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    § 34f GewO  328  0 Kommentare 33.605 Registrierungen

    Der DIHK hat neue Zahlen veröffentlicht: Zwischen Ende Juli und Anfang August wurden über 3.000 IFAs registriert.

    Über ein Sommerloch können sich die Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammern (IHKen) in Deutschland wahrlich nicht beklagen. Es gilt, die Finanzanlagevermittler und –berater zu registrieren, die bis zum 1. Juli die Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) beantragt haben. Seit der letzten offiziellen Statistik des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) Ende Juli wurden mehr als 3.000 weitere IFAs registriert.

    Am 3. September 2013 waren insgesamt 33.605 Finanzanlagevermittler im Vermittlerverzeichnis eingetragen. Davon besitzen 33.129 die Erlaubnis zur Vermittlung von Investmentfonds. 9.221 dürfen geschlossene Fonds vertreiben und 5.126 haben sich für sonstige Vermögensanlagen registriert. Jeder Vermittler kann natürlich die Erlaubnis für mehr als eine Kategorie besitzen.

    34f-Registrierungen bis zum 3. September: Insgesamt 33.605

    Quelle: DIHK

    (PD)





    Patrick Daum
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    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
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    Verfasst von 2Patrick Daum
    § 34f GewO 33.605 Registrierungen Der DIHK hat neue Zahlen veröffentlicht: Zwischen Ende Juli und Anfang August wurden über 3.000 IFAs registriert.

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