Griechenland - Schuldenschnitt
Beteiligung der EZB an Schuldenschnitt rechtswidrig
Ein erneuter Schuldenschnitt Griechenlands? Nicht mit uns hört man aus unterschiedlichen Richtungen. Doch die Rufe werden lauter. Nun kommt ein Gutachten des Deutschen Bundestags zu dem Schluss,
dass sich die Europäische Zentralbank zum Beispiel nicht an einem griechischen Schuldenschnitt beteiligen darf. Wie die Tageszeitung „Die Welt“ berichtet, würde ein Forderungsverzicht der EZB wie
eine monetäre Staatsfinanzierung bewertet. Dies sei ihr jedoch laut EU-Vertrag verboten.
Lesen Sie auch
In dem Bundestags-Gutachten heißt es: „Mit einem freiwilligen Schuldenschnitt trüge die EZB infolge des Wegfalls einer Schuld zur Senkung des Defizits und damit direkt und unabhängig von den
Finanzmärkten zur Finanzierung des öffentlichen Defizits eines Mitgliedstaats bei.“ Ein solcher Verzicht durch die Europäische Zentralbank wird vom Wissenschaftlichen Dienst, der das Gutachten im
Auftrag der Linksfraktion erstellt hat, als „verbotene Handlung“ qualifiziert. Anleihenkäufe seien prinzipiell rechtens, nicht hingegen ein Forderungsverzicht.