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    Finanztransaktionssteuer  2458  1 Kommentar EU-Kommission bittet Finanzsektor zur Kasse

    Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer den 27 EU-Mitgliedstaaten vorgestellt. Die Finanztransaktionssteuer würde auf alle zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen mit Finanzinstrumenten erhoben werden, sofern mindestens eine Transaktionspartei in der Europäischen Union ansässig ist.

    Der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem Steuersatz von 0,1 % und Derivatkontrakte mit einem Steuersatz von 0,01 % besteuert werden. Dadurch wären jährliche Einnahmen von etwa 57 Milliarden Euro möglich. Die Finanztransaktionssteuer soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

    "Mit diesem Vorschlag wird die Europäischen Union zum Wegbereiter für die Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer,“ sagte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta. Er sei sich sicher, „dass diese Steuer die Erwartungen der EU-Bürger im Hinblick auf einen angemessenen Beitrag des Finanzsektors erfüllt.“ Zudem äußerte sich Semeta zuversichtlich, „dass unsere Partner in der G20 einsehen werden, dass es in ihrem Interesse liegt, uns auf diesem Weg zu folgen."



    Die EU-Kommission führt drei Gründet für die Einführung der Steuer an:  
      

    - Erstens soll der Finanzsektor in Zeiten der
    Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten einen angemessenen
    Beitrag leisten. Der Finanzsektor hatte einen wesentlichen Anteil am
    Entstehen der Wirtschaftskrise, während die Regierungen und damit die
    Bürger Europas die Kosten für die massiven durch Steuergelder
    finanzierten Rettungspakete für den Finanzsektor getragen haben.
    Zudem wird der Sektor im Vergleich zu anderen Sektoren gegenwärtig zu
    gering besteuert. Der Vorschlag würde zu erheblichen zusätzlichen
    Steuereinnahmen aus dem Finanzsektor führen, die den öffentlichen
    Kassen zufließen sollen.

    - Zweitens würde ein koordinierter Rahmen auf EU-Ebene zur
    Stärkung des EU-Binnenmarktes beitragen. Gegenwärtig gibt es in zehn
    Mitgliedstaaten eine Art Finanztransaktionssteuer. Durch den
    Vorschlag würden neue Mindeststeuersätze eingeführt und die
    unterschiedlichen in der EU bereits bestehenden
    Finanztransaktionssteuern harmonisiert. Dies wird
    Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt abbauen, von riskanten
    Handelsgeschäften abhalten und die regulatorischen Maßnahmen zur
    Vermeidung künftiger Krisen ergänzen. Die Finanztransaktionssteuer
    auf EU-Ebene würde die Position der EU in der Debatte über gemeinsame
    Regeln zur Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer,
    insbesondere im Rahmen der G20, stärken.

    - Die Einnahmen durch die Steuer würden zwischen der EU und den
    Mitgliedstaaten aufgeteilt. Ein Teil der Steuer würde als
    EU-Eigenmittelquelle genutzt, durch die die nationalen Beiträge
    teilweise verringert werden könnten. Die Mitgliedstaaten können sich
    zu einer Erhöhung des Einnahmeteils entscheiden, indem sie
    Finanztransaktionen mit einem höheren Steuersatz belegen.

     

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    Finanztransaktionssteuer EU-Kommission bittet Finanzsektor zur Kasse EU-Kommission stellt Vorschlag zur Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer vor. Diese würde auf alle Transaktionen mit Finanzinstrumenten erhoben werden, sofern mindestens eine Partei in der EU ansässig ist.

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