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    Griechenland - Schuldenschnitt  1418  0 Kommentare Beteiligung der EZB an Schuldenschnitt rechtswidrig

    Ein erneuter Schuldenschnitt Griechenlands? Nicht mit uns hört man aus unterschiedlichen Richtungen. Doch die Rufe werden lauter. Nun kommt ein Gutachten des Deutschen Bundestags zu dem Schluss, dass sich die Europäische Zentralbank zum Beispiel nicht an einem griechischen Schuldenschnitt beteiligen darf. Wie die Tageszeitung „Die Welt“ berichtet, würde ein Forderungsverzicht der EZB wie eine monetäre Staatsfinanzierung bewertet. Dies sei ihr jedoch laut EU-Vertrag verboten.
     
    In dem Bundestags-Gutachten heißt es: „Mit einem freiwilligen Schuldenschnitt trüge die EZB infolge des Wegfalls einer Schuld zur Senkung des Defizits und damit direkt und unabhängig von den Finanzmärkten zur Finanzierung des öffentlichen Defizits eines Mitgliedstaats bei.“ Ein solcher Verzicht durch die Europäische Zentralbank wird vom Wissenschaftlichen Dienst, der das Gutachten im Auftrag der Linksfraktion erstellt hat, als „verbotene Handlung“ qualifiziert. Anleihenkäufe seien prinzipiell rechtens, nicht hingegen ein Forderungsverzicht.




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    Griechenland - Schuldenschnitt Beteiligung der EZB an Schuldenschnitt rechtswidrig Ein erneuter Schuldenschnitt Griechenlands? Nicht mit uns hört man aus unterschiedlichen Richtungen. Doch die Rufe werden lauter. Dcoh darf sich die EZB zum Beispiel nicht an einem griechischen Schuldenschnitt beteiligen.

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