Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

DGAP-Adhoc Urteil bzgl. Schadensersatzklage gegen RTL wurde heute von der Revisionsinstanz aufgehoben (deutsch)

Autor: dpa-AFX
 |  27.01.2012, 15:46  |  225 Aufrufe  |   0  | 

Urteil bzgl. Schadensersatzklage gegen RTL wurde heute von der Revisionsinstanz aufgehoben

TC Unterhaltungselektronik AG / Schlagwort(e): Rechtssache

27.01.2012 15:46

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

In dem Berufungsverfahren der TC Unterhaltungselektronik AG mit Sitz in

Koblenz und dem Fernsehsender RTL hat heute der Termin zur mündlichen

Verhandung vor dem 6. Senat des Oberlandesgerichtes Köln stattgefunden.

In dem erstinstanzlichen Verfahren hatte die 33. Zivilkammer des

Landgerichgs Köln die Schadenersatzklage auf Zahlung eines Betrages in Höhe

von 1.063.487 Euro überraschenderweise vollumfänglich abgewiesen, weil es

der TC Unterhaltungselektronik AG angeblich nicht gelungen sei, die Höhe

des entstandenen Schadens konkret zu belegen.

Wie die Gesellschaft soeben von ihrem Anwalt erfahren hat, hat der

Vorsitzende Richter des 6. Senates in der mündlichen Verhandlung darauf

hingewiesen, dass die Berufung Erfolg habe und das erstinstanzliche Urteil

aufzuheben sei, da aufgrund des Vortrages der TC Unterhaltungselektronik AG

dieser auf jeden Fall ein Mindestschaden entstanden sei, der auch vom

Fernsehsender RLT zu ersetzen sei. Zumindest einen solchen Mindestschaden

hatte das Landgericht beziffern müssen. Wenn das Landgericht aufgrund der

von der TC Unterhaltungselektronik AG eingereichten Unterlagen diesen

Mindestschaden nicht hätte beziffern können, so hätte das Gericht eine

Beweisaufnahme über die Schadenhöhe durchführen müssen. Da das Landgericht

dies unterlassen habe, sei das Urteil jedenfalls aufzuheben. Das

Oberlandesgericht wird nun am 15. Februar 2012 eine Entscheidung verkünden.

Es ist aufgrund der erteilten Hinweise davon auszugehen , dass das

Overlandesgericht insoweit einen Auflagen- und Beweisbeschluss verkünden

wird.

Kontakt:

Petra Bauersachs

0049 172 65 84 139

Fax: 0049 261 984 36 36

bauersachs@telecontrol.de

---------------------------------------------------------------------------

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Zum Hintergrund:

Die Gesellschaft hatte am 26.1.1999 mit der 'Fernsehfee' den weltweit

einzigen marktreifen TV-Werbeblocker vorgestellt, der werbefreie

Videoaufnahmen, aber auch völlig werbefreien TV -Livekonsum ermöglichte und

darüber hinaus diverse Kinderschutzfunktionen und eine genrebasierte

Sendersortierung bot.

Diese Automation ohnehin erlaubter und praktizierter Zuschauerautonomie

wurde daraufhin von RTL als Untergang des dualen Rundfunksystems bezeichnet

und über mehrere Jahre hinweg durch alle Instanzen bekämpft und mit einer

einstweiligen Verfügungen vom Markt ferngehalten.

Erst als die TC Unterhaltungselektronik AG Mitte 2004 auch vor dem

Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewann, hätte das Gerät nach fast 6 Jahren

an den Markt gehen können. Zu diesem Zeitpunkt war die notwendige

Infrastruktur (RDS Netz) aber nicht mehr verfügbar und die Hardware

selbstverständlich veraltet. Zum Neustart der patentierten Technik fehlen

der Gesellschaft bislang die Mittel.

27.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: TC Unterhaltungselektronik AG

Koblenzer Straße 132

56073 Koblenz

Deutschland

Telefon: 0049 261 98436 0

Fax: 0049 261 98436 36

E-Mail: bauersachs@telecontrol.de

Internet: www.telecontrol.de

ISIN: DE0007454209

WKN: 745420

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------------

Bewerten Sie diesen Artikel: (
0
Bewertungen)

Ihren XING-Kontakten zeigen

Schreibe Deinen Kommentar

 

Disclaimer