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SOLON SE: Einladung zur Gläubigerversammlung
DGAP-News: SOLON SE / Schlagwort(e): Insolvenz
SOLON SE: Einladung zur Gläubigerversammlung
31.01.2013 / 10:00
Amtsgericht Charlottenburg
- Insolvenzgericht -
1,375% Wandelschuldverschreibung 2012
der SOLON SE
ISIN: DE 000A0S9JG3 / WKN: A0S9JG
Einladung zur Gläubigerversammlung
durch das Amtsgericht Charlottenburg
betreffend die
1,375% Wandelschuldverschreibung 2012 der SOLON SE, Berlin, im
Gesamtnennwert von EUR 200.000.000,00, (ISIN: DE 000A0S9JG3 / WKN: A0S9JG),
eingeteilt in 200.000 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber
lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (jeweils
eine ´Schuldverschreibung´ und alle Schuldverschreibungen zusammen die
´Wandelanleihe´).
Über das Vermögen der SOLON SE (´Gesellschaft´) wurde am 1. März 2012 das
Insolvenzverfahren eröffnet (Amtsgericht Charlottenburg, Az.: 36s IN
5692/11). Zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft wurde
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin,
(´Insolvenzverwalter´) bestellt.
Gemäß § 18 Abs. 2 und 3 des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der
Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 in seiner gültigen
Fassung (´SchVG 1899´) lädt das für das Insolvenzverfahren der Gesellschaft
zuständige Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - sämtliche
Inhaber der Wandelanleihe (´Anleihegläubiger´) zu der
am 20. Februar 2013, um 09:05 Uhr
im Gerichtsgebäude Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, Saal 218,
stattfindenden Gläubigerversammlung ein. Der Einlass findet ab 8:00 Uhr
statt.
Einziger Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters
Es wird vorgeschlagen, Folgendes zu beschließen:
´Herr Rechtsanwalt Markus Kienle, Frankfurt am Main, wird gemäß § 1 Absatz
2 i.V.m. §§ 14 ff. SchVG 1899 als gemeinsamer Vertreter aller Inhaber der
Wandelanleihe bestellt. Ausschließlich der gemeinsame Vertreter ist befugt
und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger in dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Gesellschaft geltend zu machen. Die Befugnis der
einzelnen Anleihegläubiger zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte
aus den Schuldverschreibungen ist ausgeschlossen.
Der Insolvenzverwalter hat den gemeinsamen Vertreter angemessen zu
vergüten.´
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt ist jeder Anleihegläubiger. Stimmberechtigt sind
diejenigen Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen bis zum 18.
Februar 2013 (einschließlich) bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße
35, D-73033 Göppingen, Deutschland, als Hinterlegungsstelle hinterlegt
haben und bis zur Beendigung der Gläubigerversammlung dort belassen. Im
- Insolvenzgericht -
1,375% Wandelschuldverschreibung 2012
der SOLON SE
ISIN: DE 000A0S9JG3 / WKN: A0S9JG
Einladung zur Gläubigerversammlung
durch das Amtsgericht Charlottenburg
betreffend die
1,375% Wandelschuldverschreibung 2012 der SOLON SE, Berlin, im
Gesamtnennwert von EUR 200.000.000,00, (ISIN: DE 000A0S9JG3 / WKN: A0S9JG),
eingeteilt in 200.000 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber
lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (jeweils
eine ´Schuldverschreibung´ und alle Schuldverschreibungen zusammen die
´Wandelanleihe´).
Über das Vermögen der SOLON SE (´Gesellschaft´) wurde am 1. März 2012 das
Insolvenzverfahren eröffnet (Amtsgericht Charlottenburg, Az.: 36s IN
5692/11). Zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft wurde
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin,
(´Insolvenzverwalter´) bestellt.
Gemäß § 18 Abs. 2 und 3 des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der
Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 in seiner gültigen
Fassung (´SchVG 1899´) lädt das für das Insolvenzverfahren der Gesellschaft
zuständige Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - sämtliche
Inhaber der Wandelanleihe (´Anleihegläubiger´) zu der
am 20. Februar 2013, um 09:05 Uhr
im Gerichtsgebäude Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, Saal 218,
stattfindenden Gläubigerversammlung ein. Der Einlass findet ab 8:00 Uhr
statt.
Einziger Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters
Es wird vorgeschlagen, Folgendes zu beschließen:
´Herr Rechtsanwalt Markus Kienle, Frankfurt am Main, wird gemäß § 1 Absatz
2 i.V.m. §§ 14 ff. SchVG 1899 als gemeinsamer Vertreter aller Inhaber der
Wandelanleihe bestellt. Ausschließlich der gemeinsame Vertreter ist befugt
und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger in dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Gesellschaft geltend zu machen. Die Befugnis der
einzelnen Anleihegläubiger zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte
aus den Schuldverschreibungen ist ausgeschlossen.
Der Insolvenzverwalter hat den gemeinsamen Vertreter angemessen zu
vergüten.´
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt ist jeder Anleihegläubiger. Stimmberechtigt sind
diejenigen Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen bis zum 18.
Februar 2013 (einschließlich) bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße
35, D-73033 Göppingen, Deutschland, als Hinterlegungsstelle hinterlegt
haben und bis zur Beendigung der Gläubigerversammlung dort belassen. Im
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