BVI Regulierung mit Augenmaß
Anforderungen an unabhängige Beratung nicht überspannen. Keine Zusatzanforderungen.
Die deutsche Fondsbranche verwaltet direkt und indirekt für rund 50 Millionen Menschen ein Vermögen von 1.783 Mrd. Euro. Die größte Anlegergruppe sind dabei institutionelle Investoren, die offenbar die gesetzlich regulierten Investmentfonds mit ihrem Insolvenzschutz sehr schätzen. Der Kapitalanlagebestand ausgewählter Anlegergruppen zeigt, dass die Fondsbranche der weitaus größte Verwalter von Altersvorsorgekapital in Deutschland ist. So haben beispielsweise Lebensversicherungen und Pensionskassen mehr als ein Viertel des Vorsorgekapitals in Investmentfonds angelegt. Berufsständische Versorgungswerke lassen rund 40 Prozent ihres Anlagekapitals von Fondsgesellschaften verwalten. „Investmentfonds sind der Kern des deutschen Altersvorsorgesystems. Neben Fondssparplänen verwalten die Asset Manager das Altersvorsorgekapital im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, der Riester-, Rürup- und Kapital-Lebensversicherungen sowie der Versorgungswerke“, erläuterte Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI Bundesverband Investment und Asset Management (Foto).
Kapitalgedeckte Altersvorsorge sei ohne Investmentfonds nicht denkbar. Weiteres Wachstumspotenzial sehen die Kapitalanlagegesellschaften auf dem Feld der privaten Altersvorsorge. Angesichts niedriger Zinsen und wachsender Inflationsgefahr könne beispielsweise mit Bundesanleihen kaum erfolgreich vorgesorgt werden. Der BVI plädiert deshalb für die Gleichberechtigung verschiedener Anlageprodukte. „Altersvorsorge bedeutet Kapitalbildung für den Ruhestand. Langfristiges Sparen sollte generell günstiger besteuert werden als kurzfristige Spekulation“, fordert Richter. „Ein Wettbewerb der Altersvorsorgeprodukte reduziert die Kosten, steigert die Effizienz und verbessert das Versorgungsniveau der Bevölkerung.“
Neben der Altersvorsorge stehe auch die Überarbeitung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, kurz MiFID, ganz oben auf der BVI-Agenda des Jahres 2012. Nach dem Richtlinienentwurf sollen Anlageberater vorab offenlegen, ob sie unabhängig sind oder nicht. Der BVI macht klar, dass die Anforderungen an die unabhängige Beratung nicht überspannt werden dürfen. Der provisionsgestützte Vertrieb müsse - wie in der Richtlinie vorgesehen - gleichberechtigt neben der Honorarberatung stehen. Die MiFID-Reform ziele darauf, die Spielregeln für alle Finanzvertriebe anzugleichen. Bislang sei für rund 80.000 Finanzvermittler in Deutschland ein Gewerbeschein die einzige Voraussetzung für die Beratungstätigkeit. Künftig sollten diese Vermittler einer MiFID-ähnlichen Regulierung unterworfen werden. Dies werde in Deutschland bereits durch das neue Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht weitgehend vorweggenommen. „Die Vorschläge der Kommission sollen nun EU-weit einen wirksamen Anlegerschutz in allen Finanzvertrieben gewährleisten und sind daher zu begrüßen“, sagt Richter. Der BVI setze sich dafür ein, dass etwaige Zusatzanforderungen an den MiFID-ähnlichen Vertrieb, beispielsweise beim Or-ganisationsgrad, auf die Möglichkeiten von Einzelpersonen zugeschnitten werden.
Auch in Sachen europäisches Recht gebe es Diskussionsbedarf. Bisher werden Investmentfonds nach europäischem Recht (OGAWs) ebenso wie Aktien, Anleihen und Geldmarktinstrumente generell als „nicht komplexe“ Finanzinstrumente eingestuft. Folglich können diese Wertpapiere auch ohne Abfrage von Kenntnissen und Erfahrungen der Kunden beispielweise über Direktbanken verkauft werden. Die EU plant nun, den Vertrieb von bestimmten Investmentfonds einzuschränken. „Paradoxerweise würde dies auch einige Garantiefonds treffen. Warum ausgerechnet diese wenig riskanten Fondstypen vertrieblich eingeschränkt werden sollen, ist mit Blick auf den Anlegerschutz nicht nachvollziehbar“, so Richter. Der BVI plädiert deshalb dafür, dass OGAWs weiterhin generell als „nicht komplex“ gelten.
Zudem wendet sich der BVI gegen eine Finanztransaktionssteuer (FTT). Insbesondere langfristig sparende Bürger würden belastet. Während Transaktionen mit Fonds besteuert würden, blieben beispielsweise Spareinlagen unbelastet. Dies brächte eine Wettbewerbsverzerrung zwischen Fonds und konkurrierenden Anlageformen. Zudem würden innerhalb der FTT-Zone aufgelegte Fonds gegenüber Fonds, die außerhalb der FTT-Zone gemanagt werden, benachteiligt. Fondsanlegern drohen auch Mehrfachbelastungen. Denn sowohl Transaktionen von Wertpapieren innerhalb der Fonds als auch der Kauf und die Rückgabe von Fondsanteilen würden von der Steuer getroffen. Richter: „Wer die Verursacher der Finanzkrise an der Finanzierung der Folgen beteiligen möchte, darf nicht die Sparer zur Kasse bitten.“
(DIF)

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