Finanztransaktionssteuer
EU-Kommission bittet Finanzsektor zur Kasse
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer den 27 EU-Mitgliedstaaten vorgestellt. Die Finanztransaktionssteuer würde auf alle zwischen Finanzinstituten
durchgeführten Transaktionen mit Finanzinstrumenten erhoben werden, sofern mindestens eine Transaktionspartei in der Europäischen Union ansässig ist.
Der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem Steuersatz von 0,1 % und Derivatkontrakte mit einem Steuersatz von 0,01 % besteuert werden. Dadurch wären jährliche Einnahmen von etwa 57
Milliarden Euro möglich. Die Finanztransaktionssteuer soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
"Mit diesem Vorschlag wird die Europäischen Union zum Wegbereiter für die Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer,“ sagte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta. Er sei sich sicher, „dass
diese Steuer die Erwartungen der EU-Bürger im Hinblick auf einen angemessenen Beitrag des Finanzsektors erfüllt.“ Zudem äußerte sich Semeta zuversichtlich, „dass unsere Partner in der G20 einsehen
werden, dass es in ihrem Interesse liegt, uns auf diesem Weg zu folgen."
Die EU-Kommission führt drei Gründet für die Einführung der Steuer an:
- Erstens soll der Finanzsektor in Zeiten der
Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten einen angemessenen
Beitrag leisten. Der Finanzsektor hatte einen wesentlichen Anteil am
Entstehen der Wirtschaftskrise, während die Regierungen und damit die
Bürger Europas die Kosten für die massiven durch Steuergelder
finanzierten Rettungspakete für den Finanzsektor getragen haben.
Zudem wird der Sektor im Vergleich zu anderen Sektoren gegenwärtig zu
gering besteuert. Der Vorschlag würde zu erheblichen zusätzlichen
Steuereinnahmen aus dem Finanzsektor führen, die den öffentlichen
Kassen zufließen sollen.
- Zweitens würde ein koordinierter Rahmen auf EU-Ebene zur
Stärkung des EU-Binnenmarktes beitragen. Gegenwärtig gibt es in zehn
Mitgliedstaaten eine Art Finanztransaktionssteuer. Durch den
Vorschlag würden neue Mindeststeuersätze eingeführt und die
unterschiedlichen in der EU bereits bestehenden
Finanztransaktionssteuern harmonisiert. Dies wird
Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt abbauen, von riskanten
Handelsgeschäften abhalten und die regulatorischen Maßnahmen zur
Vermeidung künftiger Krisen ergänzen. Die Finanztransaktionssteuer
auf EU-Ebene würde die Position der EU in der Debatte über gemeinsame
Regeln zur Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer,
insbesondere im Rahmen der G20, stärken.
- Die Einnahmen durch die Steuer würden zwischen der EU und den
Mitgliedstaaten aufgeteilt. Ein Teil der Steuer würde als
EU-Eigenmittelquelle genutzt, durch die die nationalen Beiträge
teilweise verringert werden könnten. Die Mitgliedstaaten können sich
zu einer Erhöhung des Einnahmeteils entscheiden, indem sie
Finanztransaktionen mit einem höheren Steuersatz belegen.
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