ROUNDUP/Erbitterter Streit vor Gericht Kirch trifft auf Breuer
MÜNCHEN - Neun Jahre nach der spektakulären Pleite seines Medien-Imperiums ist Leo Kirch zum ersten Mal vor Gericht mit dem früheren Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer zusammengetroffen. Der 84 Jahre alte Kirch macht den Ex-Manager und die größte deutsche Bank für den Zusammenbruch seiner Firmen-Gruppe verantwortlich und streitet seit Jahren erbittert um milliardenschweren Schadenersatz. Nach gut eineinhalb Stunden brach der Vorsitzende Richter Guido Guido Kotschy die Vernehmung des schwer kranken Kirchs auf Anraten von dessen Arzt allerdings ab und will Kirch nun später wieder laden.Der im Rollstuhl sitzende Kirch war kaum in der Lage zu sprechen. Nur mit Hilfe seiner langjährigen Mitarbeiterin Gertrude Barrera-Vidal, die auch eine Erklärung Kirchs verlas, konnte Kirch die Fragen des Senats zur Vorgeschichte des Falls beantworten. Breuer folgte der Befragung zunächst ohne größere Regung - meist mit verschränkten Armen. Beide würdigten sich kaum eines Blickes. Im Laufe des Tages wurden auch der Kirch-Vertraute Dieter Hahn und der frühere Deutsche-Bank-Manager Michael Cohrs vernommen.
Kirch wirft der Bank und Breuer vor, die Pleite seines Konzerns verschuldet zu haben. Breuer hatte wenige Monate vor der Pleite der Kirch-Gruppe 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt. Nach dem Interview hätten die Banken kein Geld mehr gegeben, meint Kirch. Auch wenn Breuer das Interview inzwischen bereut, weisen er und die Bank die Vorwürfe zurück. ´Was ich gesagt habe, war die Wahrheit und allgemein bekannt´, sagte Breuer zum Auftakt vor vier Wochen. Die schlechte Lage der hoch verschuldeten Mediengruppe sei damals längst öffentlich diskutiert worden.
In dem Verfahren will das Gericht vor allem klären, ob die Bank mit Kirch auch über neue Kredite für dessen Unternehmen gesprochen hat und ob es damit Geschäftsbeziehungen etwa als Vorvertrag auch zu den 17 in der KGL Pool gebündelten Kirch-Firmen gab, für die Kirch in dem aktuellen Prozess zwei Milliarden Euro Schadenersatz haben will. Wäre dem so, hätte sich Breuer möglicherweise nicht mehr öffentlich über Kirchs Kreditwürdigkeit äußern dürfen. Sollte der Zivilsenat dies bejahen, müsste Kirch allerdings nach wie vor beweisen, dass das Interview den Schaden verursacht hat und wie hoch der Schaden war.
Zudem untersuchen die drei Richter des 5. Zivilsenats, ob das Interview möglicherweise Teil eines Plans der Bank gewesen sein könnte, Druck auf Kirch zu machen, um die Unternehmensgruppe anschließend beraten zu können. Die Bank und Breuer haben Vorwürfe, den Zusammenbruch der Gruppe für den eigenen Vorteil mit verursacht zu haben, immer heftig zurückgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hatte 2006 festgestellt, dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zustehen könnte - allerdings nur für Schäden bei Firmen, die vertraglich mit der Deutschen Bank verbunden waren. In ihrem Urteil gingen die Bundesrichter dabei vor allem auf die Printbeteiligungs GmbH ein, in der Kirch seinen Anteil am Springer-Konzern gebündelt hatte und warfen Breuer auch eine Pflichtverletzung vor. Die Richter prüfen nun, ob es durch mehrere Vorgespräche ein ´vorvertragliches Verhältnis´ zwischen Bank und KGL Pool gab - und ob es in diesem Fall einen Schadenersatzanspruch gibt.
In erster Instanz war Kirch im März 2009 vor dem Landgericht München I mit diesem Versuch gescheitert - eine Beweisaufnahme gab es damals allerdings nicht. Dies hatte Richter Kotschy bereits zu Beginn des Prozesses vor vier Wochen kritisiert. Wie das Verfahren ausgeht ist offen. Nach einer Reihe von Niederlagen kann Kirch aber zumindest weiter auf einen Erfolg gegen Breuer und die Bank hoffen. In einem weiteren Verfahren um Schadenersatz für die Beteiligungsgesellschaft war Kirch zuletzt vor dem Landgericht München I unterlegen. Auch gegen dieses Urteil geht Kirch vor./sbr/DP/stk
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