ROUNDUP Betriebsratswahl in Daimler-Zentrale am Mittwoch
STUTTGART - Die Mitarbeiter in der Zentrale des Autobauers Daimler können nach heftigen Auseinandersetzungen nun doch noch wie geplant an diesem Mittwoch einen neuen Betriebsrat wählen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Stuttgart am Dienstag. Der zuständige Wahlvorstand habe die Zahl der zu wählenden Betriebsräte korrekt berechnet, sagte die Vorsitzende Richterin Heide Steer. Die Voraussetzungen für einen Abbruch der Abstimmung seien nicht gegeben.Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte zuvor den Urnengang gestoppt. Grund: Die Zahl der Betriebsräte wurde nach Auffassung der Richter in der Wahlausschreibung im Januar zu hoch angegeben. Gegen diese Entscheidung hatte der Autobauer Beschwerde eingelegt.
HINTERGRUND
Knackpunkt in dem Streit war die Zahl der Mitarbeiter in der Daimler-Zentrale. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind bei mehr als 12.000 Beschäftigten 39 Betriebsräte vorgesehen, bei weniger Mitarbeitern sind es nur 37. Der zuständige Wahlvorstand war bei der Ausschreibung der Abstimmung davon ausgegangen, dass 39 Betriebsratsmitglieder gewählt werden sollen. Diese Einschätzung sei nicht abwegig, sagte Steer.
Das Arbeitsgericht hatte dagegen zuvor entschieden, der Wahlvorstand hätte mit weniger als 12.000 Mitarbeitern planen müssen, weil der Abbau von Stellen angekündigt worden sei. Daimler argumentierte, es habe keine gefestigten Pläne für einen solchen Stellenabbau gegeben. Die Ausschreibung zur Betriebsratswahl sei deshalb korrekt gewesen. ´Wir freuen uns, dass die Wahl wie geplant stattfinden kann´, sagte eine Daimler-Sprecherin.
CHRISTLICHE GEWERKSCHAFT METALL HATTE FALL INS ROLLEN GEBRACHT
Derzeit arbeiten in der Zentrale Angaben des Unternehmens zufolge mehr als 12.000 Menschen, zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung Mitte Januar waren es 11.852 Beschäftigte.
´Wir freuen uns über den Sieg der Vernunft und dass Schaden von den Beschäftigten abgewendet wurde´, sagte eine Sprecherin von Gesamtbetriebsrats-Chef Erich Klemm. Die Amtszeit des derzeitigen Betriebsrates endet in der Daimler-Zentrale Ende März. Hätte das Gericht die Wahl gestoppt, wäre frühestens in sechs bis zehn Wochen ein neuer Betriebsrat gewählt worden. Bis dahin hätte es keine Arbeitnehmervertretung gegeben.
Ins Rollen gebracht hatte den Fall die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM). Das Thema, das die CGM vorbrachte, spielte bei den Gerichtsentscheidungen jedoch keine entscheidende Rolle. Die CGM ist der Meinung, dass der Wahlvorstand einige Führungskräfte zu Unrecht von den Betriebsratswahlen ausgeschlossen und stattdessen den Wahlen zum Sprecherausschuss leitender Führungskräfte zugewiesen hat. Die CGM kündigte im Gerichtssaal bereits an, die Betriebsratswahl anfechten zu wollen./sba/DP/he
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