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Afrika Gold AG: Bekanntmachung über die Zusammenlegung von Aktien
DGAP-News: Afrika Gold AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
Afrika Gold AG: Bekanntmachung über die Zusammenlegung von Aktien
03.09.2012 / 16:12
Feusisberg (Schweiz), 3. September 2012
Die Aktienzusammenlegung im Verhältnis 50:1 wird am 6. September 2012 nach
Börsenschluss durchgeführt. Für jeweils 50 alte Aktien zu CHF 0,20 erhalten
die Aktionäre eine neue Aktie mit einem Nennwert von CHF 10,00. Der Handel
mit den neuen Aktien (neue ISIN CH0193271233 / neue WKN A1J3J5) wird am 7.
September aufgenommen.
Die ordentliche Generalversammlung vom 11. Juni 2012 der Afrika Gold AG hat
u.a. den Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt, eine Aktienzusammenlegung
im Verhältnis 50:1 durchzuführen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt
CHF 2.900.000,00 und ist eingeteilt in 14.500.000 auf den Inhaber lautende
Stammaktien mit einem Nennwert von CHF 0,20 je Aktie. Nach der
Zusammenlegung ist das Grundkapital neu eingeteilt in 290.000 auf den
Inhaber lautende Stammaktien (´Aktien´) mit einem Nennwert von CHF 10,00 je
Aktie.
Mit dem Eintrag im Handelsregister des Kantons Schwyz am 19. Juli 2012 ist
die Aktienzusammenlegung der Afrika Gold AG wirksam geworden.
Am 6. September 2012 werden die 14.500.000 girosammelverwahrten Aktien nach
Börsenschluss durch die depotführenden Institute und die Clearstream
Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 50 : 1 zusammengelegt. Für je
50 alte Aktien mit einem Nennwert von CHF 0,20 (ISIN CH0039206989 /
WKN A0Q2CN) erhalten die Aktionäre der Gesellschaft eine neue Aktie mit
einem Nennwert von CHF 10,00 (ISIN CH0193271233 / WKN A1J3J5).
Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen
(Teilansprüche auf neue Aktien: ISIN CH0193271233 / WKN A1J3J5, wenn die
Bestände der bisherigen Aktien im Depot nicht glatt durch 50 teilbar sind)
ergeben, werden die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden einen
Spitzenausgleich zum Zu- oder Verkauf entgegennehmen. Die Aktienspitzen,
für die von Kunden keine Weisungen zur Handhabung erteilt werden und die
von den depotführenden Instituten nicht ausgeglichen werden können, werden
von der UniCredit Bank AG, München, zusammengelegt und für Rechnung der
Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe
von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden.
Nachdem der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile nach
den Statuten (Satzung) der Gesellschaft ausgeschlossen ist, wurde das neu
eingeteilte Grundkapital in einer Globalurkunde verbrieft und bei der
Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Den Aktionären
werden die neuen Aktien durch Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung
gestellt.
Der Aktienumtausch sowie der Zu- oder Verkauf der Aktienspitzen ist für die
Aktionäre der Afrika Gold AG bei deutschen depotführenden Instituten
provisions- und spesenfrei.
Die Preisfeststellung für die 290.000 aus der Aktienzusammenlegung
resultierenden Aktien (ISIN CH0193271233 / WKN A1J3J5) wird ab dem 7.
September 2012 im Open Market an der Frankfurter Wertpapierbörse und im
Freiverkehr der Börse Stuttgart aufgenommen.
Kontakt:
Afrika Gold AG * Firststr. 15 * CH 8835 Feusisberg
Tel. 0041-(0)44 - 786 86 61 * Fax 0041-(0)44 - 786 86 87
IR@afrika-gold.ch * www.afrika-gold.ch
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