EU-Kartellverfahren gegen französische Wasserversorger
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission verdächtigt mehrere französische Wasserversorger der verbotenen Preisabsprache. Europas oberste Wettbewerbshüter haben daher ein Kartellverfahren gegen die französischen Unternehmen SAUR, Suez Environnement
Die Versorger hätten vermutlich ihr Vorgehen auf dem französischen Markt für Wasserversorgung und Abwasserreinigung abgesprochen und zu hohe Preise von den Verbrauchern verlangt, lautet der Vorwurf.
Sollte sich der Verdacht erhärten, dass die Unternehmen mit unlauteren Mitteln gegen Wettbewerber vorgehen und ihre Marktmacht missbrauchen, drohen ihnen hohe EU-Geldbußen von bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes. Preisabsprachen oder die Ausnutzung einer Monopol-Stellung zum Schaden von Konkurrenten oder Verbrauchern sind in der EU verboten. Eine Frist für den Abschluss der Untersuchung gibt es nicht.
Bereits im April 2010 hatte die EU-Kommission bei den betroffenen Firmen Büros durchsucht. Da bei Lyonnaise des Eaux ein Siegel, das die Ermittler angebracht hatten, gebrochen wurde, verhängte Brüssel eine Geldbuße von acht Millionen Euro gegen den Versorger./mt/DP/he

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