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    Steuer  1246  0 Kommentare Verunsicherung über rückwirkende Verschärfung der Erbschaftsteuer

    In der Wirtschaft gibt es erhebliche Verunsicherung über eine mögliche rückwirkende Verschärfung der Erbschaftsteuer. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat deshalb einen Brandbrief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie an die 16 Ministerpräsidenten geschickt, berichtet die Tageszeitung „Die Welt“. In dem Schreiben fordern Handwerkspräsident Otto Kentzler und ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke die Politiker auf, umgehend für Rechtssicherheit bei Betriebsübergaben zu sorgen.
     
    Hintergrund für die Ängste der Unternehmer sei ein Beschluss des Bundesfinanzhofs vom vergangenen Herbst. Die Richter hatten die Ungleichbehandlung von Privatvermögen und Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer als grundgesetzwidrig beanstandet. Wegen der anhängigen Verfassungsklage gelten Steuerbescheide derzeit nur noch vorläufig, führt die „Welt“ aus.
     
    Bislang können Unternehmen steuerfrei an einen Nachfolger übertragen werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind. So muss der Erbe den Betrieb sieben Jahre lang weiterführen und darf in dieser Zeit die Lohnsumme nicht verringern. Privates Vermögen wird dagegen je nach Verwandtschaftsgrad und Erbschaftshöhe oberhalb von gestaffelten Freibeträgen mit sieben bis hin zu 50 Prozent besteuert.
     
    Sollten die Ausnahmeregeln für Betriebsvermögen gekippt werden, drohen Firmenerben deutliche Belastungen. Umstritten ist, ob eine schärfere Besteuerung auch rückwirkend möglich wäre. Zahlreiche Handwerksbetriebe, die eine Betriebsübergabe planten, seien verunsichert, „ob künftige Übertragungen unter Nutzung der aktuellen Rechtslage noch möglich sind oder ob die vorläufigen Steuerfestsetzungen im Nachgang des Urteils vom Bundesverfassungsgericht der Finanzverwaltung die Möglichkeit eröffnet, diese zu ihren Ungunsten zu ändern“, heißt es laut „Welt“ in dem Brandbrief.
     
    Kentzler und Schwannecke weisen zwar darauf hin, dass eine solche ungünstigere Neufestsetzung bei den vorläufig ergangenen Bescheiden bei einem entsprechenden Urteil der Verfassungsrichter nicht automatisch erfolgen würde. „Eine Aufhebung oder Änderung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen bleibt aber möglich, wenn der Gesetzgeber im Nachgang einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein rückwirkendes Gesetz beschließen würde“, warnen die Autoren in dem Schreiben .
     
    Dieses Risiko einer nachträglichen steuerlichen Belastung für die aktuell anstehenden Betriebsübergaben sorge für erhebliche Verunsicherung bei den Beteiligten. „Dies gilt erst recht in einem Wahljahr.“ SPD und Grüne haben angekündigt, die Erbschaftsteuer für die Betriebe zu erhöhen. Bund und Länder sollten deshalb gemeinsam eindeutig erklären, dass sie eine nachträgliche Verschärfung bereits veranlagter Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle nicht beabsichtigen, fordert das Handwerk.
     




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