Monetäre Staatsfinanzierung
EZB weitet Rahmen für Notkredite an griechische Banken aus
Weitere Hilfen für griechische Banken: Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat den Rahmen für Notkredite der griechischen Notenbank an die Banken des Landes ausgeweitet, berichtet die
Tageszeitung „Die Welt“. Der Grund: Mit der zusätzlichen Zentralbankhilfe sollen die Chancen Griechenland steigen, sich über die Ausgabe neuer kurzfristiger Schuldtitel zu finanzieren und die Zeit
bis zur Auszahlung der nächsten Tranche aus dem Griechenland-Hilfsprogramm zu überbrücken.
Griechenlands Banken können zwar weniger kurzlaufende Staatspapiere (T-Bills) als bislang bei der Zentralbank einreichen, doch bekommen die Geldhäuser unterm Strich mehr frisches Geld. Das Limit,
in dem diese T-Papiere als Sicherheiten akzeptiert werden, wurde im August von drei auf sieben Milliarden Euro erhöht. Die zeitlich begrenzte Ausweitung wurde in der letzten Sitzung des
EZB-Rats jedoch nicht verlängert und läuft damit aus. Unterm Struch bekommen die Banken jedoch nicht weniger finanzielle Mittel von der Zentralbank. Denn diese akzeptiert nun auch andere
bonitätsschwächere Wertpapiere aus dem Bestand der Banken als Pfand, die bislang nicht als Sicherheiten anerkannt waren, schreibt die „Welt“ unter Berufung auf Notenbank-Kreisen.
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Viele der neu akzeptierten Papiere seien zuletzt im Wert gestiegen – dadurch können damit höhere Kredite besichert werden als bisher, hieß es. Die Regeln für die Sicherheiten, die im Falle
Griechenlands für ELA genutzt werden könnten, seien nicht geändert worden, betonte eine EZB-Sprecherin.
Allein durch den gestiegenen Wert der Papiere wird jedoch dem Effekt des niedrigeren T-Bill-Limits entgegengewirkt. In Finanzkreisen ist sogar die Rede davon, dass die griechischen Banken unter
dem Strich eher mehr als weniger Sicherheiten zur Verfügung hätten.
Mit den zusätzlichen Mitteln können die Banken wieder Staatsanleihen kaufen und der Regierung in Athen die dringend benötigte Zwischenfinanzierung ermöglichen. Aus Sicht der EZB sieht dies
weniger nach eine monetären Staatsfinanzierung aus, wenn diese Anleihen nicht direkt wieder bei der Zentralbank eingereicht werden können.
Die Notkredite, im Fachjargon ELA genannt, sind formal Sache der nationalen Notenbanken, der EZB-Rat hat jedoch ein Vetorecht. Die absolute Obergrenze, bis zu der die Bank of Greece ELA-Mittel
ausgeben darf, wurde durch die Beschlüsse von vergangener Woche nicht verändert. Diesen Rahmen können die Banken allerdings nur nutzen, wenn sie über ausreichend von der Notenbank akzeptierte
Sicherheiten verfügen.