Verbraucherkredite Die neuen Kreditregeln
Seit Freitag, 11. Juni, gelten neue Vorschriften für Verbraucherkredite. Was das für die Kunden bedeutet.Für Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner ist die Sache klar: „Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie verankern wir deutlich strengere Regeln für die Kreditwerbung.” Wie die CSU-Politikerin setzt auch Gerd Billen, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), da¬rauf, dass mit der Neuregelung vor allem die vielen unseriösen Lockvogelangebote bei den Krediten verhindert werden: „Der aggressiven, Ab x Prozent-Werbung, die Zinssätze bewirbt, die Verbraucher nur in Einzelfällen erhalten können, geht es an den Kragen.”
Voraussetzung, so Billen weiter, sei jedoch, dass die Vorschrift effektiv kontrolliert werde. Konsequenzen im Markt sieht auch Max Herbst von der FHM Finanzberatung in Frankfurt: „Ich erwarte, dass die bonitätsabhängigen Zinsangebote bei den Ratenkrediten weniger werden und wieder Zinsen genannt werden, die jeder bekommen kann.” Grund: Nach der neuen Preisangabenverordnung dürfen die Banken jetzt nur noch mit Zinskonditionen werben, die mindestens zwei Drittel aller Antragsteller auch wirklich erhalten. Die in der Werbung herausgestellten Angebote müssen zudem eine Beispielrechnung enthalten, in der der Nettodarlehensbetrag sowie der Soll- und der Effektivzinssatz angeführt sind.
Die schärferen Kreditwerbevorgaben sind nur ein Aspekt der seit dem 11. Juni geltenden Verbraucherkreditrichtlinie. Sie markiert ein weiteres Stück Binnenmarktangleichung im Finanzsektor: Innerhalb der EU gibt es jetzt erstmals in allen 27 Mitgliedsstaaten die gleichen Klauseln für Verbraucherkredite, vor allem eine europaweit verbindliche Berechnung des Effektivzinssatzes.
Die Neuregelung greift bei entgeltlichen Darlehensverträgen zwischen Unternehmen als Darlehensgeber und Verbrauchern als Darlehensnehmer. Damit sind nicht nur Ratenkredite erfasst, sondern auch Teilzahlungsverträge, Baudarlehen, Leasinggeschäfte sowie Existenzgründerdarlehen bis zu 75 000 Euro. Ausgenommen sind dagegen Arbeitgeberdarlehen sowie Minikredite bis 200 Euro. Wer also zum Hauskauf Fremdkapital braucht, kann sich jetzt europaweit nach den günstigsten Konditionen umsehen. Auch beim Autokauf auf Pump endet die Suche nach dem besten Kredit nicht mehr zwangsläufig an der Landesgrenze.
Mindestens so wichtig wie die Vorgaben zur Werbung ist die neue vorvertragliche Informationspflicht von Darlehensgebern und eventuell beteiligten Kreditvermittlern. Diese müssen vor Vertragsabschluss in einer Standardinformation detaillierte Angaben über sich sowie über Darlehensart, effektiven Jahreszins, Nettodarlehensbetrag, Sollzinsen, Vertragslaufzeit, Gesamtbetrag und Verzugszins machen. Hinzu kommt ein Hinweis auf Widerrufs- und Beschwerderechte. Zusätzlich kann der Kunde einen Entwurf des Darlehensvertrags sowie ¬einen Tilgungsplan fordern.
Die Standardinformation ist vor allem mit Blick auf Kreditausfall- oder Restschuldversicherungen wichtig. Viele Banken knüpfen ihre Darlehenszusage an den Abschluss einer solchen Police, ohne die Kosten transparent zu machen und in den Effektivzins einzurechnen. Aus einem Effektivzins von zehn Prozent werden dann bezogen auf die Nettokreditsumme oft 20 Prozent und mehr. Dem ist jetzt ein Riegel vorgeschoben: Wenn die Kosten der Versicherung nicht im effektiven Jahreszins enthalten sind, muss der Darlehensgeber beweisen, dass der Kredit auch ohne Versicherung zu gleichen Konditionen vergeben worden wäre.
Ebenfalls wichtig: das neue Kündigungsrecht. Bei unbefristeten Verträgen darf der Geldgeber nur noch kündigen, wenn eine Frist von mindestens zwei Monaten vereinbart ist. Der Verbraucher kann dagegen jederzeit kündigen. Eine Abweichung ist nur gültig, wenn der Darlehensnehmer zu einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat verpflichtet wird. Bei befristeten Verträgen, die nicht durch Grundschuld oder Hypothek besichert sind, kann der Darlehensnehmer den Kredit jederzeit ganz oder teilweise tilgen.
Im Gegenzug darf die Bank dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese darf jedoch höchstens ein Prozent des zurückgezahlten Betrags ausmachen. Läuft das Darlehen kürzer als ein Jahr, sind es nur 0,5 Prozent. Neu ist zudem, dass Darlehensverträge nicht mehr unbedingt der Schriftform bedürfen. Im Internetzeitalter reicht jetzt auch eine elektronische ¬Vertragsform bei Verwendung einer elektronischen Signatur.
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