht über die Börse kaufen kann. Dann würde Amadeus dunter Umständen die 75 % auch nicht einfach erreichen. Von daher dürfte es ein Delisting frühestens nach Erreichen der 75 % Quote geben.

      Bei Abschluss eines Unternehmensvertrags muss ein neues Angebot unterbreitet werden. Das darf dann nicht unter dem dann relevaten 3-Monatsdurchschnittskurs liegen.

      Wenn man schon verkaufen will, sollte man zumindest über 15 Euro limitieren. Vielleicht dauert es paar Tage, aber es dürfte genug Interessenten geben, die den Preis zahlen. Das ist ja in anderen Fällen auch so. Die nehmen die angebotenen Aktien aber auch gerne zu Preisen unter 15 Euro. Was unter 15 Euro weggeht, geht ja nicht alles automatisch an Amadeus.
      Avatar
      schrieb am 21.07.14 15:15:28
      Beitrag Nr. 1.247 ()
      aufgestockt
      Avatar
      schrieb am 21.07.14 17:01:07
      Beitrag Nr. 1.248 ()
      Achtung:
      Allianz Global Investors Europe & Allianz Institutional Investors Series haben jeweils verkauft. Anteil lt. heutiger I:FAO-Mitteilung vorher über 3 %. Verkauf allerdings bereits am 08.05.2014. Damit kann die 75 %-Schwelle m.E. nicht geknackt sein, da das Übernahmeangebot noch gültig war. Was aber soll die Mitteilung über 2 Mon. später für eine Aussagekraft haben? Ist diese Frist überhaupt zulässig?
      Antworten und Einschätzungen sehr erbeten.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.07.14 20:25:32
      Beitrag Nr. 1.249 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.346.134 von olli9 am 21.07.14 17:01:07Ich denke, das gehört zur Verunsicherungsstrategie von I:fao bzw. dem neuen Hauptaktionär. Ich vermute mal, dass die nicht dumm sind und keinen formalen Fehler machen werden.
      Die wollen uns halt ermutigen zu den aktuellen Kursen zu verkaufen! Jeden Tag steht ein Dummer auf, man muss diesen halt finden. Der neue Hauptaktionär versucht eben die Dummen zu finden.
      Gruss F.

      P.s. Es scheint ja auch ein wenig zu funktionieren, wenn man den aktuellen Kurs und die angestiegenen Umsätze betrachtet!
      Der Weg bis 75 % ist aber wohl doch noch ein ganzes Stück. Die müssen ja vom angemeldeten Aktienbestand gesehen ca. 330 000 Aktien dazu kaufen um einen Beherrschungsvertrag durchsetzen zu können! Dazu sollten doch noch einige Aktien fehlen!
      Avatar
      schrieb am 26.07.14 16:25:25
      Beitrag Nr. 1.250 ()
      Konzernfinanzbericht am 30.7 da bin ich gespannt
      5 Antworten
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