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    DGAP-News: SOLON SE / Schlagwort(e): Insolvenz
    SOLON SE: Einladung zur Gläubigerversammlung

    31.01.2013 / 10:00




    Amtsgericht Charlottenburg
    - Insolvenzgericht -

    1,375% Wandelschuldverschreibung 2012
    der SOLON SE
    ISIN: DE 000A0S9JG3 / WKN: A0S9JG

    Einladung zur Gläubigerversammlung

    durch das Amtsgericht Charlottenburg
    betreffend die

    1,375% Wandelschuldverschreibung 2012 der SOLON SE, Berlin, im
    Gesamtnennwert von EUR 200.000.000,00, (ISIN: DE 000A0S9JG3 / WKN: A0S9JG),
    eingeteilt in 200.000 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber
    lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (jeweils
    eine ´Schuldverschreibung´ und alle Schuldverschreibungen zusammen die
    ´Wandelanleihe´).

    Über das Vermögen der SOLON SE (´Gesellschaft´) wurde am 1. März 2012 das
    Insolvenzverfahren eröffnet (Amtsgericht Charlottenburg, Az.: 36s IN
    5692/11). Zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft wurde
    Herr Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin,
    (´Insolvenzverwalter´) bestellt.

    Gemäß § 18 Abs. 2 und 3 des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der
    Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 in seiner gültigen
    Fassung (´SchVG 1899´) lädt das für das Insolvenzverfahren der Gesellschaft
    zuständige Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - sämtliche
    Inhaber der Wandelanleihe (´Anleihegläubiger´) zu der

    am 20. Februar 2013, um 09:05 Uhr

    im Gerichtsgebäude Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, Saal 218,

    stattfindenden Gläubigerversammlung ein. Der Einlass findet ab 8:00 Uhr
    statt.

    Einziger Tagesordnungspunkt:

    Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters

    Es wird vorgeschlagen, Folgendes zu beschließen:

    ´Herr Rechtsanwalt Markus Kienle, Frankfurt am Main, wird gemäß § 1 Absatz
    2 i.V.m. §§ 14 ff. SchVG 1899 als gemeinsamer Vertreter aller Inhaber der
    Wandelanleihe bestellt. Ausschließlich der gemeinsame Vertreter ist befugt
    und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger in dem Insolvenzverfahren
    über das Vermögen der Gesellschaft geltend zu machen. Die Befugnis der
    einzelnen Anleihegläubiger zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte
    aus den Schuldverschreibungen ist ausgeschlossen.

    Der Insolvenzverwalter hat den gemeinsamen Vertreter angemessen zu
    vergüten.´

    Teilnahmebedingungen:

    Teilnahmeberechtigt ist jeder Anleihegläubiger. Stimmberechtigt sind
    diejenigen Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen bis zum 18.
    Februar 2013 (einschließlich) bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße
    35, D-73033 Göppingen, Deutschland, als Hinterlegungsstelle hinterlegt
    haben und bis zur Beendigung der Gläubigerversammlung dort belassen. Im
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