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    Insolvenzverschleppung?  3293  0 Kommentare Q-Cells Insolvenzverwalter fordert Millionenbeträge von Q-Cells-Beratern und Managern

    Der Insolvenzverwalter des Solarunternehmens Q-Cells, Henning Schorisch, will von früheren Managern des Unternehmens und beteiligten Sanierungsberatern Beträge in Millionenhöhe zurückfordern und hat bereits Klage gegen die Großkanzlei Hengeler Mueller eingereicht. Das berichtet die „WirtschaftsWoche“ unter Berufung auf einen Sprecher des Insolvenzverwalters. Hengeler Mueller hatte Q-Cells während des vorinsolvenzlichen Sanierungsversuchs zwischen September 2011 und April 2012 juristisch beraten.
     
    „Ob und inwieweit gegen weitere Berater oder Verantwortliche der damaligen Q-Cells SE Forderungen gestellt oder Klage erhoben wird, wird noch geprüft“, sagte der Sprecher dem Magazin. Demnach könnten neben dem damaligen Vorständen Nedim Cen und Andreas von Zitzewitz auch die Unternehmensberatungen McKinsey, KPMG, Alvarez & Marsal sowie die Kanzlei Görg in den Fokus rücken, berichten mit dem Verfahren vertraute Personen. Das Gesamtvolumen möglicher Forderungen wird mit rund 100 Millionen Euro beziffert.
     
    Im Kern geht es nach Informationen der „WirtschaftsWoche“ um die Frage, wann das Unternehmen insolvenzreif war. Der Q-Cells-Vorstand hatte am 3. April 2012 Insolvenzantrag gestellt, nachdem ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt das Management zu der Erkenntnis brachte, dass der Sanierungsplan nicht länger realistisch war. Das OLG hatte in einem Präzedenzfall den Rettungsplan des Holzverarbeiters Pfleiderer gekippt, der ähnlich wie bei Q-Cells den Verzicht der Anleihegläubiger auf ihre Ansprüche vorsah.
     
    Nach Ansicht des Q-Cells-Insolvenzerwalters hätte der Vorstand jedoch nicht das OLG-Urteil abwarten dürfen, sondern zeitnah zu der Entscheidung der Vorinstanz im November 2011 Insolvenz anmelden müssen. Das Gros der Zahlungen des Unternehmens, die ab diesem Zeitpunkt bis zur Antragstellung erfolgt sind, will Schorisch nun zurück fordern und stützt sich dabei auf ein Gutachten des früheren BGH-Richters Hans-Peter Kirchhof.
     




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