Scope Analysis Garantien von Bankentöchtern dominieren
Platzierungsgarantien minimieren das Rückabwicklungsrisiko eines Fonds. Knapp die Hälfte aller Garantien stammten 2011 von Anbietern mit Bankenhintergrund.
Etwas mehr als die Hälfte der von Scope im Jahr 2011 analysierten Geschlossenen Fonds wies eine Platzierungsgarantie auf. Dies ist für Anleger erfreulich, da dadurch Rückabwicklungsrisiken verringert werden. Allerdings ist längst nicht jede Garantie werthaltig. Tendenziell dürften Zeichner bei Garantien von Anbietern mit Bankenhintergrund auf die Werthaltigkeit vertrauen können. Gleiches gilt bei Anbietern, die ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bereits langjährig unter Beweis gestellt haben.
Der Anteil der von Scope als werthaltig erachteten Garantien stieg im vergangenen Jahr an. Wurde 2010 lediglich rund ein Viertel der gegebenen Garantien von Scope als werthaltig eingeschätzt, stieg dieser Wert 2011 auf rund zwei Drittel. Wesentlicher Grund für diese Entwicklung ist die hohe Anzahl der von Bankentöchtern im vergangenen Jahr abgegebenen Garantieversprechen.
Gleichwohl besteht auch bei bestehender Garantie für Anleger kein Anlass, sich in Sicherheit zu wähnen. So sind manche der Garantien verlängerbar. Das heißt, sie werden bei einer Verlängerung der Platzierungsfrist erst zum herausgeschobenen Ende der Platzierungsfrist fällig. Hiermit können Kosten für eine dann ggf. zu verlängernde Zwischenfinanzierung verbunden sein.
Andere Garantiegeber behalten sich bei Eintritt des Garantiefalls vor, der Fondsgesellschaft Fremd- statt Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Kostet dieses Fremdkapital dann in Form von Zinszahlungen mehr, als die Zeichner auf ihre Einlagen an Ausschüttungen erhalten, kommt es zu einer negativen Hebelwirkung. Dieses entwertet eine Garantie in wirtschaftlicher Hinsicht weitgehend. Hat ein Garant eine Vielzahl von Platzierungsgarantien übernommen, liegt im Übrigen die Gefahr der wirtschaftlichen Überforderung auf der Hand.

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