Devisen - Währungen
Keine Einlagensicherung für Cyberwährung Bitcoins
Die Cyberwährung Bitcoin fällt in Deutschland nicht unter den gesetzlichen Schutz für Spareinlagen. „Bitcoins
werden als Sondervermögen wie Aktien oder Gold behandelt“, sagte Matthias Kröner, Chef der Fidor Bank, der „WirtschaftsWoche“. Daher gelte der gesetzliche Einlagenschutz bis 100.000 Euro für
Bitcoin-Guthaben nicht. Kunden sollen noch in diesem Jahr Bitcoins über die Münchner Direktbank handeln können. Ein wesentlicher Anreiz sie
anzusparen, entfällt mit der fehlenden Einlagensicherung aber. Vor einer Woche wurde die seit 2009 existierende digitale Währung Bitcoin in Deutschland vom Bundesfinanzministerium als Recheneinheit
und privates Zahlungsmittel anerkannt.
Die Fidor Bank kooperiert mit dem Internet-Unternehmer Oliver Flaskämper, der die Seite bitcoin.de betreibt. Über 80.000 Nutzer handeln darüber monatlich Bitcoins im Wert von 3,7 Millionen Euro.
Wie die „WirtschaftsWoche“ berichtet, hat die Finanzdienstleistungssaufsicht BaFin Anfang August der Zusammenarbeit zwischen der Online-Wechselstube mit Sitz im westfälischen Herford und
Fidor zugestimmt. Die Direktbank soll mit ihrer Lizenz dafür geradestehen, dass der Bitcoin-Handel korrekt abläuft.
Der praktische Nutzen der Cyberwährung für Unternehmen und Verbände hält sich jedoch in Grenzen. So hatte der Berliner Ableger des Umweltverbandes BUND Anfang des Jahres angekündigt, Spenden auch
in Bitcoins anzunehmen. „Das war kein politisches Signal, dass wir den Euro doof finden“, betonte Thorsten Edler, der bei den Berliner Umweltschützern für Marketingfragen zuständig ist der
„WirtschaftsWoche“. In Summe seien bisher „etwas mehr als 100 Euro“ eingegangen.