checkAd

    Provisionsverbot  593  0 Kommentare Deutsch-britische Unterschiede

    Seit Ende 2012 gilt in Großbritannien ein Provisionsverbot. Henderson-Experte Stewart Cazier erläutert die Unterschiede zum deutschen Markt.

    Mit dem Honorarberatergesetz wurde im April dieses Jahres die Honorarberatung klar definiert. Gemeinsam mit der Provisionsberatung soll sie in einem fairen Wettbewerb stehen. Finanzanlageberater müssen sich nun entscheiden, ob sie ausschließlich als Honorar- oder Provisionsberater agieren wollen. Die Diskussion um ein vollständiges Provisionsverbot nach britischem Vorbild hält jedoch an. Auf der Insel gilt seit Ende 2012 ein generelles Verbot von Provisionen. Stewart Cazier, Managing Director Distribution bei Henderson Global Investors, erläutert in der Börsen-Zeitung die Folgen des Gesetzes in Großbritannien und zeigt auf, wo die Unterschiede zu Deutschland bestehen.

    „Masse der Kleinanleger erhält weniger Beratung“

    „In Großbritannien traten die neuen Regelungen unter der Überschrift ‚Retail Distribution Review‘ (RDR) in Kraft“, so Cazier. Sie beinhalten ein Verbot der Provisionsberatung zugunsten der Honorarberatung. „Im Kern ging es der britischen Finanzaufsicht, der Financial Services Authority (FSA), darum, die Preise von Investmentprodukten und –dienstleistungen im Interesse der Anleger zu trennen und so mehr Transparenz zu schaffen.“ Insbesondere das Verbot versteckter Provisionen sollte dazu führen, dass Anleger die Honorare und Gebühren für die Beratung genau erkennen können. Die Umstellung auf Honorarberatung hat zu spürbaren Veränderungen in Großbritannien geführt: „So hat der britische Bankenverband BBA festgestellt, dass die Masse der Kleinanleger heute weniger Beratung erhält als vor der RDR“, sagt Cazier. „Die Honorarberatung führt dazu, dass vor allem vermögende Kunden von Beratern umworben werden.“

    Weitere Ziele der FSA seien eine objektivere und unabhängige Beratung sowie eine Verbesserung der Professionalität in der Branche. „Sie erhöhte die Qualifikationsanforderungen an Berater und machte eine regelmäßige berufliche Fortbildung zur Bedingung, den Beruf weiterhin auszuüben“, erläutert der Henderson-Experte. Mit Erfolg: „Heute mögen zwar weniger Kunden von weniger Beratern betreut werden, aber wer bereit ist, sich Beratung etwas kosten zu lassen, kann unter Finanzexperten wählen, die besser qualifiziert sind als je zuvor.“ Britische Anleger akzeptierten die neuen Zahlungsmodelle hingegen noch nicht oder nur widerwillig. Eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Opinium im Februar 2013 unter 204 Finanzberatern ergab: Die meisten Kunden wählen von den drei angebotenen Optionen Festhonorar, Stundensatz und Prozentsatz die dritte. Sie ähnle dem alten Modell vor dem RDR, jedoch seien die Gebühren jetzt nicht mehr im Kleingedruckten versteckt. Doch auch auf Anbieterseite gab es Veränderungen: „Fondsgesellschaften haben im Zuge der RDR eine Fülle neuer Anteilsklassen auf den Markt gebracht“, weiß Cazier. „Berater wiederum setzen verstärkt auf Musterportfolios statt auf Dachfonds.“

    „Konzept der Koexistenz scheint für Deutschland besser geeignet“

    Für eine abschließende Beurteilung des Provisionsverbots in Großbritannien sei es aber noch zu früh, da bisher erst Daten für sieben oder acht Monate vorlägen. „Einige Befürchtungen aber haben sich in Großbritannien als europäischem Musterfall nicht bewahrheitet“, so Cazier. „Die meisten Berater sind mit den Veränderungen gut zurechtgekommen und die RDR hat die Fonds zu organisatorischen Verbesserungen veranlasst, was nicht unbedingt ein Nachteil ist.“ Was bedeuten die britischen Erfahrungen für die Provisionsberatung in Deutschland: „Auf Basis dieser Erfahrungen ist aber auch klar, dass das Konzept der Koexistenz von Provisions- und Honorarberatung für Deutschland besser geeignet scheint“, findet der Experte. Die Ausgangslage in der Bundesrepublik sei eine andere, denn es gebe deutlich weniger freie Berater als im Vereinigten Königreich. Zudem werde in Deutschland der Vertrieb nach wie vor von den großen Vertriebsnetzen der Banken und Versicherer dominiert. „Für diese Vertriebswege stellt sich die Frage der Honorarberatung eher nicht.“

    Auch für den deutschen Anleger bringe die neue Regelung nicht ausschließlich Vorteile mit sich. „Er kann zwar wählen, wie er die Leistung seines Berater vergüten möchte“, sagt Cazier. „Aber er darf selbst auf eigenen Wunsch mit einem Honorarberater keine Provisionsberatung vereinbaren.“ Dies könne dazu führen, dass der Kunde mehrere Berater – also auch Provisionsberater – zu Rate ziehen muss. „Zudem ist Honorarberatung, das zeigt das Beispiel Großbritannien, für viele Kleinanleger oft zu teuer.“ Wer bei der Provisionsberatung wenig Geld anlegt, zahle hingegen auch wenig Provision.

    (PD)




    Patrick Daum
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
    Mehr anzeigen
    Verfasst von 2Patrick Daum
    Provisionsverbot Deutsch-britische Unterschiede Seit Ende 2012 gilt in Großbritannien ein Provisionsverbot. Henderson-Experte Stewart Cazier erläutert die Unterschiede zum deutschen Markt.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer