DGAP-Adhoc WMF Württemberg. Metallwarenfabrik AG: WMF-Aufsichtsrat stimmt Aktienrückkauf zu
WMF Württemberg. Metallwarenfabrik AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Aktienrückkauf
22.09.2011 13:22
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Ad hoc Information
WMF-Aufsichtsrat stimmt Aktienrückkauf zu
Der Aufsichtsrat der WMF Württembergische Metallwarenfabrik
Aktiengesellschaft in Geislingen/Steige hat gemäß dem Beschluss der
Hauptversammlung vom 17. Juni 2010 in seiner heutigen Sitzung dem Vorschlag
des Vorstands zugestimmt, von der durch die Hauptversammlung beschlossenen
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß den gesetzlichen und den
Vorgaben der Hauptversammlung Gebrauch zu machen.
Der Erwerb wird ausschließlich mit dem Zweck einer späteren Einziehung der
erworbenen Aktien erfolgen oder um sie bei etwaigen
Unternehmenszusammenschlüssen, Käufen von Unternehmen, Unternehmensteilen
oder Beteiligungen als Gegenleistung zu verwenden. Über die konkrete
Verwendung ist zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zu entscheiden.
Derzeit ist keine konkrete Verwendung der zu erwerbenden eigenen Aktien im
Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, Käufen von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen geplant.
Die eigenen Aktien werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft.
Damit soll ein Kreditinstitut beauftragt werden. Es können Aktien in einem
Gesamtwert von bis zu EUR 30 Mio. (ohne Nebenkosten) erworben werden,
höchstens aber gemäß der gesetzlichen Regelung bis zu 10 % des
Grundkapitals (1,4 Mio. Stück). Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien kann der Vorstand vorerst bis zum 30. September 2012 Gebrauch
machen. Es werden Stamm- und Vorzugsaktien proportional zum Grundkapital
oder überproportional Vorzugsaktien erworben.
Die Gesellschaft wird das Kreditinstitut anweisen, sich nach besten Kräften
zu bemühen, die Vorgaben des Art. 5 Verordnung (EG) 2273/2003
(´Verordnung´) einzuhalten. Danach dürfen Aktien insbesondere nicht zu
einem Kurs erworben werden, der über den des letzten unabhängig getätigten
Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des im jeweiligen
Zeitpunkt höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen
der Kauf stattfindet, liegt. Nach dem Beschluss der Hauptversammlung darf
der Gegenwert je Aktie zudem den Mittelwert der Aktienkurse an den letzten
fünf Handelstagen vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb nicht um
mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Die Gesellschaft wird Veröffentlichungen über die Umsetzung des Programms
gemäß Art. 4 der Verordnung vornehmen.
Geislingen/Steige, 22. September 2011
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