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    APA ots news: UNIQA & Raiffeisen Versicherung lancieren Einmalerlag mit 146 Prozent Mindestauszahlung

    Wien (APA-ots) - - 146 Prozent Mindestauszahlung auf den Nettobeitrag

    - Einstieg ab 2.000 Euro möglich

    - Auswirkungen der Inflation werden abgefedert

    UNIQA FinanceLife lanciert einen neuen Einmalerlag mit einer

    Mindestauszahlung von 146 Prozent auf den Nettobeitrag (einbezahlter

    Beitrag abzüglich 4 Prozent Versicherungssteuer). Bei UNIQA läuft

    dieses limitierte Produkt unter dem Namen 'Wert & Wachstum' und bei

    der Raiffeisen Versicherung unter 'Raiffeisen Horizont 12|2013'. Die

    vereinbarte Mindestauszahlung folgt aus der Veranlagung in einer

    Senior Anleihe der Raiffeisen Bank International AG (RBI ist

    Emittentin der Anleihe mit der ISIN AT000B013115).

    Die neue Einmalerlagstranche bietet eine Mindestauszahlung, federt

    die Auswirkungen der Inflation ab und bietet im Fall des Todes einen

    Ablebensschutz für die Hinterbliebenen. Liegt die Gesamtsteigerung

    des HVPI-Index während der gesamten Laufzeit über fünf Prozent pro

    Jahr, erhöht sich der Auszahlungsbetrag am Laufzeitende.

    Petra Schausz und Thomas Jaklin, beide Vorstände der FinanceLife

    Lebensversicherung AG erläutern: 'Dieser Einmalerlag bringt im

    aktuellen Niedrigzinsumfeld eine attraktive Verzinsung von 2,51

    Prozent pro Jahr und verringert die Auswirkungen einer sehr hohen

    Inflation.' Durch die vereinbarte Mindestauszahlung können am Ende

    der Laufzeit von 15 Jahren und drei Monaten mindestens 146 Prozent

    des Nettobeitrages (das entspricht einer Verzinsung von 2,51 Prozent

    p.a. auf den Nettobetrag) ausbezahlt werden. Diese Verzinsung

    entspricht der Entwicklung einer KESt-pflichtigen Veranlagung von

    2,98 Prozent bezogen auf den Gesamtbeitrag.

    Inflationsschutz zur Kaufkraftstabilität

    Wer zum Beispiel einen Nettobetrag von 10.000 Euro (entspricht einem

    einbezahlten Betrag von 10.400 Euro) in die neue Tranche der

    Indexgebundenen Lebensversicherung einzahlt, bekommt am Laufzeitende

    mindestens 14.600 Euro ausbezahlt. Liegt die Entwicklung des

    zugrundeliegenden Inflationsindex HVPI jährlich im Schnitt bei sechs

    Prozent, erhöht sich die Auszahlung auf 17.873,24 Euro. Eine

    Auszahlung kann zudem auch als lebenslange Pension durch die UNIQA

    Österreich Versicherungen AG oder der Raiffeisen Versicherung AG

    erfolgen.

    Steuervorteile nutzen

    Bei dieser Indexgebundenen Lebensversicherung wird durch den

    Versicherer grundsätzlich keine Einkommensteuer abgeführt -

    insbesondere keine KESt, keine Substanzgewinnsteuer und keine

    Spekulationssteuer. Auch die seit 2011 gültige Vermögenszuwachssteuer

    fällt nicht an, da Lebensversicherungen davon ausgenommen sind. Eine

    steuerfreie Kapitalentnahme ist auch während der Laufzeit, bis zu

    insgesamt 25 Prozent des Nettobeitrages, möglich.

    Einmalerlag im Überblick

    - Name für UNIQA Vertrieb: 'Wert & Wachstum' (ISIN AT000B013115)

    - Name bei der Raiffeisen Versicherung: 'Raiffeisen Horizont 12|2013'

    (ISIN AT000B013115)

    - Mindestauszahlung: 146 Prozent des Nettobeitrages (entspricht einer

    Verzinsung von 2,51 % p.a.)

    - Fixe Laufzeit: 15 Jahre und 3 Monate

    - Mindestinvestment: Brutto 2.000 Euro

    - Zeichnungsfrist: ab sofort bis 20.11.2013. Vorzeitiger

    Zeichnungsstopp möglich!

    - Versicherungsbeginn: 1. Oktober, 1. November, 1. Dezember 2013

    - Veranlagung: Senior Anleihe

    - Emittentin: Raiffeisen Bank International (RBI)

    - Auszahlung: einmalige Kapitalleistung

    - Verfügungsmöglichkeit: Pension bei UNIQA oder Raiffeisen

    - Steuerfreie Kapitalentnahme: insgesamt bis 25 Prozent des

    Nettobeitrages.

    Rückfragehinweis:

    UNIQA Insurance Group AG

    Carolina Burger

    Group Communication/Pressesprecherin

    Tel: +43 1 21175-3233

    Mobil: +43 664 2155428

    E-Mail: carolina.burger@uniqa.at

    Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/220/aom

    *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

    INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

    OTS0049 2013-09-19/09:59





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