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Rechtswidrig "in mehrfacher Hinsicht" Über die Bande zurück ins Spiel

 |  20.02.2012, 09:46  |  1618 Aufrufe  |   0  | 

Laut Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hätte Axel Springer AG die ProSiebenSat.1 in 2005 übernehmen dürfen. Ob das rechtswidrige Verhalten der Behörden Axel Springer am Ende geschadet oder genutzt haben, damit setzt sich diese Kolumne auseinander.

Angesichts der Querelen um den Bundespräsidenten – alt wie neu – und dem erneuten Hin und Her um Griechenland, wo Deutschland und Europa im Begriff sind, heute erneut einen (milliarden-) schweren und folgereichen Fehler zu begehen, ging letzte Woche eine Meldung unter, die ich persönlich aber sehr wohl für sehr wichtig halte.

 

Die Axel Springer AG hat nämlich mit seiner Klage vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen und einen späten Sieg erzielt, der ihr allerdings nicht mehr viel nützen wird. Die Kommission zur Medienfusionskontrolle (KEK) und die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) hätten nach Ansicht des Gerichtshofs die in 2005 von Springer geplante milliardenschwere Übernahme von ProSiebenSat.1 nicht stoppen dürfen.

 

Nach Auffassung des BayVGH (Urteil vom 15.02.2012; Az. 7 BV 11.285) war die für die beklagte BLM bindende Entscheidung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) rechtswidrig, weil die KEK die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums in „mehrfacher Hinsicht“ überschritten habe. So stellt das Gericht in seiner Pressemitteilung Folgendes fest:

 

Für die Frage, ob eine Veränderung von Beteiligungsverhältnissen medienrechtlich als unbedenklich bestätigt werden könne, seien die Zuschaueranteile von entscheidender Bedeutung. Im maßgeblichen Zeitraum vor der geplanten Übernahme habe der Gesamtzuschaueranteil von Sat.1, ProSieben, Kabel 1, N24 und 9Live bei 22,06 % gelegen. Damit war der Schwellenwert von 25 % nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs so deutlich unterschritten, dass die weitere Betätigung der Klägerin auf medienrelevanten verwandten Märkten (Tageszeitungen, Programm- und Publikumszeitschriften, Online-Aktivitäten, Hörfunk) unberücksichtigt bleiben musste.“

 

Hinzu komme, „dass nach dem Rundfunkstaatsvertrag für regionale Fensterprogramme und Sendezeiten für Dritte ein Bonus durch Abzug vom tatsächlichen Zuschaueranteil gewährt werden müsse.“

 

Zum Schluss wurde darauf hingewiesen, dass „die Kombination von Einflüssen in Presse und Rundfunk und die starke Stellung der Klägerin auf medienrelevanten verwandten Märkten, auf die die KEK sich gestützt habe, keine besonderen Umstände darstellen, die den beabsichtigten Zusammenschluss trotz Unterschreitens der erforderlichen Zuschaueranteile offensichtlich unangemessen erscheinen ließen.“

 

Nach dieser niederschmetternden Kritik an den beiden verantwortlichen Behörden/Institutionen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die von der Politik gesteuerten Öffentlich-Rechtlichen Sender eine ernsthafte Konkurrenz vom Leibe halten wollten. Was sie letztlich ja auch geschafft haben.

 

Auch hier zeigt sich übrigens wieder einmal, dass das Recht hierzulande ad absurdum geführt wird. Wie schon bei im Falle Leo Kirch und Deutsche Bank. Ich berichtete kürzlich darüber. Beide Beispiele zeigen, dass es in unserem Lande aufgrund der Laschheit unserer Gesetze im Wirtschaftsbereich ganz egal ist, ob man Recht oder Unrecht hat. Offensichtlich scheint es in unserem Lande so zu sein, dass derjenige sich am Ende - wirtschaftlich jedenfalls – durchsetzt und profitiert, der das Recht am Wenigsten achtet, ja es bricht. Da die rechtlichen Sanktionen so schwach sind, dass sie ihm sogar - wie ich es im Falle der Deutschen Bank anhand einer Beispielrechnung zeigte – möglicherweise noch einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen.

 

Insofern wohnt manchen Gesetzen dieses Landes der Anreiz zum Rechtsbruch inne. Eine Situation, die unerträglich ist. Und im Übrigen nicht nur mit der Demokratie, sondern auch mit der Sozialen Marktwirtschaft unvereinbar ist. Da diese einen stabilen und funktionsfähigen Rechtsrahmen als notwendige Bedingung voraussetzt. Was möglicherweise viele gar nicht wissen.

 

Jenseits dieser rein juristischen Frage, stellt sich die Frage, ob es für Axel Springer AG am Ende und aus heutiger Sicht denn ein wirtschaftlicher Nachteil war?

 

Wenn wir uns den Aktienkurs von ProSiebenSat.1  ansehen, so ist der von etwas unter 15 Euro damals in 2005 auf jetzt 18,65 Euro gestiegen. Das wäre ein Kursgewinn von +25% in 6 Jahren, was einen trotz Finanzkrise auch nicht gerade umhaut. Als reines Anlageobjekt hätte es sich - ceteris paribus - also schon einmal nicht rentiert. Wobei man da fairerweise die Frage stellen müsste, was Axel Springer im Gegensatz zu KKR und Permira aus dem Laden gemacht hätte. Ich bin mir jedenfalls sicher, dass die Fernsehlandschaft da enorm gewonnen hätte. Gerade die letzten Wochen und Monate wären da etwas anders verlaufen.

 

Auf der anderen Seite bringt das Vordringen des Internets auch die Fernsehsender mächtig durcheinander und unter Druck. Ich nenne da nur Apple-TV. So bin ich mir sicher, dass das TV, wie wir es heute noch kennen, schon bald der Vergangenheit angehören wird. Ähnlich wie iTunes wird möglicherweise iTV für eine starke Individualisierung sorgen und das heutige Konservenfernsehen, dass die Bedürfnisse des Zuschauers nur sehr rudimentär berücksichtigt, dramatisch zum Besseren wenden. Auch werden kleinere, weniger kapitalintensive, dafür inhaltlich umso interessantere Sender über das Internet eine weit größere Chance bekommen. Was die Großen mächtig unter Druck bringen wird. Insofern wäre ich unter mittelfristigen Aspekten äußerst vorsichtig mit einer Anlage in Fernsehsender-Aktien.

 

Mein Fazit ist also, dass ich es für skandalös empfinde, wie man damals mit Axel Springer AG umgegangen ist. Das Ganze hinterlässt den bitteren Nachgeschmack, dass Staatsfernsehen und Politik sich einen privaten Konkurrenten vom Hals halten wollten. Wo der Staat doch neutral sein sollte. Für Axel Springer selbst war es im Nachhinein aber möglicherweise gar nicht so schlecht. Sicherlich hätte eine von Springer dominierte ProSiebenSat.1 für uns Zuschauer das Fernsehen über neue Formate und Angebote wesentlich interessanter gemacht. Auch wäre die künstlich, mit Zwangsbeiträgen geförderte Dominanz von ARD und ZFD, die dennoch auf Teufel komm raus werben (dürfen) und ihrem Auftrag wohl nicht immer gerecht werden, deutlich reduziert worden. So ist es ja schließlich nicht wegen ARD und ZDF zu den aufgenommenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gekommen.

 

Alles in Allem ist die digitale Strategie, die Herr Döpfner seit geraumer Zeit verfolgt, für mich, auch wenn ich international schaue, eine sehr Weitblickende und durchaus Vorbildliche. Wenn er nun noch das Internet geschickt nutzt, um über die Bande wieder ins TV-Spiel zurückzukommen, so könnte diese ungeahndete schwere Foul ihm am Ende mittel- bis langfristig doch noch zum Vorteil gereicht haben.

 

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und stets hohe Renditen.

 

Ihr Norbert Lohrke

 

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