Baden-Württemberg will Pauschale fürs Arbeitszimmer
STUTTGART - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur besseren steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern macht sich Baden-Württemberg für eine stark vereinfachte Neuregelung stark. Arbeitnehmer sollen jedes Jahr eine Pauschale von 960 Euro absetzen können. Landesfinanzminister Willi Stächele (CDU) bestätigte am Samstag in Stuttgart einen entsprechenden Bericht der ´Wirtschaftswoche´.Der Betrag von 960 Euro entspreche den durchschnittlichen Kosten, die ein häusliches Arbeitszimmer im Jahr verursache, schrieb Stächele in einem Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Es sei sinnvoll, ´für ein zum Werbungskostenabzug berechtigendes häusliches Arbeitszimmer die Raumkosten mit abgeltender Wirkung pauschal zu berücksichtigen. Dies würde die Steuerbürger und die Finanzverwaltung von unnötiger Bürokratie entlasten, da der Einzelnachweis der Kosten entfiele.´
Bei der bis 2006 gültigen Regelung mussten die Steuerzahler aufwendige Einzelnachweise zusammenstellen, in denen sie anteilig Miete, Strom- und andere Nebenkosten aufschlüsselten. Unterm Strich würden dem Fiskus bei der Pauschale keine Einnahmen verloren gehen, betonte Stächele. Von der Pauschale ausgenommen wären nach wie vor Kosten für die Einrichtung des Zimmers, wozu etwa Schreibtisch und Computer zählen. Diese blieben wie bisher voll steuerlich absetzbar.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Juli die 2007 eingeführte Beschränkung der Abzugsmöglichkeiten für verfassungswidrig erklärt. Nutznießer des Urteils sind vor allem Lehrer und andere Berufstätige, die zum Teil von zu Hause aus arbeiten und denen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt./bl/DP/he
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