DGAP-Adhoc
Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS: (deutsch)
Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS:
Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS / Schlagwort(e): Sonstiges
27.12.2012 18:34
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Die Geschäftsführung der ASS-AG hat mit Schreiben vom 27.12.2012 gegenüber
der Gläubigerin ITP Ton- und Bildträger GmbH (nunmehr firmierend als Good
Time Holding GmbH) bezüglich der behaupteten Forderung über EUR 854.958,91
die Einrede der Verjährung erhoben.
In dem vom ehemaligen Konkursverwalter am 05.03.2012 aufgestellten
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wird unter Ziffer IV. der
Erläuterungen zur Bilanz ausgeführt:
'Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um eine Verpflichtung
gegenüber dem Anteilseigner ITP Ton- und Bildträger GmbH, Berlin; die
Verpflichtung beruht darauf, dass die ITP im Jahre 1996 aufgrund einer
entsprechenden Bürgschaft Bankschulden der ASS in Höhe von DM 1.672.154,29
abgelöst hat. Die Regressforderung der ITP stellt Eigenkapitalersatz dar
und wird deshalb außerhalb des Konkursverfahrens nach den
gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen der Liquidation reguliert werden. Die
sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 854.958,91 haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.'
Nach den heute erfolgten Feststellungen der Geschäftsführung handelt es
sich um eine behauptete Bürgschaftsablöse vom Mai 1996 bei der Bayerischen
Hypotheken- und Wechsel-Bank AG. Diese behauptete Bankverbindung der ASS-AG
war der jetzigen Geschäftsführung bisher unbekannt. Die Geschäftsführung
der ASS-AG war bisher der Meinung, die Bürgschaftsablöse stehe im
Zusammenhang mit der vom Bankhaus H. Aufhäuser als ehemaliger Hausbank der
ASS-AG im Konkursverfahren zur Tabelle angemeldeten Forderung in Höhe von
EUR 960.679,63.
Die aus einer Inanspruchnahme der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank
AG herrührende Regressforderung ist lediglich in der Bilanz der
Gesellschaft als Verbindlichkeit ausgewiesen, aber nicht im
Konkursverfahren zur Tabelle angemeldet oder im Klageweg geltend gemacht
worden, so dass die Verjährung der Forderung wohl nicht für die Dauer des
Konkursverfahrens gehemmt wurde. Die Geschäftsführung ist nach rechtlicher
Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass die Forderung der ITP Ton- und
Bildträger GmbH deshalb gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches spätestens seit 01. Januar 2005 verjährt ist und hat diese
Einrede gegenüber der Gläubigerin heute unverzüglich erhoben.
Es bleibt abzuwarten, ob die Gläubigerin die Verjährungseinrede anerkennt
oder Leistungsklage gegen die ASS-AG erheben wird.
Altenburger und Stralsunder
Spielkarten-Fabriken AG, ASS
Matthias Neumann
Abwickler
27.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS
c/o Bavariaring 16
80336 München
Deutschland
Telefon: 089-39 00 20
Fax: 089-33 94 61
E-Mail: ass-ag@kanzlei-neumann.de
Internet:
ISIN: DE0007678005
WKN: 767800
Börsen: Regulierter Markt in Hamburg, Stuttgart; Open Market in
Frankfurt
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