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Gold + Silber Absicherung Ihrer physischen Edelmetallbestände in Gold und Silber

 |  08.12.2011, 07:55  |  7812 Aufrufe  |   0  | 

So sichern Sie Ihre physischen Gold-/Silber-Bestände ab, um sich vor einem Kursrückgang im Edelmetallmarkt zu schützen!

Spezial-Thema: Gold- und Silber-Hedging 

Wer Gold- und Silbermünzen/-barren gekauft hat (oder noch kaufen möchte), um damit im Falle eines Währungscrashs oder einer Währungsumstellung z.B. die Waren des täglichen Bedarfs bezahlen zu können, sollte auch an die Möglichkeit denken, dass die Edelmetallpreise wieder in den Bereich von 2007 zurückfallen könnten (500 EUR je Feinunze für Gold bzw. 10 EUR/Feinunze für Silber )?

Diese Entwicklung würde beim Stand von Anfang Dezember 2011 (Gold bei ca. 1.300 EUR, Silber bei 24 EUR) über 60 % Wertverlust bedeuten, was somit offensichtlich der eigentlichen Sicherheitsidee des Edelmetallkäufers, der Erhaltung der Kaufkraft – widerspricht!

Jeder, der Gold oder Silber gekauft hat oder beabsichtigt sich noch damit einzudecken, sollte also auf jeden Fall wissen, dass er damit eine sehr spekulative Anlage tätigt!

Doch dieses Spekulations-Risiko kann minimiert werden (Profis nutzen diese Möglichkeit schon immer): Man könnte sich gegen einen eventuellen Preisverfall bei Gold / Silber „absichern“, indem man z.B. die entsprechende Menge Edelmetall „shortet“, d.h. „leerverkauft“.

 


 

Ein Beispiel (ohne Steuern, Kaufgebühren u.dgl.):

Sie kauften am 1. Dezember 2011 (das gleiche gilt natürlich für alle, die schon gekauft haben) 20 Feinunzen Gold zum Preis von je 1.300 EUR = Wert ca. 26.000 EUR. Steigt der Kurs auf 1.800 €/Feinunze an, können Sie sich glücklich schätzen, da Ihr Gold nun 10.000 EUR mehr wert ist. Fällt der Kurs jedoch auf 1.000 EUR (wo er gegen Ende 2010 stand), haben Sie zwar noch das Gold, aber Sie haben mit diesem Geschäft 6.000 EUR verloren. Sie hoffen also auf einen Preisanstieg bzw. SPEKULIEREN darauf, dass der Preis nicht wieder fällt!

Um dieses spekulative Element auszuschalten und trotzdem das physische Edelmetall als Sicherheit für den Fall der Fälle besitzen zu können, könnten Sie ein Absicherungsgeschäft einsetzen, das sogenannte „Hedging“!

  


Wie sieht unser 20-Feinunzen-Gold-Beispiel aus:

Sie könnten einfach die Menge, die Sie physisch (GEkauft) haben, bei einem Kurs von 1.300 EUR leer VERkaufen und wären somit „gehedged“, d.h. Sie hätten sich den Preis von 1.300 EUR je Feinunze gesichert. Ihnen könnte also leidlich egal sein, welches Szenario eintreten wird: Würde der Preis auf 1.800 EUR steigen, hätten Sie mit dem physischen Gold 10.000 EUR gewonnen, mit Ihrem „Absicherungsgeschäft" aber 10.000 EUR verloren = NULL. Würde der Preis auf 800 EUR je Feinunze fallen, hätten Sie mit Ihrem Gold zuhause 10.000 EUR verloren, aber mit dem „Absicherungs-Geschäft“ 10.000 EUR gewonnen = NULL. Egal wohin sich der Kurs bewegt, Sie hätten - wenn der Crash kommt - auf jeden Fall Ihr „Notgroschen“-Gold, und zwar ohne das bisher damit einhergehende Verlustrisiko!

 


 

Was wird für ein derartiges Absicherungsgeschäft benötigt?

Sie können Gold (und natürlich auch Silber) über ein Konto hedgen, über das Futures, Devisen und/oder CFDs gehandelt werden können.

Meistens werden solche Online-Handelsplattformen von Spekulanten genutzt, in letzter Zeit aber auch immer mehr von Hedgern, welche die interessanten Möglichkeiten der Absicherung erkennen! Die Kontoeröffnung ist meist kostenlos. Die Kapitalisierung Ihres Kontos sollte bei ca. 10 % - 20 % des Wertes Ihres Edelmetallbestandes liegen. Die Kosten für den Hedge als solchen sind überschaubar, da außer dem sogenannten "Spread" (Differenz von Geld- und Briefkurs) und der Handelsgebühr für die Haltedauer der Shortposition nur Gebühren für die Finanzierung anfallen (z.Zt. täglich ca. 1 EUR ).

Für die oben beschriebene Absicherungsaktion in der Höhe von 26.000 EUR müssten ca. 500 EUR als Kosten je Jahr ansetzen = weniger als 2%!

 


 

Mehr Details über das Hedging von Gold oder Silber und eine Handelsplattform, über die solche Hedgegeschäfte getätigt werden können, finden Sie im BrokerFinder-Artikel zur Edelmetall-Absicherung!

 

 


Hinweis laut §34b WpHG: Die Redaktion / der Autor ist in den entsprechenden Wertpapieren / Basiswerten derzeit nicht investiert. Es liegt daher kein Interessenskonflikt vor. Die in diesem Artikel enthaltenen Angaben stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

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