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DGAP-News Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

 |  13.07.2011, 13:00  |  92 Aufrufe  |   0  | 


DGAP-News: BKN International AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs.
2 Satz 1 WpHG

13.07.2011 / 13:00




Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
festgestellt, dass der verkürzte Konzernabschluss und der zugehörige
Konzernzwischenlagebericht der BKN International AG, Köln, zum 31.3.2009
fehlerhaft sind:

1. Die BKN International AG hat im Konzernzwischenlagebericht nicht über
das bestandsgefährdende Liquiditätsrisiko berichtet, welches sich aus einem
gegen die Gesellschaft bestehenden gerichtlichen Titel in Höhe von 1,5 Mio.
Euro nebst Zinsen und einer künftigen Steuerforderung in Höhe von 0,2 Mio.
Euro ergab. Die mangelnde Darstellung dieses Liquiditätsrisikos verstößt
gegen §§ 37y, 37w Abs. 4 Satz 1 WpHG, wonach im Konzernzwischenlagebericht
die wesentlichen Risiken für die dem Berichtszeitraum folgenden sechs
Monate des Geschäftsjahres zu beschreiben sind.

2. Der verkürzte Konzernabschluss der BKN International AG ist
unvollständig:

a) Entgegen §§ 37y Nr. 2 Satz 2, 37w Abs. 3 WpHG i. V. m. IAS 34.8(c)
(1998) fehlt eine verkürzte Aufstellung, die alle Veränderungen des
Eigenkapitals zeigt, die nicht aus Kapitaltransaktionen mit Eigentümern
oder Ausschüttungen an Eigentümer resultieren.

b) Entgegen §§ 37y Nr. 2 Satz 2, 37w Abs. 3 WpHG i. V. m. IAS 34.16(g)
(1998) fehlen im Konzernanhang die Ergebnisse der Segmente der
übergeordneten Segmentierungsebene.

Ende der Corporate News




13.07.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Sprache:        Deutsch                                                
Unternehmen:    BKN International AG                                   
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Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);     
                Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart  

Ende der Mitteilung    DGAP News-Service  

  
131888 13.07.2011                                                      
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