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    Der Vorstand der WGF AG stellt sich kritischen Fragen / Interview mit

    den Vorstandsmitgliedern der WGF AG, Pino Sergio und Bernd Depping

    Düsseldorf (ots) - Am 22. Mai 2013 findet in Düsseldorf die

    entscheidende Gläubigerversammlung statt, auf der über die

    Fortführung der WGF AG und damit die Höhe der Rückzahlungsquote

    abgestimmt wird. In den letzten Wochen sind immer wieder kritische

    Fragen von Anlegern gestellt worden, denen sich der Vorstand im

    Folgenden stellt. Die Fragen hat der Leiter der

    Unternehmenskommunikation, Maximilian Pisacane zusammengefasst. Die

    Antworten geben die Vorstandsmitglieder Bernd Depping und Pino

    Sergio.

    Frage: Herr Sergio, Herr Depping, die WGF AG hat nach ihrer

    Insolvenz den vom Gericht bestätigten Weg der Eigenverwaltung

    gewählt. Warum?

    Sergio: Im Vordergrund stand das Interesse der Gläubiger, die

    durch die Insolvenz leider viel Geld verloren haben. Es ging um die

    Frage, wie wir eine möglichst hohe Quote sicherstellen können, um den

    entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Im Normalfall

    erzielen Insolvenzen - wenn überhaupt - sehr niedrige Quoten, die oft

    weit unter 10 % liegen. Deshalb hat der Gesetzgeber vor kurzem das

    Instrument der Eigenverwaltung gestärkt, das unter klar definierten

    Bedingungen die Fortführung des Unternehmens durch das Management

    ermöglicht und dadurch zu höheren Quoten führen kann und somit der

    Verlust der Anleger geringer bleibt.

    Depping: Unser Insolvenzplan würde ohne eine Fortführung des

    Unternehmens, also bei einer Zerschlagung bezw. der Regelinsolvenz,

    eine Quote von rund 19% realisieren. Mit der Fortführung sind rund

    43% und mehr nicht nur möglich, sondern realistisch. Deshalb sind wir

    sehr froh, das Instrument der Eigenverwaltung nutzen zu können. Der

    Gesetzgeber hat strenge Vorgaben festgelegt, um die Anleger

    wirtschaftlich besser zu stellen.

    Frage: Aber wird dadurch nicht der Bock zum Gärtner gemacht?

    Schließlich hat das jetzige Management die Insolvenz zu verantworten?

    Depping: Die Frage kann und muss man stellen. Ja, das Management

    trägt die unternehmerische Verantwortung und deshalb stellt sich die

    Frage: Ist es richtig, das Management beizubehalten? Zunächst einmal:

    Ich bin im Dezember mit meinen 17 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt

    und über 1200 begleiteten Insolvenzen, ob als Insolvenzverwalter

    selbst oder als Sanierungsexperte, in den Vorstand als Experte

    berufen worden. Ich habe als Sanierungsvorstand bereits einiges

    geleistet, um die Fortführung des Unternehmens sicher zu stellen. Zum

    andern: Unser Geschäft und besonders unser künftiger Schwerpunkt, die

    Projektentwicklung, verlangt eine spezielle Expertise und beste

    Kontakte in die Branche, die nicht so leicht verfügbar sind. Da ist

    ein erfahrenes Management, das aus der Vergangenheit gelernt hat, von

    großem Vorteil. Darüber hinaus ist der Bereich 'Projektentwicklung'

    bei der WGF bereits seit 2009 kontinuierlich erfolgreich entwickelt

    und ausgebaut worden, konnte jedoch die aktuelle Situation nicht

    abwenden. Schließlich, und fast am wichtigsten: Das Management wird

    kontrolliert von einem gerichtlich bestellten Sachwalter, dem

    angesehenen Prof. Rolf Rattunde, der strikt auf Ausgaben achtet. Kein

    Cent kann bezahlt werden, ohne dass er ihn freizeichnet. Des Weiteren

    wird die Arbeit von Vorstand und Sachwalter von einem

    Gläubigerausschuss überwacht. Der Gläubigerausschuss wird nach

    Annahme des Insolvenzplans aus den von den Gläubigern selbst

    gewählten Personen bestehen, denen der Vorstand regelmäßig berichten

    muss. Bei wichtigen unternehmerischen Fragen wird der

    Gläubigerausschuss hinzugezogen. Bereits heute sind im Rahmen des

    Insolvenzplans Bedingungen festgelegt worden wann und in welchem

    Umfang die Kontrollinstanzen ihre Zustimmung zu bestimmten Geschäften

    geben müssen. Die Geschäftsordnung für Vorstand und Aufsichtsrat wird

    zu diesem Zweck neu gefasst. Somit ist sichergestellt, dass die

    Erfahrung des Managements genutzt werden kann und zugleich die

    Kontrolle zugunsten der Anleger stark verbessert wird , so dass das

    Management zukünftig nicht eigenmächtig wahllos Entscheidungen

    treffen kann.

    Frage: Wäre eine Regelinsolvenz nicht besser?

    Sergio: Klares Nein! Eine Regelinsolvenz würde normalerweise zu

    einer Verwertung durch den Insolvenzverwalter am freien Markt führen.

    Jedoch verhält es sich bei dem Vermögen der WGF AG etwas anders, da

    das Hauptvermögen aus Immobilien besteht. Die Hypotheken auf diesen

    Immobilien sind zugunsten des Sicherheitentreuhänders eintragen, der

    gemäß den Prospektbedingungen in einer Insolvenz ein

    Aussonderungsrecht aus dem Vermögen der WFGF AG hat und die

    Hypotheken verwerten muss, z.B. durch Zwangsversteigerung. Zwar kann

    der Sicherheitentreuhänder gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter

    freihändig verkaufen, jedoch ist zu erwarten, dass vom

    Sicherheitentreuhänder aus Gründen der eigenen Haftung das

    gerichtlich unanfechtbare Verfahren der Zwangsversteigerung

    voraussichtlich eher gewählt wird.

    Depping: Zwangsversteigerungen bedeuten dramatische Preisabschläge

    mit der Folge schlechterer Erlöse und am Ende eine weitaus niedrigere

    Quote. Umgekehrt streckt unser Insolvenzplan die Verkäufe auf einen

    längeren Zeitraum und nimmt somit den Druck zu Notverkäufen heraus.

    Damit kommen wir nach aller Erfahrung zu besseren Ergebnissen beim

    Verkauf des Hauptvermögens der WGF AG.

    Frage: Warum haben Sie nicht gleich eine höhere Quote angeboten,

    so wie es die gewählten Vertreter fordern und Sie es auch in Aussicht

    stellen?

    Depping: Wir haben zunächst einmal einen eigenständigen, unserer

    Ansicht nach realistischen Plan aufgestellt, der auf konservativen

    Annahmen beruht. Dieser Plan besteht aus vielen Einzelteilen, die zum

    Teil unterschiedlich bewertet werden können. Wir suchen gemeinsam mit

    den Gläubigervertretern nach Wegen, die Quote im Interesse aller

    Gläubiger weiter zu verbessern.

    Frage: Herr Sergio, Herr Depping, am 22.5. hat das Gericht den

    Termin für die Gläubigerversammlung der WGF AG festgelegt. Wie sind

    die Aussichten, dass die Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen?

    Sergio: Zurzeit verhandeln wir intensiv mit den gewählten

    Gläubigervertretern von der Deutschen Schutzvereinigung für

    Wertpapierbesitz (DSW) und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

    (SdK). Die Sache steht auf des Messers Schneide. Grundsätzlich sind

    wir uns alle einig, dass eine Zerschlagung der WGF zu erheblich

    schlechteren Quoten für die Anleger führen würde. Das ist auch den

    Vertretern der Anleger nicht gleichgültig. Rechtsanwalt Klaus Nieding

    als Vertreter der DSW und Rechtsanwalt Markus Kienle als Vertreter

    der SdK halten es für unabdingbar den aktuellen Vorstand künftig über

    die unterschiedlichen Organe (Vorstand, Aufsichtsrat und

    Gläubigerausschuss) stärker zu kontrollieren. Dafür sollen die Organe

    - insbesondere Aufsichtsrat und Gläubigerausschuss - mit

    weitreichenden Kompetenzen, um Einfluss auf die Geschäftspolitik

    nehmen zu können, ausgestattet werden. Das sehen wir im Interesse der

    Gläubiger generell genauso. Der Plan wird solche Punkte beinhalten.

    Frage: Und halten Sie es für möglich, eine höhere Quote zu

    erzielen?

    Depping: Ungeachtet der Frage des Managements kann man bereits

    jetzt festhalten: Wenn man die geforderten 50% erreichen will und

    kein Geld von außen zugeführt werden kann, müssten die Anleger mehr

    Geld für Neuprojekte freigeben, als bisher vorgesehen. Im Übrigen:

    Personelle Änderungen können nur im Rahmen der gesetzlichen

    Bestimmungen erfolgen.

    Frage: Können Sie sich denn vorstellen, dass Herr Prof. Dr. Reiter

    in den Vorstand eintritt und Herr Klaus Nieding als DSW-Vertreter in

    den Aufsichtsrat einzieht?

    Depping: Warum nicht? Letztlich ist doch immer die Frage, was den

    Anlegern am meisten nützt. Ich habe immer gesagt, dass es

    überzeugende Kontrollinstrumente geben muss, um die Fortführung des

    Unternehmens und die Erfüllung des Insolvenzplanes sicher zu stellen.

    Die Frage ist, mit welcher Strategie und Personalien das möglich ist.

    Außerdem muss das im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich

    sein.

    Frage: Wäre es nicht sinnvoll, Gläubigervertreter in die operative

    Ebene, also in den Vorstand zu berufen, um die Erfüllung des

    Insolvenzplanes sicher zu stellen?

    Depping: Ich denke, dass wir zunächst die inhaltlichen Forderungen

    der Gläubigervertreter, die uns am 5. April schriftlich übermittelt

    wurden bezw. in den Medien nachzulesen waren, in den Insolvenzplan

    soweit wie möglich aufnehmen sollten. Viele unserer bisherigen

    Zugeständnisse beruhen bereits auf diesen Forderungen. Wenn es des

    Weiteren dadurch gelingt, die Quote auf über 50% anzuheben, haben wir

    wichtige Forderungen der Anleger und Anlegervertreter umgesetzt. Wir

    halten den Gläubigerausschuss für das wirkungsvollste Instrument, den

    Vorstand in den nächsten Jahren zu begleiten, obwohl dazu keine

    Verpflichtung besteht. Hier sollten die Vertreter der Anleger präsent

    sein und die Aktivitäten des Vorstandes sowie des Sachwalters

    minutiös begleiten.

    Sergio: Ich kann mir auch vorstellen, dass ein Sitz im

    Aufsichtsrat nützlich ist. Im Vorstand sollten auch meines Erachtens

    spezialisierte Manager zum erfolgreichen Ausbau des zukünftigen

    Bereichs Projektentwicklung sitzen, die das Unternehmen voranbringen.

    Im Übrigen: Der Sachwalter kontrolliert, ob der Plan umgesetzt wird,

    wobei dieser wiederum vom Gläubigerausschuss überwacht wird. Also

    eine doppelte Kontrolle, die nicht nur das Erreichen der Ziele des

    Insolvenzplanes überwacht, sondern auch auf vertragliche

    Konstellationen, Ausgaben und Risiken achtet.

    Frage: Die Gläubigervertreter haben Vorbehalte gegen den

    derzeitigen Sanierungsvorstand Bernd Depping. Wie beurteilen Sie den

    Sachverhalt?

    Sergio: Diese Vorbehalte sind in zweierlei Hinsicht unangemessen:

    Zum einen ist mit Herrn Depping ohnehin vereinbart, dass er nach

    Genehmigung des Insolvenzplanes ausscheiden wird. Zum anderen ist

    seine Kompetenz unter Fachleuten unumstritten. Wie gesagt: Er hat 17

    Jahre Erfahrung im Insolvenzrecht und über 1200 Fälle erfolgreich

    begleitet. Außerdem ist er auch als Sanierungsvorstand erfahren und

    hat uns bis jetzt ganz erheblich unterstützt.

    Frage: Die Gläubigervertreter lassen verlauten, dass Herr Depping

    zu teuer ist, weil er zusätzlich zu seinem Vorstandsgehalt mit seiner

    Kanzlei die WFG berät.

    Sergio: Dieses gezielt gestreute Gerücht soll Bernd Depping

    beschädigen. Da Herr Depping mit rechtskräftigem Abschluss des

    Verfahrens - also in wenigen Wochen - vereinbarungsgemäß ohnehin

    ausscheidet, ist das Verbreiten solcher Gerüchte völlig überflüssig.

    Der Sachwalter würde es auch nicht zulassen, wenn wir für den

    Sanierungsvorstand unangemessen hohe Vergütungen zahlen würden. Des

    Weiteren werden die Kosten im Insolvenzplan aufgeführt, so dass die

    Gläubiger dies überprüfen können.

    Frage: Herr Sergio, kleben Sie an Ihrem Posten?

    Sergio: Ich würde gerne bleiben, weil meine 22-jährige Erfahrung

    im Immobiliensektor und meine Kontakte zu den Marktpartnern für das

    Unternehmen sehr wichtig sein können. Wir stehen z.B. kurz vor dem

    Abschluss des Pachtvertrages mit einem weiteren großen spanischen

    Hotelbetreiber, den ich persönlich ausgehandelt habe. Ich bin auch

    bereit, die Verfügungsmacht über meine Aktienquote stark

    einzuschränken. Das Wiedererreichen der vollen Verfügungsgewalt

    könnte daran gekoppelt werden, dass die Rückflussquote an die Anleger

    die Marke von 50% überschreitet. Zwischenzeitlich würde es keine

    Ausschüttungen an mich geben und eine von mir eigenmächtige

    gesellschaftsrechtliche Veränderung z.B. in der Zusammensetzung des

    Aufsichtsrats wäre ohne den Gläubigerausschuss nicht möglich.

    Frage: Wie kann denn die Fortführung der WGF AG gelingen?

    Sergio: Zunächst ist festzuhalten, dass wir eine Reihe von

    Projekten schon so weit voran gebracht haben, dass sie im Grunde

    durchfinanziert sind. Wir haben Angebote von Bauunternehmen, die

    Fertigstellung der Projekte mitzufinanzieren. Im Gegenzug wollen sie

    am Projektentwicklungsgewinn mit beteiligt werden. Sie warten nur auf

    die Rechtssicherheit, die durch die Annahme des Insolvenzplans

    erreicht würde. Wenn die Gläubiger dem Insolvenzplan zugestimmt

    haben, kann sofort mit der Umsetzung begonnen werden. Unsere

    Geschäftspartner haben uns signalisiert, dass sie die

    Projektentwicklungskompetenz des Unternehmens schätzen und mit uns

    weiter zusammenarbeiten, wenn das Unternehmen fortgeführt wird.

    Immerhin beschäftigt die Gruppe sieben festangestellte Architekten

    und Ingenieure, die gemeinsam auf über 100 Jahre Berufserfahrung und

    einen Track Record von weit über eine halbe Milliarde Euro Bauvolumen

    zurückblicken können. Diese Kompetenz und Erfahrung steht dem

    Unternehmen auch für die Zukunft zur Verfügung. Mit diesem Team

    konnten bereits erste Erfolge im Bereich der Projektentwicklung

    realisiert werden. So haben wir im Jahre 2011 ein großes

    Wohnquartier-Projekt in Berlin im dreistelligen Millionenvolumen vor

    Baubeginn verkauft. Der Bau hat bereits begonnen und die

    Anleihegläubigervertreter konnten sich kürzlich über dieses Projekt

    im Hause der WGF informieren. Im Rahmen der Fortführung fußt die

    Zukunft dann zum einen auf dem marktgerechten Verkauf des

    Immobilienbestandes, zum anderen auf die Anbindung und Entwicklung

    neuer Projekte. Hier haben wir mit Hilfe der renommierten

    Unternehmensberatung Haselhorst Associates GmbH eine sehr

    sorgfältige, konservative Unternehmensplanung im Insolvenzplan

    aufgestellt.

    Frage: Manche glauben, dass man auch in einer Regelinsolvenz die

    begonnenen Bauprojekte beenden und die entsprechenden Erlöse erzielen

    könnte?

    Depping: Auch hier ein klares Nein: Im Regelfall würde ein

    Insolvenzverwalter Projekte im Anfangsstadium nicht zu Ende führen,

    da er dann mit seinem persönlichem Vermögen für Baurisiken haften

    müsste. Erfahrungsgemäß sind Insolvenzverwalter stattdessen an einer

    schnellen Verwertung interessiert. Alles andere wäre meines Erachtens

    ein Widerspruch zu meiner 17-jährigen Berufserfahrung als

    Insolvenzverwalter und Experte in Unternehmenssanierungen.

    Frage: Viele Anleger fragen sich, was mit dem verlorenen Geld

    eigentlich passiert ist?

    Depping: Es ist vollkommen verständlich, dass danach gefragt wird.

    Aus meiner Sicht kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts abschließend

    gesagt werden. Der Sachwalter Prof. Rolf Rattunde wird die

    prospektkonforme und allgemeine Mittelverwendung der WGF

    gutachterlich prüfen und diese dem Insolvenzgericht in seiner

    Stellungnahme übermitteln.

    Frage: Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des

    Anfangsverdachts der Insolvenzverschleppung aufgenommen. Was können

    Sie uns dazu sagen?

    Depping: Das Insolvenzgericht übergibt bei Insolvenzen von

    Kapitalgesellschaften die Akten immer automatisch zur Überprüfung an

    die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft prüft dann diese Akten

    und sieht sich u.a. das vom Sachverwalter verfasste Gutachten an. Ich

    halte nach meiner Erfahrung den Verdacht einer Insolvenzverschleppung

    in diesem konkreten Fall für abwegig.

    Sergio: Bereits Mitte Dezember haben wir gegenüber der

    Staatsanwaltschaft unsere volle Kooperation zugesichert. Wir stehen

    im regelmäßigen Informationsaustausch mit der Staatsanwaltschaft.

    Daher sehe ich in den aktuell laufenden Ermittlungen keine

    Unsicherheiten.

    Frage: Entfallen mögliche Haftungsansprüche gegen den Vorstand mit

    Annahme des Insolvenzplans?

    Depping: Klares nein! Es ist festzuhalten, dass Haftungsansprüche

    gleich welcher Art und sofern solche gegenüber dem Vorstand und

    beteiligten Geschäftspartnern bestehen mit Zustimmung zu dem

    Insolvenzplan nicht entfallen. Ganz im Gegenteil: Unsere Absicht ist

    es im Nachgang in Zusammenarbeit mit den

    Gläubigervertretern/Anlegerschutzorganisationen einen Austausch zu

    führen, um mögliche Haftungsansprüche aufzuarbeiten. Das geschieht

    beiderseits im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

    Frage: Was erwarten Sie auf der bevorstehenden

    Gläubigerversammlung am 22. Mai?

    Sergio: Zu allererst entschuldige ich mich erneut im Namen des

    gesamten Vorstands für die aktuelle Situation. Es wird über

    vergangene Managemententscheidungen zukünftig zu diskutierten sein.

    Ich bin guter Hoffnung, dass dies mit den

    Gläubigervertretern/Anlegerschutzorganisationen konstruktiv geschehen

    wird. Letztendlich bin ich fest davon überzeugt, dass die von uns

    begonnene Strategie im Bereich Projektentwicklung für die Anleger,

    Gläubiger und das Unternehmen das richtige ist. Daher hoffe ich, dass

    bei der Versammlung am 22. Mai die Gläubiger auch ihr

    wirtschaftliches Interesse an einer höheren Rückzahlung bekunden und

    somit einer Fortführung des Unternehmens mit der gewählten Strategie

    zustimmen.

    Depping: Es ist Geld verloren worden! Nunmehr gilt es den Verlust

    bei den Gläubigern so gering wie möglich zu halten. Der Gesetzgeber

    hat mit der gestärkten Insolvenzordnung die Möglichkeit geschaffen,

    den Verlust für die Gläubiger durch die Fortführung des Unternehmens

    zu minimieren. Hier ist das klare wirtschaftlich Interesse zu einer

    hohen Rückzahlungsquote vordergründig. Ich gehe davon aus, dass viele

    Gläubiger das am 22. Mai genauso sehen und sich für die Fortführung

    des Unternehmens aussprechen. Nur dadurch wird die Voraussetzung

    geschaffen eine hohe Rückzahlung gewährleisten zu können.

    Originaltext: WGF AG

    Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60989

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