Der Vorstand der WGF AG stellt sich kritischen Fragen / Interview mit den Vorstandsmitgliedern der WGF AG, Pino Sergio und Bernd Depping
Düsseldorf (ots) - Am 22. Mai 2013 findet in Düsseldorf die
entscheidende Gläubigerversammlung statt, auf der über die
Fortführung der WGF AG und damit die Höhe der Rückzahlungsquote
abgestimmt wird. In den letzten Wochen sind immer wieder kritische
Fragen von Anlegern gestellt worden, denen sich der Vorstand im
Folgenden stellt. Die Fragen hat der Leiter der
Unternehmenskommunikation, Maximilian Pisacane zusammengefasst. Die
Antworten geben die Vorstandsmitglieder Bernd Depping und Pino
Sergio.
Frage: Herr Sergio, Herr Depping, die WGF AG hat nach ihrer
Insolvenz den vom Gericht bestätigten Weg der Eigenverwaltung
gewählt. Warum?
entscheidende Gläubigerversammlung statt, auf der über die
Fortführung der WGF AG und damit die Höhe der Rückzahlungsquote
abgestimmt wird. In den letzten Wochen sind immer wieder kritische
Fragen von Anlegern gestellt worden, denen sich der Vorstand im
Folgenden stellt. Die Fragen hat der Leiter der
Unternehmenskommunikation, Maximilian Pisacane zusammengefasst. Die
Antworten geben die Vorstandsmitglieder Bernd Depping und Pino
Sergio.
Frage: Herr Sergio, Herr Depping, die WGF AG hat nach ihrer
Insolvenz den vom Gericht bestätigten Weg der Eigenverwaltung
gewählt. Warum?
Sergio: Im Vordergrund stand das Interesse der Gläubiger, die
durch die Insolvenz leider viel Geld verloren haben. Es ging um die
Frage, wie wir eine möglichst hohe Quote sicherstellen können, um den
entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Im Normalfall
erzielen Insolvenzen - wenn überhaupt - sehr niedrige Quoten, die oft
weit unter 10 % liegen. Deshalb hat der Gesetzgeber vor kurzem das
Instrument der Eigenverwaltung gestärkt, das unter klar definierten
Bedingungen die Fortführung des Unternehmens durch das Management
ermöglicht und dadurch zu höheren Quoten führen kann und somit der
Verlust der Anleger geringer bleibt.
Depping: Unser Insolvenzplan würde ohne eine Fortführung des
Unternehmens, also bei einer Zerschlagung bezw. der Regelinsolvenz,
eine Quote von rund 19% realisieren. Mit der Fortführung sind rund
43% und mehr nicht nur möglich, sondern realistisch. Deshalb sind wir
sehr froh, das Instrument der Eigenverwaltung nutzen zu können. Der
Gesetzgeber hat strenge Vorgaben festgelegt, um die Anleger
wirtschaftlich besser zu stellen.
Frage: Aber wird dadurch nicht der Bock zum Gärtner gemacht?
Schließlich hat das jetzige Management die Insolvenz zu verantworten?
Depping: Die Frage kann und muss man stellen. Ja, das Management
trägt die unternehmerische Verantwortung und deshalb stellt sich die
Frage: Ist es richtig, das Management beizubehalten? Zunächst einmal:
Ich bin im Dezember mit meinen 17 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt
und über 1200 begleiteten Insolvenzen, ob als Insolvenzverwalter
selbst oder als Sanierungsexperte, in den Vorstand als Experte
berufen worden. Ich habe als Sanierungsvorstand bereits einiges
geleistet, um die Fortführung des Unternehmens sicher zu stellen. Zum
andern: Unser Geschäft und besonders unser künftiger Schwerpunkt, die
Projektentwicklung, verlangt eine spezielle Expertise und beste
Kontakte in die Branche, die nicht so leicht verfügbar sind. Da ist
ein erfahrenes Management, das aus der Vergangenheit gelernt hat, von
durch die Insolvenz leider viel Geld verloren haben. Es ging um die
Frage, wie wir eine möglichst hohe Quote sicherstellen können, um den
entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Im Normalfall
erzielen Insolvenzen - wenn überhaupt - sehr niedrige Quoten, die oft
weit unter 10 % liegen. Deshalb hat der Gesetzgeber vor kurzem das
Instrument der Eigenverwaltung gestärkt, das unter klar definierten
Bedingungen die Fortführung des Unternehmens durch das Management
ermöglicht und dadurch zu höheren Quoten führen kann und somit der
Verlust der Anleger geringer bleibt.
Depping: Unser Insolvenzplan würde ohne eine Fortführung des
Unternehmens, also bei einer Zerschlagung bezw. der Regelinsolvenz,
eine Quote von rund 19% realisieren. Mit der Fortführung sind rund
43% und mehr nicht nur möglich, sondern realistisch. Deshalb sind wir
sehr froh, das Instrument der Eigenverwaltung nutzen zu können. Der
Gesetzgeber hat strenge Vorgaben festgelegt, um die Anleger
wirtschaftlich besser zu stellen.
Frage: Aber wird dadurch nicht der Bock zum Gärtner gemacht?
Schließlich hat das jetzige Management die Insolvenz zu verantworten?
Depping: Die Frage kann und muss man stellen. Ja, das Management
trägt die unternehmerische Verantwortung und deshalb stellt sich die
Frage: Ist es richtig, das Management beizubehalten? Zunächst einmal:
Ich bin im Dezember mit meinen 17 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt
und über 1200 begleiteten Insolvenzen, ob als Insolvenzverwalter
selbst oder als Sanierungsexperte, in den Vorstand als Experte
berufen worden. Ich habe als Sanierungsvorstand bereits einiges
geleistet, um die Fortführung des Unternehmens sicher zu stellen. Zum
andern: Unser Geschäft und besonders unser künftiger Schwerpunkt, die
Projektentwicklung, verlangt eine spezielle Expertise und beste
Kontakte in die Branche, die nicht so leicht verfügbar sind. Da ist
ein erfahrenes Management, das aus der Vergangenheit gelernt hat, von