Honorare für Beratung?
Die Bundesregierung soll die Honorarberatung gesetzlich regeln. Das fordert zumindest der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
„Die Regierung hat eine Regelung versprochen, aber bislang nicht geliefert“, kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen (Foto) auch im Nachklang der Bundestagsdebatte vergangenen Donnerstag. Erforderlich sei eine gesetzliche Regulierung der Finanzberatung auf Honorarbasis, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert wird. Zudem müsse eine provisionsfreie Produktvermittlung gewährleistet werden.
Derzeit existiere in Deutschland die Dienstleistung Finanzberatung auf Honorarbasis praktisch nicht: „Der Gesetzgeber muss einen Rechtsrahmen schaffen, der die Honorarberatung stärkt“, fordert Billen. „Langfristig muss es allerdings darum gehen, sich vom provisionsgesteuerten Vertrieb ganz zu verabschieden.“
Eine effektive Regulierung der Finanzberatung auf Honorarbasis sollte aus Sicht des vzbv folgende Punkte abdecken:
• Das Berufsbild der Finanzberatung auf Honorarbasis müsse gesetzlich definiert werden, um Verbrauchern Rechtssicherheit zu gewährleisten, wenn sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.
• Die Finanzberatung auf Honorarbasis müsse berechtigt sein, auch Produkte zu vermitteln. Dabei ist sicherzustellen, dass die Beratung provisionsfrei erfolge. Eine Pflicht zum Angebot von provisionsfreien Nettotarifen sei hierfür die sinnvollste Lösung.
• Der Gesetzgeber müsse für den Beruf des Finanzberaters auf Honorarbasis bestimmte, nachzuweisende Qualifikationen vorschreiben.
• Die Aufsicht über Finanzberater auf Honorarbasis sollte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) angesiedelt sein.
• Es seien umfassende vorvertragliche Informations- und Aufklärungspflichten des Finanzberaters über die angebotene Dienstleistung (Leistungsbeschreibung) und seine Vergütung gesetzlich zu verankern.
(DIF)

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