Staatlicher Raubzug - Der Todesstoß für Ihre Lebensversicherung
„Wenn Sie das Tun, das Reden und das Denken, was die Mehrheit tut, werden Sie keine wesentlichen Fortschritte in Ihrer Entwicklung machen.“
Dem unwissenden Bürger wird derzeit in immer kürzeren Abständen das Prinzip Hoffnung (Hoffnung ist die sentimentale Schwester der Unwissenheit) verkauft, dass das Euro-Finanzsystem gerettet werden kann. Dem Interessierten, der sich der massenmedialen Manipulation entzogen hat, ist dagegen schon längst klar, dass nur noch sehr wenig Zeit bleibt, die notwendigen Vorkehrungen, für sich, seine Familie und seine Geldanlage vorzunehmen. Denn die Geschütze, die von Seiten der Parteienvertreter gegen das Vermögen der Bürger aufgefahren werden, werden immer größer. Da nun mal die Lebensversicherung Deutschlands liebstes Kind ist, wurden sie, mit der Änderung des VAGs, ins Visier der Parteienvertreter genommen, zum Un-wohle des Volkes.
In diesem Zusammenhang ist es mehr als bemerkenswert, dass die Änderung des VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) „eigenartiger Weise“ von den Massenmedien totgeschwiegen wurde, da der Inhalt explosiver Zündstoff für die Kapitallebensversicherung der Bürger ist. Die so genannten Volksvertreter, in diesem Fall Erfüllungsgehilfen der Versicherungslobby, haben mit der Änderung des § 89 VAG, im alleinigen Interesse der großen Versicherungskonzerne, eine Einbahnstraße eröffnet.
Das die Versicherungen einen Grossteil ihrer Kundengelder in Fässer ohne Boden, wie beispielsweise Anleihen von Banken wie HRE, WestLB sowie diverse Staatsanleihen von krisengeschüttelten Staaten und Pleitekandidaten investiert haben, ist mittlerweile allgemein bekannt. Nur die Wenigsten wissen, dass den ca. 2,5 Billionen Euro versicherter Leistung gerade einmal ca. 650 Milliarden Euro Deckung gegenüber stehen. Dass die Versprechen nicht eingelöst werden können, versteht sich von selbst.
Der § 89 VAG regelt nunmehr folgendes:
§ 89 VAG Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen (Versicherungsaufsichtsgesetz)
1. Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen (…) Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleisten, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. (…)
2. Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. (…) Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.“
Auf den Punkt gebracht: Auszahlen: Nein! Einzahlen: Ja!
Die Beruhigungspille für den Bürger heißt: „Protektor AG“. Eine Auffanggesellschaft, für Kunden insolventer Versicherungsunternehmen, die allerdings nur für die leichten Regenschauer aber nicht für Platzregen taugt.
Das einzige, was dann platzt, ist nämlich die Auffanggesellschaft!
Des Weiteren wurde in den letzten Jahren die Vorbereitung der Enteignung der Bürger durch die Veränderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken geschaffen.
Punkt Nr. 19 „Haftung“ Absatz 3 – Haftung bei höherer Gewalt:
„Die …-Bank haftet nicht für Schäden, die durch Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslandes eintreten.“
Die Frage sei erlaubt, was für eine "hohe Hand" es sein könnte, die über unsere Konten verfügen kann. Sind wir denn nicht ein souveräner Staat, der allein und ausschließlich über seine – auch privaten - finanziellen Ressourcen verfügen kann?
Warum findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Erklärung, wer diese "hohe Hand" sein könnte?
Letztendlich passt es in das Gesamtbild: Banken und Versicherungen bringen Ihr Schäfchen ins Trockene mit volksferner Unterstützung der Parteienvertreter.
Über Griechenland, Spanien und Portugal lacht die Sonne,
über Deutschland lacht die Welt.
Beste Grüße
Heiko Schrang
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Kommentare
Das sehen die abgerippten Aktionäre von Unternehmen wie BöweSystec, Pfleiderer, Q-Cells etc. sicher genauso! :rolleyes:
Quelle Goldseiten von Claudius v.d.Bach-Zelewski zum selben Artikel
Tja - so schnell kommen "Salvatorische Klauseln" und die "geltungserhaltende Reduktion" durch die Hintertür (vgl. §§ 139, 306 Abs.1, 307 Abs.1 S.2 BGB), wenn es nur systemisch unerläßlich ist (die diesbezüglichen Änderungen des VAG sind übrigens schon etwas älter - ich meine, sie datieren noch von vor der "Finanzkrise").
Aber immerhin - hier ersetzt ja nicht das Gericht, sondern der vom unermeßlichen Ratschluß rechtsstaatlicher Weisheit geleitete Gesetzgeber die de facto unwirksame weil unerfüllbare Vertragsbestimmung...
"Immer streng nach Recht und Gesetz" - damit auch alles seine Ordnung hat im sog. demokratischen Rechtsstaat.
Die fortschreitende, vorfristige Auflösung von LV-Verträgen wird den ohnehin schon drohenden Kollaps dieses angeblich "bombensicheren" (d.h. vor allem für die Versicherungsgesellschaften und deren Provisionsagenten) Systems noch beschleunigen.
Dem trägt § 89 Abs.1 VAG in klarer Voraussicht Rechnung.
Man kann da eigentlich nur zu dem Schluß kommen: (Kapital-)LV Vertrag kündigen, wenn bzw. wo lange es noch geht - Vorfälligkeitsentschädigungen hin- oder her.
"Lieber der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach."
Häufig wird es nicht möglich sein, wenn dieser z.B. zur ergänzenden Besicherung von Immobiliardarlehen herangezogen wurde - wie dieses Problem vor dem Hintergrund des § 89 VAG dann gelöst werden wird, dürfte für die Betroffenen im Hinblick auf den Darlehensvertrag noch sehr spannend werden.
Vielleicht wird ja die ggü. der Bank geschuldete, effektiv zur Rückzahlung fällige Darlehenssumme auch herabgesetzt, z.B. durch vom Gesetzgeber verfügte Ermäßigung der Verzinsung ?
Na, wer es glaubt - ich nicht.
Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn ich den Absatz 2 ins Deutsche übersetze, heißt das für mich nichts anderes, als dass die Versicherungssummen, garanierte Rückkaufswerte, garantierte Rentenfaktoren bei einer Schieflage des Versicherungsunternehmens neu festgesetzt werden können (und das sicherlich nicht nach oben...) und die ursprüngliche Beitragszahlung der Versicherungsnehmer davon unberührt bleibt!!
Warum sollte eine Versicherungs AG die Interessen der Versicherten befriedigen? Schließlich ist sie eine AG und muss auf shareholder value achten.
Die meisten Gesellschaften dienen meiner Meinung nach nur als "Absaugstation" für die Holding. Die wird fett und die armen Anleger verhungern.
Mal ganz abgesehen davon von den horrenden Abschlussgebühren.

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