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Abgeltungssteuer - Wichtigste Fragen sind geklärt - Darauf kommt es an!

 |  26.12.2008, 14:15  |  4232 Aufrufe  |   0  | 
Die Einführung der Abgeltungsteuer im Januar erregt weiter die Gemüter. Dies zeigt sich auch anhand zahlreicher Anfragen die wir erhalten. Aus diesem Grunde noch mal eine kleine Erläuterungsrunde in dieser Ausgabe…

*** Achtung: Aus rechtlichen Gründen weisen wir daraufhin: Alle hier gegebenen Informationen stellen KEINERLEI BERATUNG dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder noch besser: An die Finanzbehörden, die diesen Steuerwirrwarr erfunden haben ***

Nachfolgend die Fragen und Antwortenrunde zum Thema Abgeltungsteuer aus dem Tradersjournal.


Sehr geehrter Damen und Herren,

aufgrund Ihres Artikels habe ich bei der comdirekt Bank nachgefragt. Diese hat mir folgende Vorgehensweise bestätigt. Wenn ich beispielsweise ein DAX-KO-Zertifikat zum Preis von 1, - Eur kaufe, wird daraufhin die Steuer in Höhe von 25 ct sofort abgebucht, sodass ich eine Gutschrift von 0,75 Eur erhalte. Wenn ich am gleichen Tage die Position zum Kurs

von 3, - Eur eindecke (was in Anbetracht der DAX-Tagesschwankungen nicht unrealistisch ist), so wird die Abgeltungssteuer auf den Gewinn in Höhe von 2, - Eur entsprechend 50 ct einbehalten. Mir bleiben dann bei dieser Transaktion für weitere Geschäfte: 3, - Eur ./. 50 ct nach Eindeckung ./. 25 ct sofort bei Kauf, also 2,25 Eur übrig. Den Zusatzeffekt

von Gebühren, Soliz und KiSt lasse ich hier mal außen vor.

Dramatischer ist die Situation, wenn ich das Zertifikat zu 1, - Eur kaufe und beispielsweise am gleichen Tage zu 1;- Eur eindecke. Dann sind die 25 ct Abgeltungssteuer erst mal bis zur Abrechnung der Jahressteuererklärung weg, dann bleiben mir für weitere Geschäfte gerade mal 75 % des ursprnlichen Einsatzes entsprechend 0,75 Eur übrig abzgl.

SoliZ und KiSt sowie Gebühren. Mache ich mehrere derartige Geschäfte, in denen jetzt im Jahre 2008 lediglich die Transaktionsgebühren berechnet werden, so habe ich im Jahre 2009 sehr schnell mein Barkonto auf einen Erinnerungswert dezimiert.

Folglich ist die Abgeltungssteuer eine Kampfansage an die Daytrader, die ihre Geschäfte in Zukunft nur noch im

Ausland machen können. Es kommen also schwere Zeiten auf die deutschen Direktbanken zu.

Sehe ich das so richtig - haben Sie dazu einen Vorschlag, der die Situation mildert. Können Sie mir ausländische Direktbanken nennen, die diese Art von Geschäften in Zukunft in wirtschaftlich vertretbarer Weise abwickeln ?.

besten Dank im voraus für Ihre Stellungnahme mit freundlichen Grüßen


Also entweder Sie haben da eine falsche Auskunft erhalten, oder Sie schildern den Fall falsch. Beim Kauf eines Zertifikates – egal ob es auf fallende oder steigende Kurse setzt – fällt nie Steuer an. Erst beim Verkauf. Ihre Formulierung („wenn ich eindecke“) deutet eher darauf hin, dass Sie einen „echten short“ in einer Aktie meinen. Wie dieser Fall behandelt wird, habe ich erfragt – und zwar bei Cortal Consors. Ich zitiere:

„leider gibt es für das Overnight-Shorten noch keine verbindliche Auskunft des Gesetzgebers bzw. wurde diese Auskunft abgelehnt. Daher gilt zunächst folgendes Verfahren (nur für Overnight-Shorten): Beim Eröffnen einer "echten" Short-Position ist es so, dass ein fiktiver Gewinnanteil von 30% zugrunde gelegt wird, der dann mit 25% versteuert wird. Bei der Eröffnung einer Short-Position über 10.000 EUR werden also 750 EUR Steuern abgeführt und nur 9250 EUR auf das Konto des Verkäufers gebucht. Wenn die Position dann für 8000 EUR eingedeckt wird, dürfen wir keine Steuererstattung vornehmen - was wir normalerweise gerne machen würden, da der Gewinn ja nicht bei den fiktiven 3000 EUR, sondern nur bei echten 2000 EUR lag. Die Steuerdifferenz zu ungunsten des Kunden in Höhe von 250 EUR dürfen wir leider nicht gutschreiben. Wenn der Gewinn größer als 30% ausfällt, wird allerdings auch keine Steuer nachbelastet.“

So, damit dürfte wohl eines klar sein: Shorten in Deutschland (bzw. auf deutschen Depots)– vorbei! Denn die Steuer wird erst mal fällig, selbst wenn man gar keinen Gewinn hat (oder sogar Verlust). Zudem wird offensichtlich, dass selbst Tage vor der Einführung(!) bei den Banken noch Unsicherheit besteht, was einzig und allein dem Gesetzgeber bzw. den ausführenden Behörden anzulasten ist. Wer also viel und vor allem erfolgreich shorten will, kommt um einen Auslandsbroker nicht herum.




Sehr geehrte Damen und Herren,

aus früheren Jahren bestehen bei mir noch Verlustvorträge.

Wie gehe ich nächstes Jahr damit um? Kann ich diese z.B. meinem Broker mitteilen und dieser rechnet mögliche Gewinne in 2009 dagegen, bis sie aufgebraucht sind?

Oder ist die Verrechnung nur über die Steuererklärung 2009 möglich?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen




Bei Verlusten bis incl. 2008 ist es so: Sie müssen diese in Ihrer Steuererklärung deklarieren, das Finanzamt stellt diese dann fest. Was nicht geht, ist diesen Bescheid Ihrem Broker zu schicken. Sie werden für in 2009 getätigte Trades also definitiv erst mal Steuern abführen müssen (sofern Sie Gewinne machen…) und können Ihre Verlust-Vorträge dann im Rahmen der Steuererklärung nutzen. Für Verlustvorträge, die ab 2009 entstehen ist das anders. Ihre Bank führt Verlustverrechnungstöpfe (einen für Aktien, einen für alle anderen Kapitaleinnahmen) auch über das Jahr hinaus, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen – die neuen Verlustvorträge werden automatisch berücksichtigt. Haben Sie mehrere Depots und wollen übergreifend die Steuerlast optimieren, können Sie bis 15.12. eines Jahres (erstmals 2009) eine Verlustbescheinigung beantragen und dann im Rahmen der Steuererklärungen Depots miteinander verrechnen.




Hallo Herr Kühn,

Sie schreiben, dass Verluste aus Aktienanlagen, von im Jahr 2008 gekaufte Aktien, die im Jahr 2009 innerhalb der Spekulationsfrist von 1 Jahr mit Verlust verkauft wurden, nicht mehr dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen würden. Dann würde es sich ggf. lohnen, Verluste erst im nächsten Jahr zu realisieren.
Sind Sie sich da ganz sicher? Wird denn nicht einfach nur zwischen altem Recht und neuem Recht unterschieden? Altes Recht, wenn der Erwerb der Aktie vor dem Jahr 2009 stattfand? Dann würde auch bei einem Verkauf 2009 das Halbeinkünfteverfahren zur Anwendung kommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier noch eine Mischform gibt.
Freundliche Grüße

Ganz wichtig: Hier ist ein schwerwiegender Fehler unterlaufen! Die Abgeltungsteuer gilt bei Aktien definitiv erst bei Käufen nach dem 31.12.2008 (§52a Abs. 10 EStG). Für Käufe davor gilt demnach noch das alte Recht, sowohl was die Spekulationsfrist angeht als auch das Besteuerungsverfahren (Halbeinkünfteverfahren bei Aktien). Sie haben also völlig Recht, der Fehler liegt auf meiner Seite!




Hallo,
ist bekannt wie Aktienverluste der Vorjahre behandelt werden wenn ich ab 2009 Aktiengewinne mache? Schön wäre es eine Art Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung beim Depot hinterlegen zu können, damit die Gewinne erst mal gegen die Verluste gegengerechnet werden, bevor abgeführt wird. Irgendwas bekannt?
mfG

Diese Frage wurde weiter oben geklärt. Eine NV-Bescheinigung kann man theoretisch erhalten, wenn man insgesamt so geringe Einnahmen hat, dass die Abgeltungsteuer voraussichtliche ohnehin erstattet würde (weil Grund-und andere Freibeträge nicht ausgeschöpft werden). Bei Rentnern und Studenten wäre das z.B. denkbar. Liegt dem Broker eine solche NV-Bescheinigung vor, so zieht er keine Abgeltungsteuer ab. Egal, wie hoch die Gewinne sind! Das befreit Sie natürlich nicht von der Pflicht, diese Gewinne dann nach zu deklarieren, wenn sie doch so hoch sind dass Steuer anfallen würde. Mir erscheint das wie eine Einladung zum Steuerhinterziehen für bestimmte Bevölkerungsgruppen, denn die Überprüfungswahrscheinlichkeit für Kapitaleinnahmen ab 2009 ist nahe Null.




Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe gelesen, dass Verluste, die bis Ende 2008 realisiert werden, nachträglich bis 2013 mit Gewinnen verrechnet werden können.
Unklar ist mir die tatsächlich verrechenbare Summe und das will ich an einem Bespiel nachfragen.
Angenommen mir wird in 2008 (Aktien, bei einer Haltedauer unter einem Jahr) 2000 € Verlust von Finanzamt anerkannt.
Im Jahr 2009 erziele ich einen Gewinn (ebenfalls Aktien) von 2000 €.
a) Fallen nun keine Steuern an weil -2000+2000=0 €?
Oder aber
b) sind 1000 € zu versteuern weil man den Verlust wegen des Halbeinkünfte Verfahrens halbiert, den Gewinn aber voll ansetzt (-1000+2000=1000 €)?
Mit freundlichen Grüssen und vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

Ihre Variante b) ist richtig und das ist wirklich ärgerlich. Aber so ist es nunmal: Gewinne aus Aktienverkäufen zählen ebenso wie Verluste bei Kauf noch in 2008 (und Haltefrist unter einem Jahr) nur zur Hälfte. Ein Verlust von real 2000 EUR führt also nur zu einem Verlustvortrag von 1000 EUR. Verluste aus Derivaten dagegen (z.B. Zertifikate) zählen voll.




Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe angenommen, dass die Gewinne und die Verluste z. B. aus einem Aktienhandel
verrechnet werden und die Abgeltungssteuer auf die tatsächliche Gewinne direkt von der Bank abgeführt wird. Somit wird eine Einkommensteuererklärung überflüssig, sofern man nur ein Depot hat und nur eine Art des Wertpapierhandels betreibt - hier im Beispiel Aktienhandel.
Möchte man unterschiedlich entstandene Verluste (Derivate-Handel, usw.) bei mehreren Brokern
mit Gewinnen verrechnen, bleibt die Steuererklärung weiterhin im eigenen Interesse
unausweichlich. Und jetzt meine Frage, bezogen auf das o. g. Beispiel (Handel ausschließlich mit Aktien und nur ein Depot): Wann werden die Verluste gegen Gewinne verrechnet, sollte der Broker die Abgeltungsteuer auf Gewinn sofort nach ihrem Entstehen abführen ?
Muss ich mich um die Verrechnung selber kümmern?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Also: Sie führen nur ein Depot und handeln nur Aktien: Dann kümmern Sie sich um gar nichts (außer um gute Geschäfte!). Die Steuer wird zum Zeitpunkt der Gewinnentstehung abgeführt. Wenn Sie also am 2. Januar eine Aktie für 100 EUR kaufen und am 30. Januar für 150 EUR verkaufen, dann wird am 30. Januar die Steuer auf 50 EUR Gewinn abgeführt. Machen Sie danach einen Verlusttrade, dann kommt der in den Verlustverrechnungstopf. Kommt danach wieder ein Gewinn, dann wird erst der Verlustvortrag aus dem Topf aufgebraucht, und nur wenn der Gewinn größer ist erneut Steuer abgeführt – usw…




Hallo,
Ich habe eine Frage zur Berücksichtigung von Finanzierungskosten im Rahmen der Abgeltungsteuer. Bei CFDs ist das ja besonders wichtig. Werden diese bei der Gewinnermittlung berücksichtigt?

MfG

Finanzierungskosten (Zinsen) gehören eigentlich nicht zu den Anschaffungskosten. CMC Markets als größter Player behauptet auf seiner Webseite: „Abzugsfähig bleiben die in direktem Zusammenhang mit einer CFD-Transaktion anfallenden Aufwendungen (zum Beispiel Kommissionen, Finanzierungsgebühren, etc.)“ Ich kann Ihnen nur raten, bei Ihrem CFD-Broker noch mal konkret nachzuhaken.


TJ-Fazit: Für aktive Trader ist ein Auslandsbroker eine Überlegung wert, da zunächst keine Abgeltungsteuer anfällt! Zumindest für 2009. Sie müssen aber mit folgendem rechnen: Wenn Sie dann Gewinne im Rahmen Ihrer Steuerklärung nachdeklarieren, vor allem wenn es um hohe Beträge geht, könnte Ihr Finanzamt Sie zu Vorauszahlungen verdammen – im Namen der Gerechtigkeit gegenüber den Abgeltungsteuer-Opfern. Das ist auch in der Vergangenheit schon vielen Tradern passiert (obwohl auch den Behörden bekannt sein sollte, dass Spekulationsgewinne schwer zu planen sind). Gut möglich ist auch, dass noch einige Regelungen nachgebessert werden, z.B. beim Shorten oder was den Zeitpunkt der Gewinnabführung angeht. Vieles scheint trotz der recht langen Vorbereitungszeit sehr unüberlegt und dürfte 2010 nachgebessert werden – außer die massenhafte Flucht auf Auslandsdepots war das Ziel der Abgeltungsteuer….Wenn Sie ein Auslandsdepot in Betracht ziehen, bieten sich auf der einen Seite natürlich das deutschsprachige Ausland an (Österreich z.B. Brokerjet) oder Auslandsdepots mit deutschsprachigem Service. CMC Markets, Lynx, etc. praktisch jeder Player hat sich auf die Situation eingeschossen. Die Abwicklung läuft dann so: Die Bank führt keine Steuer ab, Sie erhalten am Jahresende in der Regel eine Gewinnaufstellung (vorher erfragen ob das auch wirklich gemacht wird!), so dass sie diese dann einfach Ihrer Steuererklärung beilegen können und die Steuer erst in 2010 abführen. Achten Sie aber unbedingt auf Fragen wie Einlagensicherung etc.! Sicherheit geht vor Steuerersparnis…

Wenn Sie weitere Fragen haben, das Thema wird auch in 2009 weiter von uns behandelt: info@tradersjournal.de

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