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DGAP-Adhoc WMF Württemberg. Metallwarenfabrik AG: WMF-Aufsichtsrat stimmt Aktienrückkauf zu (deutsch)

Autor: dpa-AFX
 |  22.09.2011, 13:22  |  468 Aufrufe  |   0  | 

WMF Württemberg. Metallwarenfabrik AG: WMF-Aufsichtsrat stimmt Aktienrückkauf zu

WMF Württemberg. Metallwarenfabrik AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Aktienrückkauf

22.09.2011 13:22

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad hoc Information

WMF-Aufsichtsrat stimmt Aktienrückkauf zu

Der Aufsichtsrat der WMF Württembergische Metallwarenfabrik

Aktiengesellschaft in Geislingen/Steige hat gemäß dem Beschluss der

Hauptversammlung vom 17. Juni 2010 in seiner heutigen Sitzung dem Vorschlag

des Vorstands zugestimmt, von der durch die Hauptversammlung beschlossenen

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß den gesetzlichen und den

Vorgaben der Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Der Erwerb wird ausschließlich mit dem Zweck einer späteren Einziehung der

erworbenen Aktien erfolgen oder um sie bei etwaigen

Unternehmenszusammenschlüssen, Käufen von Unternehmen, Unternehmensteilen

oder Beteiligungen als Gegenleistung zu verwenden. Über die konkrete

Verwendung ist zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zu entscheiden.

Derzeit ist keine konkrete Verwendung der zu erwerbenden eigenen Aktien im

Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, Käufen von Unternehmen,

Unternehmensteilen oder Beteiligungen geplant.

Die eigenen Aktien werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft.

Damit soll ein Kreditinstitut beauftragt werden. Es können Aktien in einem

Gesamtwert von bis zu EUR 30 Mio. (ohne Nebenkosten) erworben werden,

höchstens aber gemäß der gesetzlichen Regelung bis zu 10 % des

Grundkapitals (1,4 Mio. Stück). Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener

Aktien kann der Vorstand vorerst bis zum 30. September 2012 Gebrauch

machen. Es werden Stamm- und Vorzugsaktien proportional zum Grundkapital

oder überproportional Vorzugsaktien erworben.

Die Gesellschaft wird das Kreditinstitut anweisen, sich nach besten Kräften

zu bemühen, die Vorgaben des Art. 5 Verordnung (EG) 2273/2003

('Verordnung') einzuhalten. Danach dürfen Aktien insbesondere nicht zu

einem Kurs erworben werden, der über den des letzten unabhängig getätigten

Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des im jeweiligen

Zeitpunkt höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen

der Kauf stattfindet, liegt. Nach dem Beschluss der Hauptversammlung darf

der Gegenwert je Aktie zudem den Mittelwert der Aktienkurse an den letzten

fünf Handelstagen vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb nicht um

mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Die Gesellschaft wird Veröffentlichungen über die Umsetzung des Programms

gemäß Art. 4 der Verordnung vornehmen.

Geislingen/Steige, 22. September 2011

22.09.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: WMF Württemberg. Metallwarenfabrik AG

Eberhardstraße

73309 Geislingen

Deutschland

Telefon: +49 (0)73 3125-85 73

Fax: +49 (0)73 3125-80 76

E-Mail: finanzen@wmf.de

Internet: www.wmf.de

ISIN: DE0007803009, DE0007803033

WKN: 780300, 780303

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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