checkAd

    ots.CorporateNews  1255  0 Kommentare Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / WGF AG - ...

    WGF AG - Anlegergemeinschaft Fachanwalt Dr. Stoll macht Schadensersatz

    geltend

    Lahr (ots) - Es war keine schöne Weihnachtsüberraschung, die den

    Anlegern der WGF Hypothekenanleihen und WGF Genussrechte serviert

    wurde. Die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG meldete

    am 11.Dezember 2012 Insolvenz an und seitdem stellen sich nicht

    wenige Anleger die Frage, wie es um die Sicherheit des angelegten

    Geldes bestellt ist. Denn vielfach wurden die WGF Anleihen als

    sichere Geldanlagen verkauft.

    Dass in den Verkaufsprospekten seitenlang verschiedene Risiken

    aufgelistet sind, war vielen Anlegern nicht bewusst. So taucht im

    beispielsweise im Verkaufsprospekt der Anleihe WGFH08 der

    mittlerweile mit 'Zündstoff' beladene Satz ' Die Rückzahlung der

    Hypothekenanleihe 2011/2017 sowie die Bedienung der Zinsansprüche

    sind an die Ertragslage der WGF AG gebunden und können daher in der

    Insolvenz ausfallen.' auf (S. 21).

    Dieser Satz bedeutet nicht, dass eine Insolvenz automatisch und

    unabwendbar einen Totalverlust für die Anleger hinausläuft - Anleger

    ist aber dringend zu empfehlen, sich am Insolvenzverfahren zu

    beteiligen, denn durch die Insolvenzanmeldung wurden sämtliche

    (Rückzahlungs-)Ansprüche gegenüber der WGF AG fällig, selbst wenn

    diese erst in ein paar Jahren fällig werden sollten. Die Anleger der

    WGF Anleihen und WGF Genussrechte können eine Anwalt beauftragen, um

    ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen.

    Müssen die Anleger die Eigenverwaltung einfach hinnehmen?

    Im Zusammenhang mit dem jetzt anstehenden Insolvenzverfahren

    tauchen aber andere Fragestellungen auf, die Einfluss auf den Ausgang

    des Insolvenzverfahrens haben können. So wurde vom Amtsgericht

    Düsseldorf dem Antrag der WGF AG auf vorläufige Eigenverwaltung

    entsprochen - die WGF AG, die einen millionenschweren Verlust in dem

    Geschäftsbericht 2011 einräumen musste, soll jetzt ihr eigenes

    Insolvenzverfahren gemeinsam mit einem Sachwalter abwickeln.

    Die Eigenverwaltung müssen die Anleger jedoch nicht widerstandslos

    hinnehmen. Anleger der WGF Anleihen und Genussscheine können einer

    Interessengemeinschaft beizutreten, die sich das Ziel gesetzt hat,

    das Insolvenzverfahren besser kontrollieren zu lassen. Dr. Ralf

    Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gründete eine

    Interessengemeinschaft, um auf der anstehenden Gläubigerversammlung

    einen Gläubigerausschuss installieren zu können.

    Ein Gläubigerausschuss ist laut Insolvenzordnung berufen, die

    Abwicklung der Insolvenz im Interesse der Gläubiger (bzw. Anleger) zu

    überwachen und zu kontrollieren (§ 69 der Insolvenzordnung). Damit

    einem entsprechenden Vorhaben Erfolg beschieden ist, sollten

    möglichst viele Anleger gemeinsam und konzentriert vorgehen, was das

    Ziel der Interessengemeinschaft ist. Es haben sich bereits über 200

    Anleger der WGF Anleihen und WGF Genussscheine an die Kanzlei Dr.

    Stoll & Kollegen gewandt.

    Weitere Haftungsgegner überprüfen

    In einem zweiten Schritt kann neben dem Vorgehen im

    Insolvenzverfahren im Einzelfall überprüft werden, ob

    Schadensersatzansprüche gegenüber (solventen) Schuldnern bestehen. Da

    in den Fällen, welche der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vorliegen, die

    Anleger ihre WGF Anleihen oder WGF Genussscheine vielfach bei Banken

    wie der comdirekt bank, der DAB Bank sowie Raiffeisenbanken,

    Volksbanken oder Sparkassen erwarben, empfiehlt es sich, die

    Anlageberatung zu überprüfen. Wenn bei der Anlageberatung Fehler

    passierten - was in der Praxis häufig geschieht - bestehen

    Schadensersatzansprüche der Anleger, welche angesichts des

    Insolvenzverfahrens eine Alternative darstellen können. Daneben

    kommen noch weitere mögliche Haftungsgegner in Betracht, wie zum

    Beispiel Mitglieder des Aufsichtsrats, die sich in der Vergangenheit

    positiv über die WGF Finanzprodukte geäußert haben.

    Beitritt zur Interessengemeinschaft: http://ots.de/k1oM6

    Originaltext: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/105254

    Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

    Pressekontakt:

    Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Einsteinallee 3

    77933 Lahr

    Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

    Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

    kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

    www.dr-stoll-kollegen.de




    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    ots.CorporateNews Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / WGF AG - ... Es war keine schöne Weihnachtsüberraschung, die den Anlegern der WGF Hypothekenanleihen und WGF Genussrechte serviert wurde. Die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG meldete am 11.Dezember 2012 Insolvenz an und seitdem stellen …