Jetzt ist es offiziell: Finanztransaktionssteuer gesetzeswidrig
Liebe Leserinnen,
Liebe Leser,
der juristische Dienst der EU kam zu dem Schluss, dass die Finanztransaktionssteuer gegen geltende Gesetze verstößt. Vor allem gegen internationales Recht würde die Steuer nicht standhalten können,
bei einer genauen Prüfung. Größter Kritikpunkt ist, dass die Steuer die Wettbewerbsfähigkeit behindert, da sie nur in bestimmten Staaten eingeführt wird. Im Vorfeld hatten Anwälte bereits darauf
verwiesen, dass es auch Konfliktpunkte mit der EU-Richtlinie
2008/7 geben dürfte .
Ein bürokratisches Monster soll geschaffen werden
Sieht man sich die Vorschläge der Teilnehmerländer genauer an, erkennt man, dass die Steuer auf alle Aktien oder Derivate angewendet werden soll, egal wo diese gehandelt werden. Kauft
beispielsweise ein Trader in Singapur deutsche Aktien, dann müsste die Regierung in Singapur die Steuer erheben und nach Deutschland abführen. Dies würde ein bürokratisches Monstrum erschaffen mit
ungeahnten Kosten.
Streit zwischen Brüssel und den Ländern
Während die Einführung der Finanztransaktionssteuer immer weiter in Ferne rückt, gibt es Diskussionen zwischen der EU und den Teilnehmerländern wohin das Geld verteilt werden soll. In Brüssel freut
man sich schon über die erste Steuer die die EU direkt bekommt. Die Teilnehmerländer wollen das Geld allerdings selber einstecken. Gerade Deutschland mit dem Finanzplatz Frankfurt erhofft sich gute
Einnahmen.
Was bringt die Zukunft?
Ich rechne damit, dass die Finanztransaktionssteuer so schnell nicht eingeführt wird. Die Hürden sind erst einmal zu hoch. Mittelfristig bis Ende 2014 dürfte jedoch die Finanztransaktionssteuer in
der ein oder anderen entschärften Variante kommen. Wahrscheinlich zahlen am Ende ganz normale Privattrader die Zeche.
Ihr Sebastian Hell