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    DGAP-Adhoc  1040  0 Kommentare Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS: (deutsch)

    Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS:

    Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS / Schlagwort(e): Sonstiges

    27.12.2012 18:34

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Die Geschäftsführung der ASS-AG hat mit Schreiben vom 27.12.2012 gegenüber

    der Gläubigerin ITP Ton- und Bildträger GmbH (nunmehr firmierend als Good

    Time Holding GmbH) bezüglich der behaupteten Forderung über EUR 854.958,91

    die Einrede der Verjährung erhoben.

    In dem vom ehemaligen Konkursverwalter am 05.03.2012 aufgestellten

    Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wird unter Ziffer IV. der

    Erläuterungen zur Bilanz ausgeführt:

    'Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um eine Verpflichtung

    gegenüber dem Anteilseigner ITP Ton- und Bildträger GmbH, Berlin; die

    Verpflichtung beruht darauf, dass die ITP im Jahre 1996 aufgrund einer

    entsprechenden Bürgschaft Bankschulden der ASS in Höhe von DM 1.672.154,29

    abgelöst hat. Die Regressforderung der ITP stellt Eigenkapitalersatz dar

    und wird deshalb außerhalb des Konkursverfahrens nach den

    gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen der Liquidation reguliert werden. Die

    sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 854.958,91 haben eine

    Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.'

    Nach den heute erfolgten Feststellungen der Geschäftsführung handelt es

    sich um eine behauptete Bürgschaftsablöse vom Mai 1996 bei der Bayerischen

    Hypotheken- und Wechsel-Bank AG. Diese behauptete Bankverbindung der ASS-AG

    war der jetzigen Geschäftsführung bisher unbekannt. Die Geschäftsführung

    der ASS-AG war bisher der Meinung, die Bürgschaftsablöse stehe im

    Zusammenhang mit der vom Bankhaus H. Aufhäuser als ehemaliger Hausbank der

    ASS-AG im Konkursverfahren zur Tabelle angemeldeten Forderung in Höhe von

    EUR 960.679,63.

    Die aus einer Inanspruchnahme der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank

    AG herrührende Regressforderung ist lediglich in der Bilanz der

    Gesellschaft als Verbindlichkeit ausgewiesen, aber nicht im

    Konkursverfahren zur Tabelle angemeldet oder im Klageweg geltend gemacht

    worden, so dass die Verjährung der Forderung wohl nicht für die Dauer des

    Konkursverfahrens gehemmt wurde. Die Geschäftsführung ist nach rechtlicher

    Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass die Forderung der ITP Ton- und

    Bildträger GmbH deshalb gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen

    Gesetzbuches spätestens seit 01. Januar 2005 verjährt ist und hat diese

    Einrede gegenüber der Gläubigerin heute unverzüglich erhoben.

    Es bleibt abzuwarten, ob die Gläubigerin die Verjährungseinrede anerkennt

    oder Leistungsklage gegen die ASS-AG erheben wird.

    Altenburger und Stralsunder

    Spielkarten-Fabriken AG, ASS

    Matthias Neumann

    Abwickler

    27.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS

    c/o Bavariaring 16

    80336 München

    Deutschland

    Telefon: 089-39 00 20

    Fax: 089-33 94 61

    E-Mail: ass-ag@kanzlei-neumann.de

    Internet:

    ISIN: DE0007678005

    WKN: 767800

    Börsen: Regulierter Markt in Hamburg, Stuttgart; Open Market in

    Frankfurt

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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